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20.3658 · Interpellation · 2020-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit COVID-19 scheint die Kommission für Wirtschaftspolitik keine Rolle zu spielen. Sie soll proaktiv sein, Lösungen für den wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung vorschlagen und die Bundesverwaltung in die Lage versetzen, ihren Auftrag noch effektiver und effizienter zu erfüllen. Das Fachwissen und die Fachkenntnisse der Kommissionsmitglieder in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen sollen frühzeitig einfliessen und den Bundesrat informieren. Genau darin hat die von Staatssekretärin Ineichen-Fleisch moderierte Kommission versagt. Wie man aus der Presse entnehmen konnte, haben die Sozialpartner ihre Anliegen direkt mit dem Leiter der Direktion für Arbeit koordiniert. Sozialpartner haben sich hingegen beschwert, dass ihre anlässlich der Kommissionssitzung vorgebrachten Anliegen, wenn überhaupt, erst nach den Entscheiden des Bundesrates ihm vorgelegt wurden.

Im Zusammenhang mit diesem Versagen wird der Bundesrat angehalten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Szenarien hat die Kommission für Wirtschaftspolitik im Zusammengang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID19 selbst vorbereitet? Welche Strategie Exit-Strategie hat die Kommission beraten und dem Bundesrat vorgeschlagen?

2. Kann der Bundesrat drei konkrete Ergebnisse der Arbeit dieser Kommission im Zusammenhang mit der Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit COVID-19 nennen? Konkrete Ergebnisse sind solche, die ohne das Einwirken der Kommission nicht zustande gekommen wären?

3. Was sind in Zeiten der Wirtschaftskrise die Gründe dafür, diese Kommission nicht abzuschaffen?

4. Sollte die Kommission nicht abgeschafft werden, wann gedenkt der Bundesrat, gemäss den heute geltenden Governance Prinzipien, eine kompetente, verwaltungsexterne Person mit dem Vorsitz der Kommission zu betrauen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die ausserparlamentarische Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) ist gemäss ihrer beratenden Funktion dafür zuständig, das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen zu beraten. Die Mitglieder der Kommission können jeweils ihre Sichtweise zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen darlegen und sich darüber austauschen (Art. 2 der Verordnung über die Kommission für Wirtschaftspolitik; SR 172.327.9). Die beratende Verwaltungskommission hat somit die Funktion eines "Sounding Board" für das WBF/SECO, indem sie den Dialog zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der Wirtschafts- und der Interessenverbände fördert. Diesbezüglich verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 14. November 2018 zur Interpellation Gutjahr 18.3782. Die KfW behandelt einen breiteren Themenkreis als die ausserparlamentarischen Kommissionen im Bereich des Arbeitsmarkts (TPK Bund, AK ALV), in denen die Sozialpartner vertreten sind und mit denen das SECO arbeitsmarktspezifische Themen diskutiert.

Die KfW trifft sich drei- bis viermal pro Jahr zu Plenarsitzungen. Im ersten Semester 2020 traf sie sich am 28. Januar 2020 und am 9. Juni 2020. Auf Ersuchen der Sozialpartner und der Wirtschaft wurde Anfang März 2020 vom WBF ein Ad-hoc-Ausschuss der KfW zu den wirtschaftlichen Aspekten der Covid-19-Pandemie eingesetzt, in welchem die Sozialpartner, die Wirtschaft und die Kantonale Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz Einsitz nahmen und welcher alle zwei Wochen tagte. Das Reglement über die KfW vom 20. Dezember 2005 sieht für die Behandlung bestimmter Fragen die Bestellung von Ad-hoc-Ausschüssen vor.

1./2. So war es beispielsweise möglich, die Bedürfnisse dieser "Stakeholder" in Bezug auf Sondermassnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen oder der Liquidität besser zu berücksichtigen, für Probleme beim internationalen Handel (bspw. aufgrund der Exportbeschränkungen oder des Unterbruchs von Lieferketten) rasch Lösungen zu erarbeiten, oder in Bezug auf den präzedenzlosen konjunkturellen Einbruch die Einschätzung sowohl von Experten als auch von betroffenen Branchen einzuholen. Die Mitglieder des Ad-hoc-Ausschusses wurden jeweils über die aktuelle Lagebeurteilung aus gesundheits- und wirtschaftspolitischer Sicht sowie aktuelle Problemstellungen und anstehende Projekte der Verwaltung informiert. Die Mitglieder wurden zudem eingeladen, ihre Sichtweise mit schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen einzubringen - beispielsweise zu Optionen, Elementen, Kriterien und Zielkonflikten im Rahmen der Transitionsstrategie, der Containmentstrategie, der Vorbereitungen im Hinblick auf eine mögliche zweite Ansteckungswelle oder zu möglichen angemessenen und wirksamen Stabilisierungsmassnahmen im Falle einer schweren Rezession. Die Erkenntnisse aus den Diskussionen wurden in die laufenden Arbeiten des WBF/SECO einbezogen.

3./4. Der kurzfristig eingesetzte Ad-hoc-Ausschuss der KfW war in der Krise ein wichtiges Gremium, um einen einheitlichen Wissensstand zu corona-relevanten Geschäften sicherzustellen und die Anliegen der Interessenvertreter in die Arbeiten der Verwaltung einzubringen.

Der Ad-hoc-Ausschuss der KfW hat sich in der Krise bewährt. Entsprechend der Verfügung des Bundesrates über die Einsetzung der KfW vom 4. Dezember 2014 wird die Kommission durch den Direktor oder die Direktorin des SECO präsidiert. Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Die nächste Überprüfung wird im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2024-2027 stattfinden.

Antwort des Bundesrates.