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19.4383 · Motion · 2019-11-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 23 RVOG einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einzurichten. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die interdepartementale Koordination in diesem Bereich zu stärken, die Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates zu den bun-desnahen Unternehmen vorzubereiten und regelmässige Gespräche mit deren Vertreterinnen und Vertretern zu führen.

Begründung

Diese Motion wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für die Motion findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 8.2.2.3). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:

Die GPK-S ist der Auffassung, dass organisatorische Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Rolle des Bundesrates als zentrales Organ, welches die Aufsichts- und Führungsfunktionen des Bundes als Unternehmenseigner wahrnimmt, zu stärken. Die Kommission erinnert daran, dass nur der Bundesrat einen politischen Gesamtüberblick über die Unternehmensaktivitäten hat, einschliesslich derjenigen in den nicht subventionierten Bereichen (z. B. CarPostal France). Der Bundesrat ist es auch, dem es obliegt, Zielkonflik-te der Unternehmen zu erkennen und zu lösen. In den Augen der Kommission wurde dieser Aspekte in der PostAuto-Affäre vom Bundesrat nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Bundesrat kann gemäss Artikel 23 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsge-setzes (RVOG) für bestimmte Geschäfte Ausschüsse bestellen, welche Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates vorbereiten oder für das Kollegium Verhandlungen mit anderen Behörden oder mit Privaten führen. Derzeit verfügt der Bundesrat über sieben ständige Ausschüsse zu bestimmten Sachthemen, denen jeweils drei Departementsvor-steherinnen bzw. -vorsteher angehören.

Einmal im Jahr prüft der Bundesrat, ob die Einsetzung eines Aufsichtsausschusses notwendig ist. Er unterhält sich in diesem Zusammenhang namentlich mit dem Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK). Gemäss den Informationen der GPK-S prüfte der Bundesrat 2018 und 2019 auf schriftliche Empfehlung des Direktors der EFK die Einsetzung eines Ausschusses zu den bundesnahen Unternehmen, erachtete dies aber letztlich nicht für notwendig. Auf Anfrage der GPK-S erklärte der Bundeskanzler, dass der Bundesrat einen Aufsichtsausschuss grundsätzlich nur dann einsetzt, wenn die aufgeworfenen Fragen nicht im Bundesrat beantwortet werden können und sich ihnen nicht ein anderer Ausschuss annimmt. Vor dem Hintergrund, dass sich der Ausschuss des Bundesrates für Energie, Umwelt und Infrastruktur mit Fragen zur Wahrnehmung der Eignerrolle bei bun-desnahen Unternehmen beschäftigt, beschloss der Bundesrat, auf die Einsetzung eines Aufsichtsausschusses zu diesem Thema zu verzichten.

Die GPK-S ist trotzdem der Ansicht, dass der Bundesrat einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einrichten sollte, welcher die Aufgabe hat, seine Beratungen und Beschlüsse zu diesen Unternehmen vorzubereiten. Dem käme nicht nur eine starke symbolische Tragweite zu, sondern der Ausschuss würde auch eine angemessene Plattform zur Stärkung der Führungs- und Aufsichtsrolle des Bundesrates als Kollegium darstellen, die es diesem erlaubt, bei Problemen schnell und koordiniert zu reagieren. Der Ausschuss könnte u. a. einmal oder mehrmals pro Jahr ein Gespräch mit den Unternehmensverantwortlichen über Themen von allgemeiner strategischer Bedeutung und über die Erreichung der gesetzten Ziele führen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Damit die verschiedenen Interessen des Bundes laufend angemessen gewichtet und gezielt Prioritäten gesetzt werden, muss die Steuerung und Kontrolle von bundesnahen Unternehmen aus einer Gesamtsicht erfolgen. Diese kann nur vom Bundesrat wahrgenommen werden. Deshalb trägt er im aktuellen Corporate Governance Modell des Bundes die Gesamtverantwortung. Die Vorbereitung und Koordination der eignerpolitischen Geschäfte erfolgt im dualen Modell durch das Fachdepartement zusammen mit der EFV.

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen bewusst. Letztere stehen nach wie vor vor grossen Herausforderungen. Die Erwartungen an den Service Public und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nicht ohne Weiteres in Übereinstimmung zu bringen und bedürfen nicht selten der politischen Abwägung, bzw. der Abgleichung mit den strategischen Zielen des Eigners. Zudem erbringen die bundesnahen Unternehmen wichtige Leistungen zugunsten der Bevölkerung, sodass Störungen oder der Ausfall dieser Leistungen oft politische Reaktionen auslösen. Dies dürfte auch in Zukunft so bleiben. Der Bundesrat hat sich insbesondere deshalb in den letzten zwei Jahren vertieft mit den Fragen der Steuerung und der Gouvernanz in der Führung der bundesnahen Unternehmen auseinandergesetzt. Im Gegensatz zur Geschäftsprüfungskommission des Ständerates ist er jedoch zum Schluss gekommen, dass es nicht einen weiteren bundesrätlichen Ausschuss braucht- dem Bundesrat steht in diesem Zusammenhang schon der Ausschuss "Energie, Umwelt und Infrastruktur" oder, ad hoc, das Instrument eines Aufsichtsausschusses zur Verfügung - sondern, dass der Austausch sowie der Abgleich mit, bzw. die Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen in den bestehenden Gefässen verstärkt werden soll. Die von der Geschäftsprüfungs-kommission des Ständerates angesprochene interdepartementale Koordination der Eignerdepartemente ist über die vorhandenen Gremien bereits sichergestellt. Ein permanenter Ausschuss zur Aufsicht über die Unternehmen SBB, Post, Skyguide, RUAG, SIFEM und ldentitas bringt in diesem Punkt keinen Mehrwert.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat gegen die Einrichtung eines zusätzlichen ständigen Ausschusses aus. Sollte es die Lage erfordern, hat er, wie dargelegt, die notwendigen Instrumente, um darauf reagieren zu können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.