17.4161 · Postulat · 2017-12-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er Bilanz über den Handel der Schweiz mit Edel- und Schmucksteinen und allfällige Probleme bei der Einhaltung der Menschenrechte zieht. Er untersucht ausserdem, welche Massnahmen zur Lösung möglicherweise auftretender Probleme ergriffen werden können.
Begründung
Die Schweiz gehört mit eingeführten Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen im Wert von fast 86 Milliarden Franken (Aussenhandel nach Waren 2016) zu den grossen Handelsplätzen im Bereich Edelsteine. Dennoch fehlen heute aktuelle Informationen über die Produktions- und Handelsbedingungen von in der Schweiz verarbeiteten und verkauften Edel- und Schmucksteinen weitgehend. Grossjuweliere und Edelsteinhändler mit Sitz in der Schweiz sind stark an der Extraktion in Entwicklungsländern beteiligt. Welche Steine und Mineralien in welchem Umfang, von wo und zu welchen Bedingungen eingeführt und verarbeitet werden, ist jedoch nicht bekannt.
In seinem Grundlagenbericht Rohstoffe von 2013 hat der Bundesrat zwar die damit verbundenen Risiken anerkannt, jedoch keine konkreten Massnahmen zur Verhinderung des Imports von unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen abgebauten Edel- und Schmucksteinen vorgeschlagen. Er verweist darauf, dass freiwillige, von der Branche festgelegte Standards existieren. Mit Ausnahme des Rohdiamantenhandels fehlen gesetzliche Regulierungen entsprechend weitgehend.
Insbesondere folgende Punkte sollen beim Bericht entsprechend eingehend untersucht werden:
1. Der tatsächliche Ursprung der Edel- und Schmucksteine, die von in der Schweiz tätigen Unternehmen eingeführt werden, muss zuverlässig und genau festgestellt werden.
2. Es soll beurteilt werden, inwieweit die betroffenen Schweizer Unternehmen die Sorgfaltsstandards anwenden, die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte befolgen und welche Massnahmen gegen Unternehmen vorgesehen werden könnten, die sich nicht an diese halten.
3. Es soll untersucht werden, ob im Gesetz Kontrollen vorgesehen werden können, um den menschenrechtskonformen Abbau der gekauften Edel- und Schmucksteine zu garantieren.
4. Es sollen Möglichkeiten geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, die Edel- und Schmucksteine im Ausland kaufen, diese nur von Partnerunternehmen kaufen, die garantieren können, dass die Edel- und Schmucksteine legal abgebaut und erworben wurden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss dem Postulat wurden im Jahr 2016 Edelsteine und Edelmetalle im Wert von 86 Milliarden Franken in die Schweiz importiert. Swissimpex beziffert den Betrag für 2016 auf 90 Milliarden Franken. Davon entfallen 87 Milliarden Franken auf Edelmetalle (einschliesslich Gold und Silber) und 3,3 Milliarden Franken auf Edelsteine.
Die Unternehmen sind verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten. Der Bundesrat erwartet von ihnen, dass sie sich überall, wo sie tätig sind, an die Regeln und an die internationalen Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung halten. Bei der Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung und der Achtung der Menschenrechte stützt sich der Bundesrat in erster Linie auf den 2015 verabschiedeten Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (CSR) und auf den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom Dezember 2016. 2017 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans in Bezug auf die CSR. Die OECD hat zu diesem Thema einen Leitfaden erstellt, der Unternehmen, die Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen, helfen soll, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Die mit Unterstützung der Schweiz erarbeiteten Leitsätze haben zum Ziel, Konflikte zu verhindern und eine saubere Lieferkette sicherzustellen.
Der Edelmetallhandel in der Schweiz wurde auch im Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz analysiert, den die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung vorbereitet hat. Der Bericht geht beim Edelmetallhandel generell von einem mittleren Risiko aus. Als Antwort auf den Gafi-Evaluationsbericht zur Schweiz von 2016 hat der Bundesrat entschieden, die Einführung von Massnahmen zu prüfen, die einen besseren Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit dem Edelmetallhandel, einschliesslich des Kaufs von Altgold, ermöglichen. Ein Vorschlag für die Umsetzung wird voraussichtlich Mitte 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden. Weltweit haben verschiedene Länder und auch die Rohstoffbranche selbst freiwillige Initiativen und Instrumente lanciert, die Unternehmen beim nachhaltigen Abbau von Rohstoffen unterstützen sollen.
Am 27. März 2013 genehmigte der Bundesrat die 17 Empfehlungen des Grundlagenberichtes Rohstoffe. Dazu gehören insbesondere transparentere Finanz- und Produktflüsse, nach Ländern aufgeschlüsselte Goldhandelsstatistiken und die Förderung der Verantwortung von Unternehmen und Staat im Bereich der Menschenrechte und der sozialen und ökologischen Normen. Die Umsetzung des Grundlagenberichtes Rohstoffe wird 2018 weitergeführt. Der Bundesrat hat zudem die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt und andere Aspekte vorzunehmen und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorzuschlagen.
Der Bericht in Erfüllung des Postulates Recordon 15.3877, "Goldhandel und Verletzungen der Menschenrechte", wird einen Überblick über den Goldsektor in der Schweiz, seine Hauptakteure sowie potenzielle Risiken und Herausforderungen bieten. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2018 veröffentlicht werden.
Angesichts der laufenden Arbeiten und der für Ende 2018 vorgesehenen Neubeurteilung des Rohstoffsektors sieht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für einen weiteren Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.