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21.3645 · Motion · 2021-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das geplante "Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" zu überarbeiten und Massnahmen vorzuschlagen, welche die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom, insbesondere in den Wintermonaten, aufgrund der neuen Ausgangslage (kein Rahmenabkommen und als Folge davon kein Stromabkommen mit der EU) gewährleistet.

Aufgrund des fehlenden Stromabkommens muss damit gerechnet werden, dass die Importfähigkeit der Schweiz im Winter deutlich abnehmen wird. Weiter ist zu erwarten, dass die Exportfähigkeit unserer Nachbarstaaten mittelfristig ebenfalls massiv abnehmen wird (Wegfall konventioneller Kraftwerke; Unsicherheit darüber, wie schnell die Windkraft sowie die Nord-Süd-Leitungen in Deutschland ausgebaut werden können). Aufgrund dieser Entwicklungen steigt der Bedarf an inländischer Erzeugung oder auch an saisonalen Speichern.

Im Hinblick auf die kurz- bis mittelfristigen Herausforderungen für die Versorgungssicherheit braucht es allenfalls weitergehende Ermächtigungsmöglichkeiten, die eine schnelle Reaktionsfähigkeit auf Engpässe erlauben. Heutige Genehmigungsprozesse für neue Infrastruktur (Kraftwerke und Netze) könnten zu lange dauern.

Begründung

Im Faktenblatt vom 11. November 2020 zum "Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" schreibt das BFE: "Mit der Gesetzesänderung wird der regulatorische Rahmen an die Energiestrategie 2050 und an die Entwicklung im europäischen Strommarkt angepasst."

Die Energiestrategie 2050 geht grundsätzlich von einem Stromabkommen mit der EU aus, ebenso die Energieperspektiven 2050+. Nach dem Entscheid des Bundesrates über den Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen ist auch der Abschluss eines Stromabkommens in weite Ferne gerückt. Die Energiestrategie 2050, welche die Grundlage und den Rahmen bildet für die geplante Gesetzesrevision, setzt erhebliche Stromimporte im Winter voraus, was mittel- bis langfristig kein realistisches Szenario (mehr) ist.

Die EU-Kommission schreibt in ihrem Factsheet vom Mai 2021 zur Zusammenarbeit Schweiz-EU im Strombereich Folgendes: "Stimmt die Schweiz den einschlägigen gemeinsamen Vorschriften nicht zu, hätte sie keinen Zugang mehr zu EU-Stromhandelsplattformen und Kooperationsplattformen für Netzbetreiber oder Regulierungsbehörden und würde schrittweise ihre privilegierte Anbindung an das Stromnetz der EU verlieren."

Im aktuellen Bericht zur nationalen Risikoanalyse vom November 2020 beurteilt das BABS die Strommangellage als grösstes Risiko für die Schweiz. Und auch die Elcom wies am 3. Juni 2021 (erneut) darauf hin, dass Versorgungsengpässe, die in etwa 15 Jahren drohen, jetzt angegangen werden müssen.

In seiner Stellungnahme auf die Interpellation 20.3967 schreibt der Bundesrat: "Schliesslich werden Entwicklungen in der Schweiz und in Europa weiterhin beobachtet, um potenziell kritische Trends rechtzeitig zu identifizieren und entsprechende notwendige Massnahmen ergreifen zu können." An diesem Punkt ist die Schweiz nunmehr angelangt.

Es macht wenig Sinn, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zu überweisen, der von überholten Annahmen ausgeht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien enthaltenen Massnahmen ein geeignetes Instrumentarium für die langfristige Stärkung der Schweizer Stromversorgungssicherheit darstellen. Auf diesem Grund hat er am 18. Juni 2021 die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Massnahmen fördern die inländische Stromproduktion im Winter und fokussieren damit auf den Erhalt der Selbstversorgungsfähigkeit. Sie sind grundsätzlich mit oder ohne Stromabkommen sinnvoll und anwendbar. Der Bundesrat erachtet es als besonders wichtig, dass das Parlament diese Massnahmen bald berät, damit sie anschliessend möglichst rasch in Kraft treten können.

In Bezug auf den kurz- bis mittelfristigen Horizont ohne Stromabkommen hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ElCom und unter Einbezug der Swissgrid die Auswirkungen auf die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit zu analysieren. Zudem sind UVEK und ElCom bereits daran, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen. Das UVEK wird dem Bundesrat gegen Ende Jahr darüber Bericht erstatten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.