23.325 · Standesinitiative · 2023-12-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 15.08.2025
Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, neu an bis zu 12 Sonntagen im Jahr eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften zuzulassen. Zu diesem Zweck eröffnet die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates die Vernehmlassung zu einer Änderung des Arbeitsgesetzes.
Mit dem vorliegenden Entwurf unterbreitet die Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der Standesinitiative 23.325 («Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten») des Kantons Zürich. Sie beantragt, das Arbeitsgesetz so zu ändern, dass die Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften ohne besondere Bewilligung an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr erlaubt wird. Heute ist dies an höchstens vier Sonntagen möglich. Die Kommission ist der Ansicht, dass in der Bevölkerung ein wachsendes Bedürfnis besteht, zeitlich flexibel einkaufen zu können. Mit der Vorlage möchte sie es dem Detailhandel ermöglichen, auf dieses Bedürfnis zu reagieren und so seine Konkurrenzfähigkeit gegenüber Anbietern im Internet und im grenznahen Ausland zu stärken. Der Vorschlag ändert nichts an der Kompetenz der Kantone, zu entscheiden, ob und wie sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auch die übrigen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden bleiben unberührt.
Die Minderheit ist der Auffassung, dass der Sonntag auch weiterhin so weit wie möglich der Erholung und der Pflege der Gemeinschaft dienen sollte. Sie befürchtet, dass die neue Regelung dazu führen wird, dass zahlreiche Arbeitnehmende unter Druck kommen, sonntags zu arbeiten. Sie beantragt daher, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ergänzend beantragt die Minderheit, dass die Ausweitung der Sonntagsverkäufe über die heute geltende Obergrenze von vier pro Jahr hinaus nur möglich sein soll, wenn für die betroffene Branche auf Ebene Kanton oder Bund ein allgemeinverbindlich erklärter GAV vorliegt.
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 17.02.2026
Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Standesinitiative des Kantons Zürich 23.325 («Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten») Kenntnis genommen. Sie hält fest, eine grosse Mehrheit der Kantone befürworte den Entwurf, da er den Kantonen die Freiheit belässt, zusätzliche Sonntagsverkäufe zu bewilligen oder aber auch darauf zu verzichten. Sie hat daher auf Änderungen an ihrem Entwurf verzichtet und ihn in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen angenommen. Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit, zur Vorlage Stellung zu nehmen, der Ständerat wird sich in der Sommersession damit befassen.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026
Bundesrat für Erweiterung der Sonntagsarbeit im Detailhandel
Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates für eine mögliche Erweiterung der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften. Dies hält er in seiner Stellungnahme fest, die er am 22. April 2026 verabschiedet hat. Die Vorlage ermöglicht es den Kantonen, statt bis anhin vier bis zu zwölf Sonntage pro Jahr vorzusehen. An diesen Tagen darf das Verkaufspersonal ohne Ausnahmebewilligung beschäftigt werden.
Begrüssenswert ist aus Sicht des Bundesrates, dass der föderalistische Ansatz gewahrt bleibt. Die Kantone können somit entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen und wie sie gegebenenfalls diese Bestimmung auf kantonaler Ebene umsetzen wollen.
Bereits heute können die Kantone vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmende ohne Ausnahmebewilligung in Verkaufsgeschäften beschäftigt werden dürfen. Der Entwurf der Kommission sieht vor, diesen Höchstwert auf zwölf Sonntage pro Kalenderjahr zu erhöhen. Damit setzt die Kommission die 2023 überwiesene Standesinitiative des Kantons Zürich «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» um.
Der Bundesrat erachtet den Entwurf der Kommission als massvolle Flexibilisierung, welcher den Entscheid einer begrenzten Ausweitung der Sonntagsarbeit, wie heute schon, den Kantonen überlässt. Die im Arbeitsgesetz festgelegten Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Sonntagsarbeit kommen auch an diesen Sonntagen zur Anwendung.
Die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten ist mit diesem Entwurf in keiner Weise tangiert. Zudem erlaubt diese Vorlage, dass die Kantone Vor- und Nachteile von zusätzlichen Sonntagsverkäufen abwägen und differenzierte sowie politisch durchsetzbare Regelungen vorsehen können. Schliesslich entscheidet auch jedes Verkaufsgeschäft unter Abwägung von Mehrumsatz und Kosten selbst, ob es an den kantonal vorgesehenen Sonntagen Personal beschäftigen möchte oder nicht. Als nächstes wird sich die WAK-S mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen.
Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Die Ladenöffnungszeiten sind weiter zu flexibilisieren, indem die Anzahl der Sonntagsverkäufe und deren erlaubte Frequenz von heute vier auf zwölf Sonntage pro Jahr erhöht werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung werden in diesem Sinne angepasst.
Begründung
Die Wirtschaft in der Schweiz und im Kanton Zürich wurde und wird stark von Krisen getroffen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist es daher angezeigt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, den wirtschaftlichen Schaden so klein wie möglich zu halten, die gesellschaftlichen Kosten abzufedern und die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Mit einer zeitlichen Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch flexibilisierte Ladenöffnungszeiten wird die Wirtschaftsleistung erhöht. Davon können insbesondere das Gewerbe und kleinere Dienstleistungsanbieter, die besonders stark von Krisen getroffen werden, profitieren.
Heute können die Gemeinden jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich höchstens vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist (Art. 19 Abs. 6 ArG). Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden (Art. 20 Abs. 1 ArG). Denkbar und wahrscheinlich am einfachsten umsetzbar wäre eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe (Anpassung von Art. 19 Abs. 6 ArG) von heute vier Sonntagen pro Jahr auf eine höhere Anzahl (z.B. mindestens 1 Sonntag pro Monat).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 09.06.2026
Ständerat will keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe
Kein grünes Licht für bis zu zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr: Der Ständerat hat gegen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten votiert. Er trat auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf nicht ein und will es bei vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen im Jahr belassen.
Die Diskussion rund um flexiblere Ladenöffnungszeiten ist ein Dauerbrenner und von Montag bis Samstag Sache der Kantone. Geht es um den Sonntag, kommt Bundesrecht zur Anwendung, namentlich das Arbeitsgesetz.
Bisher durften Gemeinden und Kantone denn auch maximal vier Sonntage pro Jahr für den bewilligungsfreien Sonntagsverkauf freigeben. Dabei soll es nach Auffassung des Ständerates vorerst auch bleiben.
Er beschloss am Dienstag mit knappem Mehr, mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Eine "Sonntagsallianz" aus Ratsmitgliedern der SP, der Grünen, der Mitte sowie der SVP setzte sich durch. Den Stichentscheid fällte Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR).
"Sonntagsallianz" behält die Oberhand
Das Ansinnen sei unsozial, gefährde die Gesundheit der Angestellten und missachte demokratische Entscheide, hiess es in der Eintretensdebatte vonseiten der Ratslinken. Von einer "frontalen Attacke auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", sprach etwa Carlo Sommaruga (SP/GE).
In diesem Sektor litten die Leute bereits jetzt unter schwierigen Arbeitsbedingungen. Sommaruga betonte die Bedeutung des Sonntags als gemeinschaftlicher Ruhetag, insbesondere für Arbeitnehmende und ihre Familien.
Aus der Sicht der Gegnerinnen und Gegner stärkt ein freier Sonntag den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er solle nicht dem Zweck der Konsumsteigerung dienen. Die Konsumausgaben hingen zudem in erster Linie von der Kaufkraft ab und nicht davon, an welchen Tagen die Läden geöffnet seien.
Darauf stiegen auch Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der Mitte ein: "Die Einkäufe werden lediglich auf einen zusätzlichen Tag verteilt, während die Kosten für Personal, Betrieb und Infrastruktur steigen", sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Jakob Stark (SVP/TG) sprach von der "Sonntagsallianz". Die allfälligen wirtschaftlichen Vorteile würden die gesellschaftlichen Nachteile nicht aufwiegen. "Der Wert des Sonntags muss erhalten bleiben", so Stark.
Die Bevölkerung habe Sonntagsverkäufe regelmässig abgelehnt, sagte wiederum Pierre-Yves Maillard (SP/VD). So hatten etwa die Stimmberechtigten des Kantons Bern 2021 eine Erhöhung von zwei auf vier verkaufsoffene Sonntage an der Urne versenkt.
Ablehnung trotz Kann-Formulierung
Das nun vom Ständerat abgelehnte Gesetzesprojekt geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück, der im Vorfeld beide zuständigen Parlamentskommissionen Folge gaben.
Kantone wie Zürich oder auch Schaffhausen sprachen sich denn auch bereits aktiv für die Erweiterung aus, um den ortsgebundenen Detailhandel gegenüber dem internationalen Onlinehandel und dem Einkaufstourismus im nahen Ausland zu stärken.
"Die Menschen haben ein gesteigertes Bedürfnis nach Flexibilität", sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Dies zeige sich auch am Einkaufsverhalten: Am Sonntag seien Geschäfte, die offen haben, hoch frequentiert - so etwa an den Flughäfen.
Die Wirtschaft in der Schweiz werde stark von Krisen getroffen, hiess es zudem vonseiten der Befürwortenden. Mit einer zeitlichen Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch flexibilisierte Ladenöffnungszeiten könne die Wirtschaftsleistung erhöht werden. Davon profitieren könnten insbesondere das Gewerbe und kleinere Dienstleistungsanbieter, die besonders stark von Krisen getroffen würden.
Eine Kann-Formulierung hätte zudem eine flexible Anpassung an die lokalen Bedürfnisse ermöglichen sollen, ohne dass das Arbeitsgesetz insgesamt geändert werden müsste. "Das ist eine Ermöglichungsvorlage. Das hat die Mehrheit der Kantone auch entsprechend gewünscht", so Moser.
Nicht der erste Anlauf
Auch der Bundesrat begrüsste das Anliegen. "Wie bereits heute können die Kantone selbst entscheiden, wie sie diese Möglichkeit nutzen wollen", sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es handle sich daher um eine "massvolle Flexibilisierung", die es weiterhin den Kantonen überlasse, wie sie mit der Sonntagsarbeit umgingen.
Bei der im Ständerat nun gescheiterten Anpassung handelt es sich bereits um den zweiten Anlauf für mehr Sonntagsverkäufe in jüngerer Zeit. Im Februar des vergangenen Jahres gab der Bundesrat bekannt, die Arbeiten zur Neuregelung des Sonntagsverkaufs auf nationaler Ebene eingestellt zu haben.
Zur damals geplanten Revision fand zwischen November 2023 und März 2024 eine Vernehmlassung statt. Den Bürgerlichen und den Städten ging die Öffnung zu wenig weit, die Linken und die Gewerkschaften wehrten sich gegen jegliche Aufweichung. Laut dem Bundesrat erhielt der Entwurf damals generell nicht genügend Unterstützung.
Auch am Dienstag scheiterte die Vorlage in der kleinen Kammer wohl nicht zuletzt aufgrund des grossen Widerstands und der Referendumsandrohung der Gewerkschaften. Der Entscheid gegen mehr Sonntagsverkäufe setze ein Zeichen - auch gegen weitere Liberalisierungsversuche, den Arbeitnehmerschutz aufzuweichen und Mindestlöhne in Gemeinden und Kantonen zu schwächen, teilte die Gewerkschaft Unia nach der Debatte im Ständerat mit.
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 23.06.2026
Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich nicht abzuschreiben – entgegen dem Beschluss des Ständerates, der in der Sommersession auf einen Entwurf der WAK-S zur Umsetzung der Initiative nicht eingetreten war. Mit der Initiative soll den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, die Sonntagsarbeit im Detailhandel neu an bis zu zwölf statt vier Tagen im Jahr zu erlauben. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, auch sonntags einkaufen zu können. Mit einer massvollen Lockerung würde es die Initiative dem Detailhandel erlauben, darauf zu reagieren und auch weiterhin einen Beitrag zu attraktiven Innenstädten zu leisten. Dabei betont die Kommission, dass die Kantone in einem demokratischen Prozess entscheiden können, ob sie von dieser erweiterten Möglichkeit Gebrauch machen oder ob sie darauf verzichten. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die angestrebte Gesetzesänderung keinen wirtschaftlichen Mehrwert mit sich bringen würde. Schon heute sei es dem Detailhandel beispielsweise in Tourismusregionen oder an Verkehrsknotenpunkten möglich, sonntags zu öffnen. Zusätzliche Sonntagsverkäufe entsprächen weder einem Bedürfnis eines überwiegenden Teils des Gewerbes noch seien sie im Interesse der Arbeitnehmenden. Aus Sicht der Minderheit wäre die Initiative in einer Volksabstimmung daher nicht mehrheitsfähig, und sie beantragt deren Abschreibung.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch