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Zulassung synthetischer Pestizide unter Berücksichtigung unabhängiger Studien. Angleichung an das europäische Zulassungssystem

20.4076 · Motion · 2020-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung eine Angleichung des schweizerischen Rechts an die Regelung in der EU zu prüfen, die im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel die Abstützung auf unabhängige wissenschaftliche Studien vorsieht und am 27. März 2021 in Kraft tritt.

Gemäss geltendem Recht müssen Hersteller von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die Zulassung mithilfe von wissenschaftlichen Studien nachweisen, dass die im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe unbedenklich sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist zuständig für die Beurteilung dieser Studien und dafür, die Risiken zu bewerten, die ein Wirkstoff für die menschliche Gesundheit darstellt. Der Bundesrat gibt an, dass es aus wissenschaftlicher Sicht wünschenswert wäre, wenn für diese Beurteilung unabhängige Studien herangezogen und berücksichtigt werden, und dass man mit diesem Paradigmenwechsel im schweizerischen Zulassungsverfahren eine Angleichung an die EU-Regulierung erreichen würde. Diese Regelung, die die Berücksichtigung von unabhängigen Studien vorsieht, wird demnächst verabschiedet und am 27. Mai 2021 in Kraft treten (vgl. 20.5662).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und der hierfür massgeblichen Verfahren sind in der Schweiz in der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) geregelt. Deren Ziel ist es insbesondere, mit der Zulassungsprüfung einen wirksamen Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicherzustellen.

In der EU wird per Ende März 2021 in der Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts ein zusätzliches Überprüfungsinstrument eingeführt. Konkret kann die EU-Kommission, wenn aussergewöhnliche Umstände in Form erheblicher Kontroversen oder widersprüchlicher Ergebnisse vorliegen, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ersuchen, zusätzliche unabhängige Studien in Auftrag zu geben. Anhand dieser kann die EFSA die Nachweise überprüfen, auf die sie sich in ihrem Risikobewertungsprozess stützt. Dies soll zu einer wissenschaftlich fundierten und zuverlässigen Entscheidungsfindung beitragen.

Die Schweizer Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit, inklusiv im Bereich der Zulassung von Pflanzenschutzmittel, werden laufend mit den EU-Vorgaben harmonisiert. So können in der Schweiz wie auch in der EU das selbe Schutzniveau gewährleistet und technische Handelshemmnisse vermieden werden. Bei Änderungen von rechtlichen Anforderungen in der EU prüft der Bundesrat deshalb stets, ob und in welchem Mass eine Übernahme oder Anpassung im Schweizer Recht angezeigt ist. Damit wird das Anliegen der Motionärin im ordentlichen Rechtsetzungsprozess schon erfüllt und die Motion ist hinfällig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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