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20.1076 · Anfrage · 2020-12-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg formuliert sein Ziel wie folgt: "Das SZIG fördert einerseits eine wissenschaftliche Artikulation des Islams in die Schweizer Gesellschaft hinein. Andererseits ermöglicht es ausgehend von islamischen Wissensbeständen auch eine akademische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen aus einer muslimischen Perspektive."

Mireille Vallette, eine auf den Islam spezialisierte Journalistin, äussert in ihrem kürzlich erschienenen Dossier "Le CSIS oeuvre-t-il vraiment à l'intégration des musulmans?" (http://vigilanceislam.com/images/Broch_CSIS_MV_avril2020.pdf) erhebliche Zweifel am Projekt des SZIG und beschuldigt das Zentrum, Islamisierung und Radikalisierung zu fördern.

1. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Projekt?

2. Ist der Bund direkt oder indirekt an der Finanzierung des Projekts oder des SZIG beteiligt?

3. Sind die von Mireille Vallette geäusserten Zweifel und Anschuldigungen begründet?

4. Welche Kontrolle übt der Bund über die Tätigkeit des SZIG aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) ist ein zweisprachiges interfakultäres Institut der theologischen, der rechtswissenschaftlichen und der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg. Gestützt auf seine Statuten betreibt es Lehre, Forschung und Weiterbildung im Bereich Islam und Gesellschaft. In der Forschung liegt der Akzent auf gesellschaftlichen, interreligiösen und sozialethischen Fragen. Die Forschungsergebnisse sind öffentlich zugänglich. Das SZIG arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft, Religion und Gesellschaft und stellt ein breites Angebot an Dienstleistungen bereit, die sich an Behörden, staatliche Institutionen sowie den privaten Sektor richten. Es pflegt auch einen kontinuierlichen Austausch mit muslimischen Organisationen in der Schweiz.

2. Der Bund beteiligt sich über die Unterstützung der Universität Freiburg nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) auch an den Aufwendungen des SZIG in Lehre und Forschung.

Auf Antrag der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat das SZIG 2017-2020 projektgebundene Beiträge zur Unterstützung von Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung gemäss Artikel 59 HFKG erhalten. Diese wurden von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), dem obersten hochschulpolitischen Organ von Bund und Kantonen, zur Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Kompetenzzentrums in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen genehmigt. Der Aufbau des SZIG wurde somit bis Ende 2020 mit rund 2 Mio. Franken unterstützt. Für die BFI-Periode 2021-2024 hat die SHK, wiederum auf Antrag von swissuniversities, erneut eine Tranche von 2 Mio. Franken zur letztmaligen Unterstützung des Aufbaus gutgeheissen. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat seit 2019 ein laufendes Forschungsprojekt des SZIG mit rund 400'000 Franken unterstützt. Zwischen 2015 und 2020 hat das SZIG zudem für Projekte und Mandate Beiträge in der Höhe von rund 1 Mio. Franken von anderen Bundesstellen eingeworben (Bundesamt für Polizei fedpol, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Migration, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, Fachstelle für Rassismusbekämpfung). Dazu gehören u.a. auch das 2020 von fedpol aus dem Impulsprogramm zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus unterstützte Weiterbildungsangebot "Muslimische Seelsorge in öffentlichen Institutionen" sowie das vom Staatssekretariat für Migration unterstützte Projekt "Muslimische Organisationen als gesellschaftliche Akteure".

3. Es ist legitim, gegenüber akademischen Institutionen Fragen zu stellen. Gemäss Statuten betreibt das SZIG Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich Islam und Gesellschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Platz des Islams in der Schweizerischen Gesellschaft und Rechtsordnung, dem interreligiösen Dialog und der islamisch-theologischen Selbstreflexion im schweizerischen Kontext. Die Statuten halten ebenfalls fest, dass das Zentrum keine Erstausbildung von in der religiösen Verkündung tätigen Personen macht. Im Hinblick auf die Unterstützung nach HFKG wird eine externe Schlussevaluation die Wirkung der eingesetzten Bundesgelder und die Rolle des SZIG an der Schnittstelle von Wissenschaft, Religion und Gesellschaft eingehend prüfen. Der Evaluationsbericht wird publiziert.

4. Das SZIG ist als Institut der Universität Freiburg dieser gegenüber verantwortlich. Es untersteht auch dem Qualitätssicherungssystem der Universität. Dabei stellt die Organisationsstruktur des SZIG sicher, dass seine Aktivitäten von den zuständigen Organen begleitet und ein den Standards des HFKG entsprechendes Qualitätssicherungssystem zur Anwendung kommt. Ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und verschiedenen muslimischen Gemeinschaften der Schweiz sowie aus der Bundesverwaltung begleitet die Tätigkeit des Zentrums. Betreffend den projektgebundenen Beiträgen nach HFKG prüft das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die in der entsprechenden Leistungsvereinbarung festgehaltene Zielerreichung sowie die Mittelvergabe gestützt auf die jährlichen Reportings. Zudem ist auf die Schlussevaluation zu verweisen (siehe 3.).

Antwort des Bundesrates.