21.3708 · Interpellation · 2021-06-15
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 30. April 2021 hat das EJPD gemeinsam mit der SODK und KKJPD die Roadmap "Häusliche Gewalt" präsentiert. Dieser Schwerpunkt und das gemeinsame Agieren ist sehr zu begrüssen. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass die grösser werdende und verletzliche Gruppe der betagten Frauen und Männer nicht erwähnt wird.
Misshandlungen gegen ältere Menschen sind eine Realität in der Schweiz. Mehr als 300 000 Personen sind in unserem Land davon betroffen. Es kann von einem grossen Dunkelfeld ausgegangen werden. Die Intervention in Situationen von häuslicher Gewalt im Alter ist äusserst anspruchsvoll, verlangt gerontologisches Fachwissen und ein umsichtiges Vorgehen, um den Zugang zu den Betroffenen und Beteiligten zu finden. Es ist daher unverständlich, dass dieser speziellen Situation von häuslicher Gewalt kein Platz in der Roadmap zugestanden wurde.
Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf zur Prävention von Gewalt im Alter und die fehlende Berücksichtigung dessen in der Roadmap?
2. Wie kann die Roadmap in ihrer Umsetzung noch so ausgerichtet werden, dass auch die Seniorinnen und Senioren bei den Präventionsbemühungen gezielt berücksichtigt werden?
3. Wie könnte das angedachte Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter allenfalls genutzt werden, um gemeinsam mit der Umsetzung der Roadmap das Thema Häusliche Gewalt in seiner ganzen Breite zu betrachten?
Begründung
Der Bericht des Bundesrates zur Verhinderung von Gewalt im Alter von September letzten Jahres kam zum Schluss, dass es zur Bekämpfung von Missbrauch im Alter eine Reihe von Präventions-, Erkennungs- und Interventionsmassnahmen, die sich sowohl an die Opfer als auch an deren Angehörige, an Fachpersonen und die breite Öffentlichkeit richten, braucht. Auch hierbei sind die Kantone aufgefordert mitzuwirken. Das im jetzt getätigten Schulterschluss des Bundes und der Kantone dieser Anspruch nicht umgesetzt wird, ist sehr zu bedauern. Während die Roadmap richtigerweise die spezielle Situation von Kindern in Situationen mit häuslicher Gewalt berücksichtigt, wurde der Aspekt der häuslichen Gewalt bei älteren Menschen nirgends berücksichtigt. Diese Lücke sollte durch eine Ergänzung und eng verbundene Aktivitäten weiterer Bundesämter sowie den Einbezug von Fachorganisationen und Akteuren im Themenbereich geschlossen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat räumt dem Thema der häuslichen Gewalt einen hohen Stellenwert ein. In seinem Bericht vom 18. September 2020 "Gewalt im Alter verhindern" in Erfüllung des Postulats 15.3945 Glanzmann-Hunkeler (www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Alters- und Generationenpolitik > Gewalt im Alter verhindern) hat er den Handlungsbedarf zur Erfüllung der besonderen Bedürfnisse älterer Menschen hinsichtlich der verschiedenen Formen von Misshandlung anerkannt.
Im strategischen Dialog vom 30. April 2021 verpflichteten sich der Bund und die Kantone, sich weiterhin dafür einzusetzen, häusliche Gewalt so weit wie möglich zu reduzieren und den Schutz der Opfer in verschiedenen prioritären Handlungsfeldern zu verbessern. Die Roadmap verfolgt einen umfassenden Ansatz und berücksichtigt sämtliche Kategorien von Opfern. Ältere Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, sind Teil dieses Ansatzes und werden bei der Umsetzung der Massnahmen berücksichtigt werden. Die Initiative der Schweizerischen Kriminalprävention zur Durchführung einer Informationskampagne mit Fokus auf ältere Personen wird in der Roadmap im Übrigen als gutes Beispiel für Präventionsarbeit genannt (Handlungsfeld 2). Seit dem 1. Januar 2021 kann der Bund zudem mittels Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Projekte und Massnahmen unterstützen (www.ebg.admin.ch > Dienstleistungen > Finanzhilfen Gewaltprävention). In diesem Zusammenhang wurde eine Finanzhilfe für das Projekt "Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt" der Organisationen alter ego, UBA und Pro Senectute Ticino e Moesano gewährt. Das Projekt "Prévention de la violence dans les couples âgés (VCA) : étude et développement de matériel de sensibilisation" des Institut et Haute Ecole de la Santé La Source in Lausanne wurde ebenfalls mitfinanziert. Des Weiteren wird das Thema der Prävention von Gewalt an älteren Menschen bei der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geprüft werden, der vom Parlament im Legislaturprogramm 2019-2023 beschlossen wurde.
3. Mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats 15.3945 Glanzmann-Hunkeler hat der Bundesrat das EDI beauftragt, sich mit den Kantonen abzustimmen und zu prüfen, ob ein befristetes Impulsprogramm notwendig sein könnte, um der Prävention und Intervention bei Gewalt und Vernachlässigung im Alter mehr Kohärenz und Sichtbarkeit zu verleihen. Wie in der Stellungnahme zur Motion 21.3715 Glanzmann-Hunkeler "Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung" erwähnt, wurde diese Diskussion auf Wunsch der Kantone wegen der Covid-19-Krise für einige Monate unterbrochen. Der Bundesrat wird im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2022 Stellung nehmen. In der Zwischenzeit ist die Koordination mit den Arbeiten zur häuslichen Gewalt gewährleistet. Das BSV prüft ferner die Bedürfnisse und Handlungsoptionen in weiteren relevanten Bereichen auf dem Gebiet der Prävention der Misshandlung älterer Menschen, insbesondere in der Pflege und Betreuung.
Antwort des Bundesrates.