22.3560 · Motion · 2022-06-08
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit alle Einsatztruppen der Schweizer Armee, insbesondere das Heer, mit den Truppen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der NATO interoperabel sind.
Begründung
Die Situation im Osten Europas erschüttert unsere Wahrnehmung des geostrategischen Gleichgewichts und der Sicherheit unseres Kontinents. Wir können uns nicht mehr vorstellen, dass die Schweiz in der Lage ist, sich allein zu verteidigen. Im Bereich der Sicherheit müssen wir die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und der NATO verstärken, aber gleichzeitig unsere Neutralität wahren. Die Entscheidung Finnlands und Schwedens für einen Beitritt im Eiltempo, wirft die entscheidende Frage auf, wie wirksam eine schnelle Integration für Operationen ist, die von diesen Ländern innerhalb der NATO durchgeführt werden könnten. Tatsächlich könnten wir uns in einer ähnlichen oder sogar noch dringenderen Situation wiederfinden. Ein direkter oder indirekter Angriff auf die Schweiz würde uns von unserer Pflicht als neutrales Land entbinden und uns in ein Bündnis mit Ländern treiben, die dieselben Werte wie wir teilen.
Die Lösung für eine schnelle Integration ist Interoperabilität, und zwar in dem Sinne, dass die Armee so organisiert, ausgebildet und geführt werden muss, dass sie an Operationen von und mit der NATO oder den Truppen der EU-Mitgliedsländer teilnehmen kann.
Die Luftwaffe, oder zumindest die Luftstreitkräfte dieser Truppen, sind bereits vollständig interoperabel. Sie arbeiten bei der Luftpolizei mit unseren Nachbarländern zusammen, können in Netzwerken zusammenarbeiten und Informationen von Dritten verwenden.
Mit dieser Motion fordern wir die Ausweitung dieser Interoperabilität auf die gesamte Armee, damit alle einsatzfähigen Truppen Missionen unter der Führung oder in Zusammenarbeit mit der NATO oder den Truppen der Europäischen Union effizient durchführen können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Ausrichtung der Armee auf die Zusammenarbeit mit Partnern im Inland wie mit ausländischen Streitkräften, insbesondere der Nachbarstaaten, ist seit Jahren eine Priorität der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates. Auch der sicherheitspolitische Bericht 2021 legt als eines der neun Ziele der nächsten Jahre die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit fest und betont die Bedeutung der militärischen Zusammenarbeitsfähigkeit.
Die Armee strebt Interoperabilität mit anderen Streitkräften in mehreren Bereichen an, namentlich der Technik (Material, Systeme, Informatik-Schnittstellen), der Prozesse (Doktrin, Einsatzverfahren, Abläufe, Informationsflüsse und Betrieb) und des Personals (Terminologie, Sprache, Ausbildung).
Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden der Nato nutzt die Armee verschiedene Kooperationsgefässe zur Förderung der Zusammenarbeitsfähigkeit und nimmt regelmässig an Übungen teil. Bis anhin hat sie zahlreiche Nato-Standards übernommen und in Bereichen wie Minenräumung, Aufklärung, Sanität oder Cyber umgesetzt. Zudem beteiligt sich die Armee in mehreren Nato-Arbeitsgruppen direkt an der Erarbeitung der für sie relevanten Standards.
In Bezug auf die EU nutzt die Armee insbesondere Möglichkeiten an Projekten, Programmen und Ausbildungs- und Trainingsaktivitäten der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) teilzunehmen. Zudem wird eine weitergehende Zusammenarbeit durch die Teilnahme an ausgewählten Projekten im Rahmen der Ständig Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO) aktuell geprüft. Übungsteilnahmen in diesem Rahmen erlauben es unter anderem die Interoperabilität mit europäischen Streitkräften zu vergleichen.
Der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird sich schwergewichtig mit dem Thema der Zusammenarbeit mit Nato und EU befassen und konkrete Möglichkeiten einer Verstärkung dieser Kooperation aufzeigen. Der Bericht wird bis im Herbst vorliegen.
Aus Sicht des Bundesrates ist das Anliegen der Motion aus den dargelegten Gründen erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.