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17.3359 · Postulat · 2017-05-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Situation der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft (natürliche Personen/juristische Personen) zu erstellen und darin gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Unterschiede beseitigt oder zumindest verkleinert werden können.

Im Bericht sind insbesondere darzulegen:

- die geltende Rechtslage der Besteuerung von Grundstückgewinnen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen von natürlichen Personen (Selbstständigerwerbende mit Einzelfirmen) und von juristischen Personen;

- die heutige Belastung mit Steuern und Sozialabgaben (Steuern auf allen Staatsebenen inklusive aller Sozialabgaben) für gleiche Grundstückveräusserungen je der beiden Steuersubjekte (natürliche Personen und juristische Personen);

- wie die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben (Steuern auf allen Staatsebenen inklusive aller Sozialabgaben) bei Grundstückgewinnen bei natürlichen Personen (Selbstständigerwerbende mit Einzelfirmen) und bei juristischen Personen vergleichbar gestaltet werden kann;

- wie die finanziellen Konsequenzen der Lösungsvorschläge für den Bund und die Kantone aussehen.

Eine Minderheit (Walti Beat, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert, Schneeberger) beantragt die Ablehnung des Postulates.

Begründung

Im Bereich der Grundstückgewinnbesteuerung gibt es erhebliche Unterschiede, je nachdem ob sich ein Grundstück im Eigentum von natürlichen Personen oder von juristischen Personen befindet. Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht diese Unterschiede darzulegen und mögliche Lösungsvarianten aufzuzeigen, um diese Unterschiede zu beseitigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der direkten Bundessteuer werden die Grundstückgewinne der Selbstständigerwerbenden und der juristischen Personen mit der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer belastet. Aufgrund der unterschiedlichen Tarife ergibt sich eine unterschiedliche Steuerbelastung.

Das Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14) lässt den Kantonen die Wahl zwischen zwei Systemen:

- Monistisches System: Alle Grundstückgewinne werden mit der Grundstückgewinnsteuer (Sondersteuer) erfasst. Grundstückgewinne von natürlichen und von juristischen Personen werden steuerlich gleich behandelt.

- Dualistisches System: Die Grundstückgewinne der Selbstständigerwerbenden und der juristischen Personen werden mit der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer belastet (wie bei der direkten Bundessteuer).

Soweit Grundstückgewinne dem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zuzurechnen sind, sind darauf die AHV-Beiträge geschuldet.

Das dem Postulat zugrunde liegende Hauptanliegen, nämlich die Angleichung der Belastung durch Steuern und Sozialabgaben bei Grundstückgewinnen von natürlichen Personen und von juristischen Personen, liesse sich nur erreichen, indem der Bund den Spielraum der Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz einschränkt und/oder Tarifvorschriften für die Kantone erlässt. Eine Vereinheitlichung der Grundstückgewinnbesteuerung (Grundstückgewinnsteuer für alle) wurde bereits mit der parlamentarischen Initiative Müller Leo 12.476, "Besteuerung von Grundstückgewinnen", gefordert. Diese Initiative schlug den Wechsel vom dualistischen zum monistischen System für alle Grundstücke vor. Ihr wurde keine Folge gegeben. Auch die Finanzdirektorenkonferenz stellte sich einstimmig gegen eine Einführung des monistischen Systems für alle Kantone.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung für einen Bericht, wie er mit diesem Postulat gefordert wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.