21.3440 · Postulat · 2021-03-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren.
Begründung
Die gegenwärtige AHV-Stabilisierungsvorlage soll das wichtigste Sozialwerk der Schweiz lediglich bis 2030 sicherstellen und setzt auf die bekannten Finanzierungsmechanismen mit gleichzeitiger Erhöhung des Referenzalters für die Frauen von 64 auf 65.
Damit ist aber die Schweizerische AHV lediglich bis 2030 finanziert. Der Bundesrat sollte aber Mittel und Wege finden um aufzuzeigen, wie die Finanzierung der AHV über das Jahr 2040 hinaus erreicht werden kann.
Bislang ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Referenzalter im Vordergrund. Diese Finanzierungsinstrumente sind heftig umstritten und sind je nach Ausgestaltung nicht mehrheitsfähig.
Daher sollte der Bundesrat alternative Finanzierungsmöglichkeiten zumindest auf ihre Tauglichkeit zur Finanzierung der AHV prüfen.
Eine Finanzierungsmöglichkeit wäre die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer. Das Problem dieser Steuer ist allerdings, dass die Kapitalmärkte international agieren und die Einführung einer solchen Steuer durch einzelne Länder zu einer Verlagerung der Aktivitäten in andere Länder führen könnte. Damit ist immer auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Börsenplatzes Schweiz zu berücksichtigen und sicherzustellen. Dies wäre bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.
Allerdings prüfen gegenwärtig zumindest einige Länder die Einführung einer solchen Steuer zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushaltes.
Die hohe Akzeptanz der schweizerischen AHV und ihres modellhaften Charakters muss es uns aber wert sein, zumindest diese alternative Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen. Dies könnte auch zu einer Entspannung bei der gegenwärtig hängigen AHV Revision führen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund erhebt bereits seit 1918 eine Finanzmarkttransaktionssteuer auf dem Handel mit Wertpapieren. Es handelt sich dabei um die Umsatzabgabe, welche im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) geregelt ist. Die Umsatzabgabe enthält zahlreiche Ausnahmen in Form persönlicher oder sachlicher Steuerbefreiungen. Diese sind darauf ausgerichtet, die Steuer zu erheben, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanz- und Börsenplatzes allzu sehr zu beeinträchtigen. Unter diesen Rahmenbedingungen beliefen sich die Einnahmen der Umsatzabgabe im Zeitraum 2016-2020 im Durchschnitt auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Diese fliessen vollumfänglich in die allgemeine Bundeskasse.
Die Stempelabgaben sind umstritten. Seit 2009 berät das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 09.503 der Fraktion RL "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen" (Pa.Iv. 09.503) über deren Abschaffung.
Der Bundesrat hat seine Position zur Abschaffung der Stempelabgaben zuletzt am 18. November 2020 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf 2 der pa. iv. 09.503 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates formuliert: Er unterstützt im Bereich der Stempelabgaben die Abschaffung der Emissionsabgabe und schlägt im Rahmen der Botschaft (21.024) zur "Änderung des Verrechnungssteuergesetzes. Stärkung des Fremdkapitalmarktes" zudem die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen vor. Weitergehende Abschaffungsschritte im Bereich der Stempelabgaben lehnt der Bundesrat derzeit aus finanziellen Gründen ab, da die Einnahmen aus der Umsatzabgabe für den Bundeshaushalt immer noch gewichtig sind.
Da Finanzmarkttransaktionssteuern im Allgemeinen und die Umsatzabgabe im Besonderen unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhoben werden und sich für die Schweizer Börse und die Wettbewerbsposition der Schweizer Finanzintermediäre im internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft standortschädlich auswirken, hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, die langfristig ausgerichtete Finanzierung der AHV auf diese Steuerquelle abzustützen. Er spricht sich daher auch gegen eine Reallokation der Einnahmen der Umsatzabgabe von der allgemeinen Bundeskasse zugunsten der AHV oder gegen die Einführung einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer mit Zweckbindung zugunsten der AHV aus.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.