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20.3190 · Motion · 2020-05-04

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Parlamentsdienste sind eingeladen: 1. Die Schweizer Landeshymne (in allen vier Landessprachen, ev. auch in englisch) auf der offiziellen Webseite der Bundesversammlung zu veröffentlichen.2. Einen Gesangswettbewerb für Kinder- und Jugendchöre in der Schweiz auszuschreiben für Aufnahmen auf die offizielle Webseite der Bundesversammlung.

Begründung

Sie können lange suchen. Sie werden sie nicht finden. Auf der offiziellen Webseite der Bundesversammlung www.parlament.ch ist die Landeshymne nicht aufgeschaltet. Die Idee, eine Hymne durch jugendliche Chöre aufzunehmen, ist den Parlamentsdiensten schon länger bekannt. Jetzt ist die Zeit reif dafür, und die Idee ist aktueller denn je. Die Umsetzung der Idee könnte im Zusammenhang mit den Anlässen Tag der Offenen Türe, Museumsnacht, 1. August oder ganz besonders im Jahr 2023 für das 175. Jubiläum der Gründung des Schweizer Bundesstaates durchgeführt werden. Mit der Umsetzung werden mindestens zwei wichtige Ideen verwirklicht: Die Landeshymne ist einerseits ein wichtiges, identifikationsstiftendes, immaterielles Gut unseres Landes, welches nicht mehr auf der offiziellen Seite des Bundeshauses fehlt. Andererseits wird einigen hundert jungen Menschen und Ihren Angehörigen wird die Atmosphäre des würdigen Hauses auf einmalige Weise nahegebracht.Gerne hoffe ich, dass die Beitragslücke auf der Webseite der Bundesversammlung mit einer jungen und "hauseigenen" Produktion geschlossen werden kann und dass viele junge Besucher mit ihren Angehörigen das schöne Haus mitten in Bern kennenlernen und mit einem nachhaltigen Erlebnis verbinden werden.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion, da Punkt 1 bereits erfüllt und Punkt zwei zu restriktiv ist.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Beschluss des Bundesrates vom 1. April 1981 wurde der Schweizerpsalm offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt. Rechtlich liegt die Zuständigkeit bis heute bei der Exekutive. Es ist unbestritten, dass Staatssymbole wie die Landeshymne kulturell bedeutend und für viele Menschen identitätsstiftend sind. Auch das Parlamentsgebäude als nationales Baudenkmal und Symbol eidgenössischer Politik wird jährlich von rund 100 000 Personen besucht. Die Parlamentsdienste unterhalten ein vielfältiges Angebot, um der Bevölkerung einen einfachen Zugang zum Parlamentsgebäude und zur nationalen Politik zu ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist jeweils der 1. August, an dem die Parlamentsdienste seit Jahren einen Tag der offenen Tür veranstalten und jeweils rund 4000 Personen das Haus besichtigen. Bei dieser Gelegenheit wird seit Jahren jeweils der Text der Landeshymne an die Besucherinnen und Besucher verteilt und der Schweizerpsalm von den anwesenden Musikgruppen intoniert.Zu den beiden konkreten Vorschlägen an die Parlamentsdienste nimmt das Büro wie folgt Stellung:1. Das Büro weist darauf hin, dass die Parlamentsdienste diesen Vorschlag bereits umgesetzt und den Text der Schweizer Landeshymne im Vorfeld des 1. August 2020 in den vier Landessprachen samt Intonation auf der offiziellen Website der Bundesversammlung veröffentlicht haben. Am Nationalfeiertag wird die Landeshymne auf der Einstiegsseite und ansonsten dauerhaft in der Mediathek zu finden sein Link.2. Das Büro ist gerne bereit, die Parlamentsdienste damit zu beauftragen, die Idee im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2023 zu prüfen. In seinen Augen ist es indes zu früh, um bereits jetzt über die Organisation eines Gesangswettbewerbs zu befinden, und es ist der Meinung, dass noch andere Optionen in Betracht gezogen werden sollten. Nach Auffassung des Büros sollte es dem Organisationskomitee unter Federführung der Nationalratspräsidentin bzw. des Nationalratspräsidenten und der Ständeratspräsidentin bzw. des Ständeratspräsidenten überlassen bleiben, auf welche Weise genau es die Landeshymne anlässlich dieses Jubiläums thematisieren will.