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17.4033 · Motion · 2017-12-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds für die Finanzierung von Massnahmen für ältere Arbeitnehmende im Bereich der Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung zu schaffen. Der Fonds sollte durch eine Solidaritätsabgabe finanziert werden, welche von Firmen mit mehr als 50 Vollzeitstellen entrichtet wird, deren Anteil an Arbeitnehmenden zwischen 55 und 64 Jahren unter 15 Prozent ihres Gesamtbestandes liegt.

Begründung

Statistisch gesehen, liegt zwar die offizielle Arbeitslosenquote der Personen über 55 relativ tief. Allerdings sagt die Erwerbsquote dieser Personengruppe etwas anderes aus: Beim Übergang in die letzte Phase des Berufslebens (55 bis 64) sinkt sie drastisch auf 70,5 Prozent (Vorjahr 75). Die Erhebung der OECD über die nationale Arbeitskraft von 2014 weist einen bedenklichen Rückgang der Erwerbsquote ab 60 auf 58,1 Prozent (Vorjahr 59,8) nach. Die Erwerbslosenstatistik gemäss ILO, welche vom Bundesamt für Statistik erstellt wird, zeigt, dass Arbeitnehmende ab 55 Jahren heute mehr Schwierigkeiten haben als früher, eine Stelle zu finden. So ist die Erwerbslosenquote seit 2002 konstant gestiegen. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit weist seit dem Anfang der 2000er Jahre einen steigenden Kurs auf.

Freiwillige Massnahmen für die Wirtschaft sind nicht griffig genug. Mit dieser Solidaritätsabgabe sollen Unternehmen, welche nicht bereit sind, ältere Arbeitnehmende zu beschäftigen, Massnahmen für die Weiterbildung und die berufliche Wiedereingliederung dieser Personengruppe mitfinanzieren und somit in die Pflicht genommen werden. Bei einzelnen Branchen können Unternehmen von der Beitragspflicht befreit werden, aber nur, wenn diese einen GAV vorweisen, der einen früheren Pensionierungszeitpunkt ohne finanzielle Einbussen ermöglicht. Neben den makroökonomischen Vorteilen hätte eine solche Abgabe weitere Vorteile für die öffentlichen Finanzen und die Sozialversicherungen. Sie würde eine Entlastung der staatlichen Budgets bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe ermöglichen, da die Pensionierten ihre Rente verbessern könnten, indem sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Massnahmen im Bereich der Berufsbildung können vom Bund unterstützt werden. Gestützt auf Artikel 54 des Berufsbildungsgesetzes kann er beispielsweise Projekte subventionieren, die zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung beitragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bedeutung von älteren Arbeitnehmenden für den Schweizer Arbeitsmarkt hat - unter anderem demografisch bedingt - in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen stieg gemäss OECD-Erhebung zwischen 2010 und 2015 um 5,3 Prozentpunkte auf 75,8 Prozent. Die Erwerbssituation älterer Arbeitnehmender wird jedoch in besonderem Masse von den Auswirkungen des Strukturwandels (z. B. durch Digitalisierung) bestimmt. Ältere Arbeitnehmende stehen denn auch im Zentrum eines Handlungsfeldes der Fachkräfte-Initiative. Die Massnahmen für ältere Arbeitnehmende sind im zweiten Monitoringbericht des Bundesrates zur Fachkräfte-Initiative vom 25. Oktober 2017 zusammengefasst.

Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Grundsätzlich liegt Weiterbildung in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Dennoch fördert der Bund Weiterbildungsmassnahmen für Erwachsene auf der Grundlage verschiedener Spezialgesetze, wie des Berufsbildungsgesetzes (BBG). In kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen (Art. 51 BBG) erhalten Erwachsene Informationen und beratende Unterstützung. Artikel 60 BBG ermöglicht Organisationen der Arbeitswelt zudem, Berufsbildungsfonds zu schaffen und vom Bund auf Antrag für alle Betriebe der Branche verbindlich erklären zu lassen. Es steht den Branchen frei, mit diesen Fonds auch besondere Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu finanzieren.

Dass sich der Bundesrat der spezifischen Herausforderungen älterer Arbeitnehmender bewusst ist und darum bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen hat, ging bereits aus den Stellungnahmen zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 15.3998 und zum Postulat Heim 16.4058 hervor. In der Zwischenzeit sind weitere Massnahmen hinzugekommen.

Im November 2017 hat der Bundesrat beispielsweise mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" eine Massnahme verabschiedet, die Arbeitnehmenden helfen soll, mit den sich stetig verändernden Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten. Anstoss für die Entwicklung des Förderschwerpunkts waren insbesondere die älteren Arbeitnehmenden. Wenngleich Grundkompetenzen für alle Arbeitnehmenden wichtig sind, so haben doch gerade ältere Arbeitnehmende etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) am meisten Weiterbildungsbedarf.

Bis im Frühjahr 2018 wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Auftrag des Bundesrates abklären, welche Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich von strukturell bedingter beruflicher Umorientierung bestehen. Ein Schwerpunkt der Analyse liegt dabei unter anderem auf Bereichen mit einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden.

Zudem soll im Frühjahr 2018 zum vierten Mal eine nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende stattfinden, an welcher wiederum zahlreiche Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern teilnehmen.

Im Gegensatz zur Motionärin ist der Bundesrat der Auffassung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf im Sinne einer Solidaritätsabgabe besteht. Der Bund hat die Problematik erkannt und entsprechende Massnahmen ergriffen. Zudem ist er der Ansicht, dass zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit die Betriebe nicht durch Abgaben noch zusätzlich belastet werden sollten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.