18.4171 · Interpellation · 2018-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, Safig) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Damit wurde die vormalige KTI auf eine neue Basis gestellt. Vorrangiges Ziel von Innosuisse ist die Innovationsförderung. Sie setzt dazu unter anderem auf ein Netzwerk von Innovationsmentoren und auf nationale thematische Netzwerke. Innosuisse ist dabei nicht die einzige Institution, die sich mit Innovationsförderung befasst. Sondern sie ist eingebettet in eine Förderlandschaft bestehend unter anderem aus den Hochschulen und Fachhochschulen, kantonaler Wirtschaftsförderung, Innovationsförderung über die Regionalpolitik und die Tourismuspolitik sowie zahlreiche private Initiativen. Mit Artikel 3 Absatz 7 Safig hat Innosuisse den Auftrag, sich bei der Beratung der Unternehmen und beim Wissens- und Technologietransfer (WTT) mit den kantonalen und regionalen Akteuren zu koordinieren.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hat sich das System der Innovationsmentoren und nationalen thematischen Netzwerke bis jetzt bewährt?
2. Besteht die Absicht, die Kompetenzen der Innovationsmentoren auch in anderen Bereichen auszubauen, die im Moment nicht abgedeckt sind, namentlich in den Bereichen Tourismus und Dienstleistungen?
3. Findet ein Austausch zwischen den Innovationsmentoren und den verschiedenen Akteuren in den Kantonen und Regionen statt?
4. Wurden die Innovationssysteme in den Kantonen und Regionen durch die Tätigkeit von Innosuisse effektiv sektor-/politikübergreifend gestärkt?
5. Besteht weiteres Optimierungspotenzial in Hinblick auf die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Innovationsmentoren und den anderen Akteuren der Innovationsförderung in den Kantonen und Regionen (z. B. durch eine bessere regionale Verankerung)?
6. Besteht allenfalls Handlungsbedarf auf Bundesebene, um die Zusammenarbeit zwischen dem SBFI und anderen Bundesämtern, welche Innovationen in den Kantonen und Regionen unterstützen, zu verstärken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Innovationsmentoren und Innovationsmentorinnen unterstützen die KMU bei der Aufgleisung von wissenschaftsbasierten Innovationsprojekten. 2018 haben rund 300 KMU diese Dienstleistung in Anspruch genommen. Die 11 derzeitigen nationalen thematischen Netzwerke befassen sich mit einer Vielzahl von relevanten Themen, welche ein Potenzial haben, wissenschaftsbasierte Innovationen hervorzubringen. Sie stimulieren aktiv die Kooperation zwischen der Forschung und den Unternehmen. Rund 145 Innovationsprojekte konnten 2018 mit ihrer Unterstützung erfolgreich angestossen werden.
2. Die Hauptkompetenz der Innovationsmentoren und Innovationsmentorinnen liegt darin, erfolgreiche Innovationskooperationen zwischen der Forschung und Unternehmen anzubahnen. Vom Profil her sind sie Generalisten, die gerade auch branchenübergreifende, innovationstreibende Themen kompetent aufgreifen können. Die auf 1. Januar 2019 zwanzig neu akkreditierten Mentoren und Mentorinnen decken eine stark erweiterte Palette von Kompetenzbereichen ab mit dem Ziel, alle Kunden kompetent beraten zu können. Um dem Anliegen der Interpellation gerecht zu werden, wird Innosuisse unter Einbezug des Seco die Situation in Bezug auf den Tourismus analysieren. Gleichzeitig sollen die Förderinstrumente von Innosuisse - wie in der vom Bundesrat im November 2017 verabschiedeten Tourismusstrategie vorgesehen - in der Tourismusbranche besser bekanntgemacht werden. Dafür planen Innosuisse und das Seco 2019 einen gemeinsamen Austausch mit Akteuren aus dem Tourismusbereich.
3. Die Innovationsmentoren und Innovationsmentorinnen von Innosuisse unterstützen KMU prioritär bei der Aufgleisung von wissenschaftsbasierten Innovationsprojekten. Das Spektrum möglicher kantonaler (teilweise über die Regionalpolitik unterstützter) Innovationsförderaktivitäten ist hingegen breiter (Dienstleistungen auch ohne Forschungspartner). Angestrebt wird das "No-wrong-Door-Prinzip", wonach ein Unternehmen immer an die kompetenteste Stelle im regionalen oder nationalen Innovationssystem verwiesen wird, unabhängig davon, an welche Einstiegsadresse es sich als Erstes wendet. Diesbezüglich besteht noch Verbesserungspotenzial. Innosuisse und das Seco sind gemeinsam daran, mit verschiedenen Massnahmen die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis der Akteure über die komplementären Rollen zu verbessern (z. B. die Innovationsfördertagung 2019, welche Innosuisse und das Seco gemeinsam für die verschiedenen Akteure der Innovationsförderung durchführen).
4./5. Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Innosuisse und den kantonalen Akteuren konnte durch einen intensivierten Austausch verbessert werden. Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene funktioniert dort am besten, wo enge persönliche und berufliche Verflechtungen zwischen den regionalen Coaches und den Mentoren und Mentorinnen von Innosuisse bestehen respektive wo diese in das regionale Innovationssystem integriert wurden. Weitere sektorübergreifende Kooperationen - etwa mit dem Institut für geistiges Eigentum betreffend begleitete Patentrecherchen oder Innovationsförderstellen im Tourismus - finden teilweise statt und sind explizit erwünscht, liegen aber in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Regionen.
6. Die Koordination auf Bundesebene erfolgt über institutionalisierte verwaltungsinterne Verfahren sowie auf Projektbasis in Steuerungs- und Begleitgruppen. Zudem besteht seit 2015 ein informelles Bundesnetzwerk Innovation. Mit dem regelmässigen Austausch der Partnerämter werden unter anderem ein Beitrag zur Stärkung der Kohärenz und die Nutzung von Synergien in der Innovationsförderung des Bundes angestrebt.
Antwort des Bundesrates.