21.3561 · Interpellation · 2021-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Hat der Bundesrat noch die Möglichkeit oder die Option, dass UKW noch länger als über August 2022 bleiben kann?
2. Ist der Bundesrat bereit, eine Evaluation zu machen, ob DAB+ tatsächlich eine zukunftsfähige Lösung ist und nicht eine Übergangstechnologie, die bald ebenso überlebt sein wird, wie SRG und Swisscom beschlossen haben, dass es UKW sein müsse?
3. Welche Möglichkeiten hat das Parlament, die Abschaffung von UKW auf August 2022 noch zu verhindern?
Begründung
Geht es nach der Bundesverwaltung, der SRG und der Swisscom, wird die Abschaltung von UKW zwangsweise verfügt, ohne dass Konsumenten/innen und Öffentlichkeit sich darüber nur auch ein Urteil bilden können, ob dieser Schritt nicht falsch, verfrüht und unnötig ist.
Nur weil Anfang dieses Jahrhunderts gewisse Kreise der Auffassung waren, DAB sei eine nachhaltige Alternative zu UKW, muss diese Auffassung 20 Jahre später nicht auch noch richtig sein. Insbesondere wenn sie nicht öffentlich und politisch breit diskutiert und damit abgestützt worden ist. Insbesondere wenn man mittlerweilen sieht, dass die Schweiz hier einen Alleingang machen würde, der keinerlei Mehrwert hätte. Nur weil ein enger Zirkel von Beteiligten A sagte vor über 20 Jahren, muss die Bevölkerung nicht diskussionslos B nach 20 Jahren hinnehmen. Man kann auch zum Schluss kommen, dass A falsch war.
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1
Die heute auf UKW sendenden Radiostationen verfügen alle über gültige UKW-Funkkonzessionen, die Ende 2024 ablaufen. Es steht den Radios frei, gemeinsam oder einzeln vorzeitig auf die Nutzung ihrer UKW-Sender zu verzichten. Dies sind unternehmerische Entscheide, welche von den Radiostationen nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände getroffen werden müssen. Es obliegt weder dem Bundesrat noch der Bundesverwaltung, in diesen Entscheidprozess einzugreifen. Entsprechend wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als Konzessionsbehörde keinen vorzeitigen Entzug der Konzessionen verfügen.
Frage 2
Die Radiobranche hat im Rahmen der Arbeitsgruppe Digitale Migration (AG DigiMig) eine umsichtige, seriöse Analyse der verfügbaren Verbreitungstechnologien vorgenommen und gestützt darauf für den Umstieg von UKW auf DAB+ votiert. Bis heute ist keine andere digitale Rundfunktechnologie in Sicht. Nach sorgfältiger Analyse haben sich Ende 2020 42 von 44 Privatradios, die derzeit auf UKW und DAB+ verbreiten, sowie die SRG erneut für eine Abschaltung von UKW ausgesprochen. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Ergebnisse der Evaluation, welche die Radiobranche vorgenommen hat und die sich mit Studien und Entwicklungen im Ausland decken, in Frage zu stellen.
Frage 3
Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) ist insofern technologieneutral formuliert, als es sich nicht zu den Übertragungstechnologien äussert, welche von den konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern genutzt werden müssen. In Einklang mit dem Abschaltplan der Radiobranche gilt bereits seit 2020 DAB+ als Hauptverbreitung, UKW ist seither freiwillig. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Veranstaltern, welche ihr Zielpublikum am besten kennen, genügend Spielraum gelassen werden muss, um diese unternehmerischen Entscheide zu treffen.
Antwort des Bundesrates.