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Das Bundesamt für Kultur soll kulturelle Dachorganisationen unterstützen können

22.3454 · Motion · 2022-05-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Anpassungen zu veranlassen, damit das Bundesamt für Kultur die Möglichkeit hat, künftig auch wieder kulturelle Dachorganisationen in ihrer Arbeit finanziell zu unterstützen.

Begründung

Seit 2012 dürfen kulturelle Dachorganisationen nicht mehr finanziell unterstützt werden. Mit der seinerzeitigen Praxisänderung sollten möglichst nur noch Projekte unterstützt und allfällige Doppelspurigkeiten in der Finanzierung vermieden werden.

Im Verlauf der letzten zehn Jahre zeigte sich aber immer mehr, dass diese Regelung zu rigide ist: Um Dienstleistungen für die Mitglieder zu erbringen oder Projekte durchzuführen, braucht es eine gewisse Verbandsstruktur. Deshalb wurden die Verordnungen zur Vergabe von KUOR-Geldern sukzessive angepasst, wodurch es heute wieder möglich ist, auch Strukturbeiträge auszurichten. Das gilt aber nicht für Dachorganisationen.

Die Pandemie hat nun eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig die kulturellen Dachorganisationen als Ansprechpartner für Politik und Verwaltung einerseits und als Anlaufstelle für ihre Mitglieder andererseits sind. Im ersten Fall wäre es unmöglich gewesen, innert nützlicher Frist wirksame Lösungen erarbeiten zu können, wenn nicht die vielfältigen Anliegen aus den verschiedenen Kulturbereichen gesammelt und dann gebündelt eingebracht worden wären.

Im zweiten Fall hätten insbesondere kleinere Verbände ihre Mitglieder nie so zielgerichtet und effektiv unterstützen können, wenn die Dachorganisationen nicht die ständig wechselnden Regelungen kommuniziert und ausgedeutscht hätten. Die Notwendigkeit für leistungsfähige Strukturen gelten daher erst recht für kulturelle Dachorganisationen.

Der Grundsatz, dass Dachorganisationen von ihren Mitgliedern getragen werden sollen, ist nicht falsch. Aber sie nur mit Mitgliederbeiträgen zu finanzieren, ist nicht möglich, da die meisten Mitgliedsverbände klein sind und nur über sehr beschränkte finanzielle Mittel verfügen. Auch eine Unterstützung durch Stiftungen oder Sponsoring kommt kaum in Frage, wodurch es fast unmöglich wird, geregelt Dienstleistungen zu erbringen.

Die jetzige Regelung bedarf deshalb einer Anpassung, damit auch künftig Dachorganisationen in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden können, was letztlich auch wieder Politik und Verwaltung zugute kommt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG; SR 442.1) "kann der Bund Organisationen von Kulturschaffenden und von kulturell tätigen Laien unterstützen", ohne Unterscheidung zwischen Dach- und anderen Organisationen. In seiner Botschaft zum KFG hält der Bundesrat fest, dass "auch Dachorganisationen gefördert werden können" (BBl 2007 4836).

Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender (SR 442.124) vom 5. Juli 2016 hat zum Ziel, Berufsverbände zu fördern, die sich für die Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen ihrer Mitglieder einsetzen und diese gegen aussen vertreten. Aktuell werden hauptsächlich Verbände unterstützt, die in direktem Kontakt mit den Kulturschaffenden stehen. Dadurch ist der praktische Bezug gewährleistet und konkrete Bedürfnisse können berücksichtigt werden. Ausserdem können so Doppelfinanzierungen von Dach- und Mitgliederorganisationen für die gleichen kulturellen Leistungen vermieden werden.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Verbände als zuverlässige Ansprechpartner und die Dachorganisationen als Interessenvertreter des Kulturbereichs namentlich bei öffentlichen Körperschaften sind. Die Kulturbotschaft 2025-2028 wird die spezifischen Dienstleistungen präzisieren, die in Zukunft gegebenenfalls von Dachorganisationen oder anderen zentralen Organisationen ausgeführt werden könnten.

Da Dachorganisationen grundsätzlich auch ohne eine Änderung des KFG unterstützt werden können, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Eine Unterstützung von Dachorganisationen erfordert einzig eine Anpassung von Artikel 6 Absatz 4 der Kulturförderungsverordnung (SR 442.11).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.