17.4123 · Motion · 2017-12-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Spirituosenbranche legt der Eidgenössischen Alkoholverwaltung seit Jahren ihre Werbeentwürfe freiwillig zur Vorprüfung vor. Die Oberzolldirektion will diese Vorprüfung ab dem 1. Juli 2018 kostenpflichtig machen.
Der Bundesrat wird gebeten, das EFD anzuweisen, von diesem ineffizienten und der Alkoholprävention schadenden Vorhaben abzusehen.
Begründung
Die seit Jahren bewährte Praxis, wonach die Spirituosenbranche ihre Werbeentwürfe freiwillig zur Vorprüfung vorlegt, ist eine effiziente und wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Sie verhindert rechtswidrige Spirituosenwerbung bereits vor ihrem Erscheinen, dies zugunsten einer griffigen Prävention und des Jugendschutzes.
Geht es nach dem Willen der Oberzolldirektion, soll diese Vorprüfung ab dem 1. Juli 2018 kostenpflichtig werden. In der Folge wird die Branche aus Kosten- und Zeitgründen davon absehen, ihre Werbeentwürfe vorprüfen zu lassen. An die Stelle eines vorausschauenden Zusammenwirkens von Wirtschaft und Staat, welches heute praktisch die gesamten Werbeaktivitäten der Branche erfasst, treten langwierige, personalintensive und teure Sanktionsverfahren und Rechtshändel, welche für das EFD wesentlich kostspieliger sein werden, als es die heutige Praxis ist.
Die Sanktionsmassnahmen werden zudem erst zu einem Zeitpunkt greifen, da verführerische Werbung ihre Wirkung bereits entfaltet hat. Des Weiteren wird es der Oberzolldirektion aufgrund ihrer beschränkten personellen Ressourcen auch nicht nur annähernd möglich sein, flächendeckend die Gesamtheit der bereits laufenden Werbemassnahmen zu erfassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Alkoholgesetz (AlkG; SR 680) sieht bei der Spirituosenwerbung in Artikel 42b Einschränkungen vor. Viele Werbetreibende wenden sich bereits vor der Lancierung einer Kampagne an die zuständige Vollzugsstelle, um prüfen zu lassen, ob die geplanten Werbemassnahmen gesetzeskonform sind. Darunter befinden sich aber oft unnötige, da offensichtlich rechtskonforme Prüfgesuche.
Zur einfacheren Auslegung der Gesetzesbestimmungen erarbeitet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gegenwärtig einen kostenlosen Leitfaden, der die Leitplanken der Werbebeschränkungen festlegt. Dieser soll es den Werbetreibenden ermöglichen, selbstständig zu beurteilen, ob eine Werbung zulässig ist oder nicht. In Zweifelsfällen können Entwürfe weiterhin zur Vorprüfung eingereicht werden. Diese soll ab dem 1. Januar 2019 mit einer kostendeckenden Gebühr belegt werden. Damit soll erreicht werden, dass klar zulässige Werbeprojekte, welche die Mehrheit der Eingaben ausmachen, nicht mehr zur Vorprüfung eingereicht werden.
Mit dieser Neuausrichtung soll die in den letzten Jahren stark gestiegene Nachfrage nach Vorprüfungen gebremst und gleichzeitig eine effiziente und wirkungsvolle Zusammenarbeit mit der Branche sichergestellt werden. So lassen sich auch künftig unerwünschte Werbeeffekte und Straffälle vermeiden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.