21.3016 · Motion · 2021-02-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den ökologischen Anbau von Zuckerrüben mit geeigneten Massnahmen innerhalb des Direktzahlungssystems zu fördern. Dazu sollen bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" geeignete Instrumente und Massnahmen geschaffen werden. Ebenfalls wird der Bundesrat beauftragt, zusätzliche Mittel für die Erforschung ökologischer Anbaumethoden, die Prüfung toleranter Sorten sowie die Entwicklung von Prognosemodellen und Warndienste im Bereich Zuckerrübenanbau bereitzustellen.
Begründung
Die Zuckerrübenproduzenten und die Schweizer Zuckerindustrie sind neben den grossen Herausforderungen am Markt mit einschneidenden Problemen im Zuckerrübenanbau konfrontiert. Zwei Krankheiten führen regional zu grossen Ertragseinbussen. Einerseits reduziert das durch Zikaden verbreitete "syndrome des basses richesses" (SBR) die Zuckergehalte, andererseits führt die durch Blattläuse übertragene viröse Vergilbung zu massiven Ertrags- und Zuckerverlusten. Durch den Wegfall mehrere Pflanzenschutzmittel, insbesondere der systemischen Saatgutbeizung, werden die herkömmlichen Bekämpfungsmöglichkeiten immer stärker eingeschränkt. Neue Wege im Anbau sowie tolerante Sorten müssen gefunden werden. Die Ausrichtung auf eine ökologische Produktion soll mit geeigneten Massnahmen und Instrumenten innerhalb des Direktzahlungssystems weiter gefördert und vorangetrieben werden. Die Massnahmen entsprechen den Zielen der pa. iv. 19.475 und sollen im Rahmen dieser implementiert werden.
Das Potential am Markt für nachhaltig produzierten Schweizer Zucker ist vorhanden. Um die Nachfrage decken zu können, braucht es seitens Wissenschaft und Forschung weitere Anstrengungen, um die offenen Fragen im Anbau zu klären und möglichst rasch den neuen Gegebenheiten angepasste Sorten zur Verfügung zu stellen. Dazu sind die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der ökologische Anbau von Zuckerrüben wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungen durch i) den Beitrag für biologische Landwirtschaft [1 200 fr./ha] (Art. 66 und 67 der Direktzahlungsverordnung DZV; SR 910.13) und ii) den Ressourceneffizienzbeitrag (REB) für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau, der bis 2022 ausgerichtet wird [600 -1 200 fr./ha] (Art. 82d und 82e DZV), unterstützt. Ab 2023 sollen voraussichtlich im Zuge der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" auf Verordnungsebene neue Produktionssystembeiträge (PSB) in Kraft treten:
- Verzicht auf Insektizide und Fungizide: zurzeit im Rahmen der REB unterstützte Massnahme;
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide: zurzeit im Rahmen der REB unterstützte Massnahme; und
- Förderung der Insektenfauna durch Nützlingsstreifen: zurzeit im Rahmen der Biodiversitätsbeiträge unterstützte Massnahme.
Im Rahmen der ersten beiden Massnahmen würden für Zuckerrüben gegebenenfalls höhere Beiträge als für Getreide gewährt werden, um das zusätzliche Risiko, das die Zuckerrübenproduzentinnen und produzenten eingehen, und die höhere ökologische Leistung, die sie erbringen, zu honorieren. Mit dem Inkrafttreten der parlamentarischen Initiative 19.475 ist keine Änderung des Beitrags für biologische Landwirtschaft geplant. Ausserdem wird es weiterhin möglich sein, für biologisch bewirtschaftete Zuckerrübenflächen zusätzlich Extenso-Beiträge zu erhalten. Ab 2023 würde für dieselben biologisch bewirtschafteten Flächen darüber hinaus der in den neuen PSB vorgesehene Beitrag für den Herbizidverzicht ausgerichtet werden. Dadurch dürften die Zuckerrübenproduzentinnen und produzenten, die biologisch produzieren, deutlich höhere Beiträge erhalten.
Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten haben ihren Forschungsplan angepasst, um nachhaltige Lösungen für die aktuellen Probleme im Zuckerrübenanbau zu finden. Diese Neuausrichtung erfolgt im Einklang mit den in der Medienmitteilung des BLW vom 12.11.2020 genannten Beschlüsse, wonach das Verbot des Neonicotinoids Gaucho aufrechterhalten wird, zwei Blattbehandlungsmittel für diese Kultur zugelassen werden und ein Forschungsprogramm eingerichtet wird, das die Bekämpfung der Blattläuse, die die Viröse Vergilbung übertragen, verstärkt. In einem Projekt, das 2021 beginnt, wird Agroscope die Erforschung der Übertragung von Krankheiten wie beispielsweise der Virösen Vergilbung, des "Syndrome Basses Richesses" und von Cercospora intensivieren. Es sollen die Epidemiologie dieser Krankheiten, die Massnahmen und Möglichkeiten zur Bekämpfung der Vektoren, die Empfindlichkeit der Sorten gegenüber verschiedenen Krankheitserregern sowie die Möglichkeiten zur biologischen Bekämpfung untersucht werden. Darüber hinaus werden verschiedene Produktionsmethoden und die mechanische Bekämpfung getestet, um den Bedarf an Herbiziden reduzieren zu können. Ausserdem werden die Forschungstätigkeiten des FiBL seit dem Jahr 2020 im Produktionssystem Zuckerrüben ausgebaut. Dabei liegt der Fokus auf der Suche nach krankheitsresistenten und teilresistenten Sorten, Methoden zur verbesserten vorbeugenden Kontrolle der wichtigsten Schaderreger (z.B. Monitoring durch Drohneneinsatz) und dem Einsatz von Smart Farming im Anbau (v.a. von Robotik zur Unkrautregulierung).
Der ökologische Zuckerrübenanbau und verschiedene Produktionsmethoden, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in dieser Kultur reduzieren, werden zurzeit bereits unterstützt, und werden in Zukunft im Rahmen des Direktzahlungssystems noch wesentlich stärker gefördert werden. Die Forschungsprogramme sind ab 2020 entsprechend der Anliegen, wie sie in der Motion zum Ausdruck kommen, angepasst worden. Es sind daher keine weiteren Massnahmen im Rahmen der Direktzahlungen, eine Differenzierung des Einzelkulturbeitrags (wie im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.479 gefordert) oder zusätzliche Mittel für die Forschung erforderlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.