23.4124 · Interpellation · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat auf meine Frage 23.7704 zur Schweizer Gesundheitsstudie geantwortet, dass zuverlässigere Studien im Rahmen einer nationalen Kohorte durchgeführt werden könnten. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen dieser nationalen Kohorte alle als Pestizide wirkenden Stoffe einzubeziehen, die in der Schweiz in den letzten 20 Jahren eingesetzt wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie, selbst bei sehr geringen Dosen, Folgen für die Gesundheit haben? Wenn nein, warum nicht? Und welche Stoffe werden bei der Studie berücksichtigt werden? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich?
2. Werden beim Human Biomonitoring die Daten zum Verkauf von Pestiziden und zu deren Anwendung in der Umwelt berücksichtigt werden?
3. Welche zuverlässigeren Untersuchungsmethoden werden im Rahmen der nationalen Kohorte zum Zug kommen? Wie wird der Bundesrat sicherstellen, dass die angewendeten Methoden relevante Angaben liefern zur langfristigen Pestizidexposition und zur Ablagerung der Stoffe in den Organen, in den Muskeln und im Fett?
4. Ist der Bundesrat bereit, Analysen von Blutproben einzubeziehen, um über zuverlässigere Angaben zur mittel- und langfristigen Ablagerung der Stoffe im Gewebe zu verfügen? Wenn nein, warum nicht?
5. Ist der Bundesrat bereit, in der Schweizer Gesundheitsstudie auch die langfristigen Auswirkungen einer chronischen Exposition, selbst bei sehr geringen Dosen, gegenüber Glyphosat und den am häufigsten verwendeten Pestiziden einzubeziehen (z. B. antibiotische Wirkung in der Darmflora und Wirkung als endokriner Disruptor)? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist der Bundesrat bereit, in der Schweizer Gesundheitsstudie eine Unterscheidung nach Grad der chronischen Exposition (Risikoberufe, Entfernung des Wohnorts vom Einsatzgebiet usw.) und nach Grad der Verletzlichkeit (Kinder, Schwangere usw.) aufzunehmen und damit verbunden gegebenfalls eine spezifische Überwachung vorzusehen? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie werden die Ergebnisse der Studie in die Entscheide des Bundesrates, insbesondere bei der Zulassung von Pestiziden, einfliessen?
8. Werden die Daten der Schweizer Gesundheitsstudie öffentlich zugänglich sein, damit sie für die unabhängige Forschung verwendet werden können? Wenn ja, auf welchem Weg werden sie zugänglich gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Antwort auf die Frage 23.7704 Python «Schweizer Gesundheitsstudie: Verlässlichkeit der angewandten Untersuchungsmethoden» ausgeführt, wurde anhand der Pilotstudie Durchführbarkeit auf nationaler Ebene geprüft. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Pilotphase der Studie müssen nun vor dem Entscheid über die allfällige Lancierung einer nationalen Gesundheitsstudie eine Reihe von Fragen geklärt werden. Dazu gehört ihre Organisation und ihre Gouvernanz und insbesondere auch ihre Finanzierung. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die Bundesverwaltung mit den erforderlichen Abklärungen beauftragt. Die Fragen der Interpellation greifen diesen Abklärungen vor. Die konkrete Ausgestaltung einer nationalen Gesundheitsstudie wird im Fall einer Umsetzung festgelegt werden. Dazu gehören u.a. die Auswahl der zu untersuchenden Substanzen (u.a. auch Pestizide), die Art der zu erhebenden Bioproben (Blutproben, Morgen- oder Spoturin, etc.), die Verwendung adäquater Analysenmethoden und die Erhebung von Gesundheitsdaten, wie auch die Ausgestaltung der Fragebögen zur Erhebung von Begleitdaten (z.B. Beruf oder Distanz der Wohnung zu wichtigen Expositionsquellen). Dabei wird auf die Erkenntnisse aus der Pilotstudie aufgebaut werden können. Grundsätzlich sollen die Daten der nationalen Studie für weitere Untersuchungen nach dem «FAIR-Prinzip» (Findable/ Accessible/ Interoperable/ Reusable) frei zugänglich sein. Allfällige wissenschaftliche Erkenntnisse aus der nationalen Kohorte betreffend bestimmter Schadstoffexpopsitionen sind wichtige Entscheidgrundlagen für das Risikomanagement dieser Substanzen (z.B. auch im Rahmen von Zulassungsverfahren).