21.3956 · Motion · 2021-06-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, um folgende Möglichkeit zu schaffen: Um sich auf Lagen vorzubereiten und um seine Arbeiten während den Lagen nach dem Epidemiengesetz abzustützen, kann der Bundesrat Gremien einrichten, welche in der Verwaltung fehlende Expertise und Fachwissen einbringen. Diese Gremien, wenn sie eingesetzt werden, werden vom Bundesrat mandatiert. Die Angehörigen dieser Gremien werden vom Bundesrat gewählt. Diese Gremien leisten ihre Arbeiten zu Handen des Bundesrates, unterliegen dem Kommissionsgeheimnis und kommunizieren entlang eines im Voraus festgelegtes Kommunikationskonzepts.
Begründung
Im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage nach dem Epidemiengesetz, aber auch schon in der Vorbereitung darauf, sollte der Bundesrat auf in der Verwaltung nicht vorhandenes Fachwissen und Expertise zurückgreifen können. Das kann er tun, wenn er Konsultativgremien analog den ausserparlamentarischen Kommissionen einsetzt. Damit ist ein geordnetes Verfahren für die Einberufung, Mandatierung, Wahl und Arbeitsweise dieses Gremiums notwendig.
Diese Motion verankert die Möglichkeit der Schaffung solcher Gremien. Sie gibt dem Bundesrat so ein zusätzliches Mittel, in der Krise zu handeln. Gleichzeitig gibt die Motion den Rahmen für die Arbeitsweise dieser Gremien vor und bezieht sich auf die Funktionsweise der ausserparlamentarischen Kommissionen. Ihr Mandat wird vom Bundesrat erlassen und die Wahl ihrer Mitglieder erfolgt ebenfalls durch die Exekutive, dabei ist auf eine möglichst breite Vertretung zu achten, inklusive der Kantone und der Sozialpartner. Diese Kommissionen und Gremien sind Beratungsstellen. Da sie keine Verantwortung für die Entscheide übernehmen, erfolgen ihre Beratungen sowie die Kommunikation mit ihrem Mandanten, dem Bundesrat, vertraulich. Ein Kommunikationskonzept kann vorsehen, dass die Vorsteherschaft der Kommission gemeinsam mit dem Bundesrat die Öffentlichkeit informiert.
Vor sich selbst konstituierenden, einseitig-ausgerichteten und erst noch politischen Gremien ist Abstand zu halten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verfügt bereits heute mit dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG, SR 172.010) über die gesetzlichen Grundlagen, um die vom Motionär gewünschten Konsultativgremien situativ und analog den ausserparlamentarischen Kommissionen zu seiner Beratung zu installieren. Von dieser Möglichkeit machte der Bundesrat beispielsweise mit der Etablierung des Krisenstabs des Bundesrates zur Bewältigung der Corona Krise (KSBC) oder mit der Einberufung der Swiss National Covid-19 Science Task Force Gebrauch. Auch die Taskforce BAG Covid-19 arbeitet nach diesen Prinzipien mit externen Expertinnen und Experten zusammen, die ihr Wissen direkt in die tägliche Arbeit der Taskforce einbringen.
In den laufenden und geplanten Evaluationen der Covid-19 Pandemie werden gezielt auch die Führungsstrukturen und Gremien einschliesslich der ihrer Mandatierung zugrundeliegenden Prozesse eingehend evaluiert. Mit Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat gestützt auf den Bericht der Bundeskanzlei (BK) zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie die BK und die Departemente beauftragt zu prüfen, ob die bestehenden Verordnungen, Weisungen, Strategiepläne und Konzepte in Zusammenhang mit dem Krisenmanagement überarbeitet werden müssen. Die beauftragten Stellen erstatten dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht.
Zudem wird der Bundesrat die Bewältigung der Covid-19-Epidemie und insbesondere auch die Führungsstrukturen sorgfältig evaluieren. Die notwendigen Modifikationen - auch hinsichtlich der Krisenführung - werden dem Parlament in einem Revisionsentwurf des Epidemiengesetzes (EpG) unterbreitet. Hingegen ist es zu früh, bereits heute Präzisierungen der Rechtsgrundlagen vorzunehmen, bevor die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie systematisch ausgewertet sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.