23.3038 · Motion · 2023-02-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, vor jeder Genehmigung der finanziellen Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) jeweils ein Exemplar der aktuell verwendeten Schulmaterialen der UNRWA der zuständigen Kommission vorzulegen. Die zuständige Kommission soll daraufhin die Materialien auf ihren Inhalt prüfen, insbesondere, inwiefern die Inhalte (Text, Bilder, Grafiken) in Einklang mit der Schweizer Nahost-Politik stehen. In Fällen, wo die Inhalte gegen diese Politik verstossen, wird der Bundesrat beauftragt, die sofortige Anpassung zu veranlassen und der Kommission die entsprechenden Evidenzen darzulegen.
Begründung
In seinem Bericht zum Postulat Nantermod 18.3557 zur UNRWA vom 14. Juni 2018 hält der Bundesrat fest: "Schulmaterialien, die dem Geist einer Zweistaatenlösung zuwiderlaufen, Gewalt verherrlichen, Rassismus und Antisemitismus schüren oder Verletzungen des Völkerrechts verharmlosen, sind nicht im Einklang mit der Schweizer Nahost-Position und werden von der Schweiz verurteilt. Die Schweiz wird sich weiterhin für geeignete Schulmittel einsetzen und unterstützt eine laufende Überprüfung des Unterrichtsmaterials". Eine unabhängige Studie der IMPACT-Se zum von der UNRWA produzierten Schulmaterial - sogenannte Beiblätter - zeigt aber auf, dass diese Materialien an vielen Stellen nicht mit der Schweizer Nahost-Position in Einklang stehen.
Ende 2022 hat der Bundesrat eine erneute Finanzierung der UNRWA für weitere zwei Jahre gutgeheissen. Es kann also als logische Konsequenz angesehen werden, dass der Bundesrat den entsprechenden Kommissionen beider Räte einen direkten und regelmässigen Einblick in das Schulmaterial der UNRWA gewährt bzw. veranlasst.
Im Januar 2023 besuchten einige Mitglieder der Bundesversammlung die UNRWA-Schule in Bethlehem mit dem Ziel, selbst Einsicht in die UNRWA Schulbücher bzw. Beiblätter zu erhalten. Obwohl das Treffen durch das DEZA aufgegleist und der UNRWA das Begehren der Delegation klar kommunizier wurde, erhielt die Delegation vor Ort keine Einsicht in irgendein Schulmaterial. Dieses Erlebnis suggeriert stark den Eindruck, die UNRWA habe etwas zu verbergen.
In den neuesten Terroranschlägen in Israel und den palästinensischen Gebieten (Januar und Februar 2023) bestürzt der Umstand, dass immer mehr palästinensische Jugendliche und Kinder in Terroranschläge gegen Israelis direkt involviert sind. Diese Jugendlichen und Kinder besuchen entweder eine Schule der palästinensischen Autonomiebehörde (PA) oder der UNRWA. Nebst dem Elternhaus, dem politischer Einfluss der PA oder der Hamas formen auch die Schulen die Einstellung der palästinensischen Kinder und Jugendlichen. Eine Verbindung zwischen der gewaltbereiten Einstellung von palästinensischen Kindern und Jugendlichen und dem vermittelten Inhalt an den Schulen lässt sich daher stark vermuten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verfolgt mit allen UNO-Organisationen, einschliesslich der UNRWA, eine Politik der Transparenz, der guten Regierungsführung und der Achtung der Prinzipien und Werte der Schweiz und der UNO.
Seit dem 1. August 2018 hat das EDA einen "Code of Conduct" für alle seine Vertragspartner, einschliesslich der UNO-Organisationen, in Kraft gesetzt. Bei Verstössen gegen diesen Verhaltenskodex kann das EDA Massnahmen ergreifen, darunter die Aussetzung von Zahlungen oder die Auflösung des Vertrags.
Der Bundesrat erachtet Schulmaterial, das Gewalt verherrlicht, zu Rassismus und Antisemitismus aufruft, Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte verharmlost oder dem Geist einer Zweistaatenlösung zuwiderläuft, als inakzeptabel. Er nimmt diese Frage sehr ernst und thematisiert sie systematisch mit der Palästinensischen Autonomiebehörde.
Die UNRWA stellt keine Schulbücher her: Bildung ist eine Frage der nationalen Souveränität und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Aufnahmeländer. Im Libanon, in Jordanien und in Syrien verwendet die UNRWA libanesische, jordanische und syrische Schulbücher. Die Schulbücher, die in den UNRWA-Schulen im Westjordanland und im Gazastreifen verwendet werden, werden von der Palästinensischen Autonomiebehörde erstellt. Auf diese Weise soll die soziale und wirtschaftliche Integration der Flüchtlinge in dem spezifischen Land gefördert werden.
Bei den Schulbüchern der Palästinensischen Autonomiebehörde handelt es sich um neun Zyklen mit jeweils zwei Semestern und fünf bis sieben Fächern pro Semester, d. h. 127 Bücher. Die Schulbücher sind in arabischer Sprache, mit Ausnahme der Fremdsprachenlehrbücher. Für das Schuljahr 2022-2023 handelt es sich um 13'149 Seiten.
Der Bundesrat ist sich der Probleme im Zusammenhang mit den Schulbüchern der Palästinensischen Autonomiebehörde bewusst. Er kann den aussenpolitischen Kommissionen diese von der UNRWA verwendete Schulbücher zur Verfügung stellen. Er überlässt es dem Parlament zu prüfen, ob eine Analyse dieser Bücher mit den Möglichkeiten und dem Mandat einer parlamentarischen Kommission vereinbar ist. Ein solches Verfahren hätte zudem keine Auswirkungen auf die Veröffentlichung dieser Bücher in den betroffenen Ländern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass - in Zusammenarbeit mit den Geberländern - ein anhaltender Druck auf die UNRWA und die Palästinensische Autonomiebehörde, damit das Schulmaterial den UNO-Prinzipien entspricht, der vielversprechendste Weg ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.