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19.5665 · Fragestunde. Frage · 2019-12-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Rechtsprechung gilt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) im Verwaltungsverfahren als neutral und unabhängig, ebenso deren Gutachten.

Diese Gerichtspraxis gilt auch für private, gewinnorientierte Unfallversicherungen.

- Sieht der Bundesrat einen Widerspruch zwischen der Neutralitätsfiktion und der Gewinnstrebigkeit privater Unfallversicherungen?

- Wäre es nicht sachgerechter, die Neutralitätsfiktion für private Unfallversicherungen und ihre Gutachten aufzugeben?