22.3910 · Dringliche Interpellation · 2022-09-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine werden das Gas und der Strom immer teurer. Neben Privatverbrauchern leiden vor allem die Schweizer KMU unter den steigenden Strompreisen. Für viele Unternehmen ist der Preisanstieg untragbar, teilweise sogar existenzgefährdend. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die KMU von steigenden Strompreisen entlastet werden können. Der Bundesrat wird darum ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was macht der Bundesrat, um die KMU vor steigenden Strompreisen zu schützen?
2. Besteht gemäss Bundesrat die Möglichkeit, den KMU Härtefall-Kredite zu gewähren, ähnlich wie während der Covid-Krise?
3. Wo sieht der Bundesrat Möglichkeiten für zusätzliche Erhöhungen der verfügbaren Strommenge, bzw. der Stromproduktion, um eine preissenkende Wirkung zu erzielen?
a. Eine Reduktion der Restwassermengen kann bspw. zu einer zusätzlichen Stromproduktion von geschätzt bis zu 1.4 TWh (rund 0.6 TWh Winterstrom) führen. Diese Mehrproduktion könnte am Markt bewertet und nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen den Endkunden via Swissgrid zurückerstattet werden. Bei einem Preis von CHF 1000.00 / TWh wären dies rund 600 Mio. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Potential und ist er bereit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen?
b. Auch reduzierte Betriebsführungen und Produktionsprozesse gerade in Branchen mit hohem Energiebedarf, könnten die Versorgungssicherheit erhöhen. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Potential und ist er bereit, mit diesen Branchen allfällige Massnahmen zu prüfen.
4. Ist der Bundesrat bzw. das UVEK bereit, von der Verordnungskompetenz gemäss Artikel 13 Absatz 3bis StromVV Gebrauch zu machen und den kalkulatorischen Zinssatz für das im Stromnetz gebundene Kapital (WACC Weighted Average Cost of Capital) zu senken? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Strom-Endkunden mit dieser Massnahme im dreistelligen Millionenbereich finanziell entlastet werden könnten?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1, 2 und 4: Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Stromkosten für Unternehmen im freien Markt und für die Haushalte bewusst. Er hat deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe (UVEK, WBF, EDI, EFD, EJPD) beauftragt, den Bedarf nach und die Ausgestaltung von möglichen Massnahmen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen auf die Haushalte und Wirtschaft zu evaluieren.
Evaluiert werden sowohl Massnahmen, welche einen Eingriff in den Strommarkt vornehmen würden als auch Abfederungsmassnahmen für die betroffenen Unternehmen.
Die interdepartementale Arbeitsgruppe wird die Ergebnisse dem Bundesrat im Oktober 2022 unterbreiten. Es gilt, die Ergebnisse der laufenden Arbeiten abzuwarten.
Zu 3: Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass eine zusätzliche Erhöhung der verfügbaren Strommenge eine preissenkende Wirkung erzielen kann, da für die Strompreise in der Schweiz die Grosshandelspreise in Europa massgebend sind.
a) Die vom Interpellanten beschriebenen Schätzungen zur Wasserkraft gehen von einer Senkung der Restwassermenge auf 0 aus, was nicht realistisch ist. Der Bundesrat prüft aktuell eine temporäre Absenkung der Restwassermenge bei einzelnen neu konzessionierten Wasserkraftwerken.
b) Unternehmen mit hohem Strombedarf haben einen betriebswirtschaftlichen Anreiz, möglichst wenig Strom zu verbrauchen. Ab einem gewissen Preisniveau lohnt es sich, auf die Produktion zu verzichten und stattdessen den bereits eingedeckten Strom dem Markt zurück zu verkaufen. Der Bundesrat befürwortet ein autonomes, privatwirtschaftliches Vorgehen und sieht derzeit keinen hoheitlichen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.