21.3158 · Motion · 2021-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Festlegung der Notfallschutzzonen zu ändern und sie auf das gesamte Gebiet der Schweiz auszuweiten. Dadurch soll er die Tatsache berücksichtigen, dass im Falle eines Atomunfalls je nach Wetter auch in Zonen in einer Entfernung von weit über 20 Kilometern eine starke Kontamination möglich ist, die Notfallschutzmassnahmen von einer Ausgangssperre bis hin zu einer Evakuierung notwendig machen würde.
Dabei soll er die Ergebnisse der Studie "European Nuclear Power Risk Study (EUNUPRI_2019)" des Instituts Biosphère berücksichtigen.
Begründung
Das Schutzkonzept für Atomunfälle, das 2015 überarbeitet wurde, sieht zwei Notfallschutzzonen vor, die auf der Hypothese eines konzentrischen Kreises um die Schweizer Kernkraftwerke basieren. Die erste Zone umfasst einen Umkreis von 3 bis 5 Kilometern um das Kernkraftwerk, die zweite einen Umkreis von 20 Kilometern.
Der Rest der Schweiz gilt als Planungsgebiet und ist in geografische Sektoren eingeteilt, für die Vorbereitungs- und Planungsmassnahmen vorgesehen sind, jedoch keine Notfallschutzmassnahmen. Sie dienen der Vorbereitung auf einen Unfall, nicht aber der Anordnung von Notfallmassnahmen.
Die Wirkung des Winds auf die Ausbreitung wurde zwar berücksichtigt, jedoch beschränkt sich die Berücksichtigung dieses Risikos auf 20 Kilometer, obwohl die Wetterverhältnisse das Ausmass der Kontamination entscheidend und unvermeidbar beeinflussen. In der Studie EUNUPRI kommt das Institut Biosphère zum Schluss, dass sich die Radioaktivität im Fall einer Nuklearkatastrophe nicht auf diesen Umkreis beschränkt, sondern dass je nach Wetter auch Gemeinden, die sich hunderte von Kilometern entfernt befinden, stark kontaminiert werden können. Die Ausbreitung der kontaminierten Wolke ist vom Wind und vom Regen abhängig. Bei Regen kann eine grosse Menge an radioaktiven Teilchen in den Boden gelangen und es können sich "Hotspots" bilden, die eine Evakuierung der Bevölkerung erforderlich machen, obwohl sich diese hunderte von Kilometern vom betroffenen Kernkraftwerk entfernt befindet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi am 11. März 2011 wurde im Auftrag des Bundesrates eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) eingesetzt. Eine der Massnahmen von IDA NOMEX war die Überprüfung des Zonenkonzepts sowie der Szenarien für die Notfallvorsorge in der Schweiz. Im Rahmen dieser Überprüfungen wurden mehrere Unfallszenarien betrachtet, darunter auch solche mit einer sehr grossen Freisetzung von radioaktiven Stoffen. Als Folge davon wurde 2015 ein neues Szenario für die Notfallplanung festgelegt und das bestehende Notfallschutzzonenkonzept im Grundsatz bestätigt. Zudem wurde bestätigt, dass Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei sehr schweren Unfällen in Schweizer Kernanlagen unter Umständen auch in Gebieten mit einer Distanz von über 20 Kilometer hinaus notwendig sein könnten. Entsprechend wurde die Vorverteilung von Jodtabletten von 20 auf 50 Kilometer um ein schweizerisches Kernkraftwerk (KKW) erweitert und die Evakuierungsplanungen auf Teile der Bevölkerung der Zone 2 mit einem Radius von 20 Kilometer ausgedehnt. Die revidierte Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen vom 14. November 2018 (Notfallschutzverordnung; SR 732.33) verpflichtet zudem die Kantone ausserhalb der Notfallschutzzonen 1 und 2, Vorsorge für die Evakuierung der Bevölkerung aus Hot Spots im Bedarfsfall zu treffen.
Bis der Bundesstab Bevölkerungsschutz einsatzbereit ist, trifft die Nationale Alarmzentrale (NAZ) die erforderlichen Sofortmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) betreibt eine eigene Notfallorganisation, welche zuhanden der im Ereignisfall für die Anordnung von Schutzmassnahmen zuständigen Behörden Empfehlungen ausspricht und diese berät. Das ENSI ist in der Lage, die atmosphärische Ausbreitung von störfallbedingt freigesetzten radioaktiven Stoffen für das ganze Mittelland zu modellieren und Schutzmassnahmen für Gebiete mit einer Distanz von über 20 Kilometern hinaus zu empfehlen. Die ferngesteuerten und zentral (in der Regel von der jeweiligen Kantonspolizei) ausgelösten Sirenen lassen zudem schweizweit die Alarmierung der potentiell betroffenen Bevölkerung und eine der Lage entsprechende Anordnung von Schutzmassnahmen zu.
Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz liefert mit hoch qualitativen Meteoprognosen wichtige Grundlagen für die Berechnungen der Ausbreitung von radioaktiven Stoffen für die Schweiz. Darüber hinaus steht Meteo-Schweiz der NAZ beratend zur Seite und kann auf Anforderung grossskalige, bis über die Landesgrenzen hinausreichende Ausbreitungsberechnungen durchführen.
Die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall von Fukushima Daiichi führten zu einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Notfallschutzes in der Schweiz. Es besteht daher zurzeit kein Handlungsbedarf für eine erneute Prüfung der gesetzlichen Grundlagen. Im Rahmen der periodischen Aktualisierung des Berichtes zu Katastrophen und Notlagen der Schweiz werden die möglichen Gefährdungen und Ereignisse in der Schweiz, darunter auch ein KKW-Unfall, im 5-Jahres-Rhythmus periodisch erfasst und bewertet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.