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Hochschulaufnahmeprüfungen bei hoher Maturitätsquote prüfen

24.3200 · Interpellation · 2024-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die gymnasiale Matur berechtigt in der Schweiz zum freien Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten, insbesondere auch zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH in Zürich und EPFL in Lausanne). Der freie Zugang ist möglich, weil der Matura-Ausweis für eine genügend hohe Qualität der Ausbildung am Gymnasium bürgt. Durch die stetige Erhöhung der Maturitätsquote ist der Qualitätsnachweis nicht mehr garantiert. Entsprechend bezeichnet zum Beispiel die ETH das erste Studienjahr als Probejahr.

Die durchschnittliche gymnasiale Maturitätsquote liegt heute bei 22.6 Prozent. Zwischen den Kantonen gibt es grosse Unterschiede: Zwischen 12.9 Prozent (SH) bis 33.6 Prozent (GE). Es ist offensichtlich, dass hier mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird und die Maturaausweise trotz formeller Identität grosse Qualitätsunterschiede beinhalten.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ohne in die kantonalen Schulsysteme einzugreifen, soll eine Regelung eingeführt werden, wonach Maturandinnen und Maturanden aus Kantonen, in denen die gymnasiale Maturitätsquote höher ist als 20 Prozent, für die Aufnahme eines Studiums an ETH, EPFL oder einer Universität eine vorgängige Aufnahmeprüfung bestehen müssen.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Entwicklung der gymnasialen Maturitätsquoten und wie schätzt er die zukünftige Entwicklung ein?

2. Welchen Zusammenhang erkennt der Bundesrat zwischen der Höhe der Maturitätsquote und der Qualität der gymnasialen Maturität?

3. Welche Herausforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Maturitätsniveaus für die Hochschulen und Universitäten?

4. Ist der Bundesrat bereit, der ETH und der EPFL sowie den Universitäten für Maturandinnen und Maturanden aus Kantonen mit einer gymnasialen Maturitätsquote über 20 Prozent die Einführung von obligatorischen Aufnahmeprüfungen zu empfehlen oder vorzuschreiben? Weshalb bzw. weshalb nicht?

5. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Qualität der gymnasialen Maturität zu steigern bzw. die gymnasiale Maturitätsquote zu senken?

Im voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Begründung

-

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes und durchlässiges Bildungssystem. Seit einiger Zeit zeichnet sich insbesondere aufgrund veränderter Bedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt eine Entwicklung zur Höherqualifzierung ab. Sowohl für Personen mit einer gymnasialen Maturität als auch für jene mit einem Berufsabschluss stehen weiterführende Angebote auf der Tertiärstufe zur Verfügung. Der gesamtschweizerische Durchschnitt der gymnasialen Maturitätsquote hat von 19,9 Prozent im Jahr 2011 auf 22,6 Prozent im Jahr 2021 leicht zugenommen (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Nach Themen > Bildungserfolg > Sekundarstufe II: Maturitätsquote). Die kantonalen gymnasialen Maturitätsquoten variieren allerdings stark (zwischen 33,6 % im Kanton Genf und 12,9 % im Kanton Schaffhausen). Die unterschiedlichen Maturitätsquoten sind auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren im Zusammenhang mit örtlichen und regionalen Gegebenheiten zurückzuführen, die im Übrigen häufig nicht an kantonale Grenzen gebunden sind. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich diese Trends und Unterschiede in nächster Zeit grundlegend ändern werden.2. Dem Bundesrat liegt keine aktuelle, belastbare Evidenz vor, dass eine hohe kantonale Maturitätsquote generell zulasten der Qualität der gymnasialen Ausbildung geht. Den höchsten PISA-Mittelwert (internationale Schulleistungsstudie, durchgeführt bei 15-jährigen Jugendlichen) in der gymnasialen Abschlusskohorte weist der Kanton St. Gallen mit einer tiefen kantonalen Maturitätsquote auf. Den tiefsten Wert weist der Kanton Genf auf. Unter der Annahme, dass die Qualität der gymnasialen Ausbildung in allen Kantonen ähnlich hoch ist, werden sich also Leistungsunterschiede zum Zeitpunkt der Maturität finden. Aktuellere Studien zeigen, dass die Studienerfolgsquote je nach Gymnasium innerhalb eines Kantons variiert. Dabei hängt der Erfolg auch von Faktoren ab, die von den Gymnasien kaum beeinflusst werden können (vgl. Bildungsbericht Schweiz 2023, S. 167ff.; www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht). Die Erfolgsquoten an den Hochschulen sind seit Langem stabil (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Übertritte und Verläufe im Bildungsbereich > Tertiärstufe - Hochschulen), d. h. der schweizweite Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote geht nicht mit einer sinkenden Studienerfolgsquote einher. Mit den Mindestanforderungen an die gymnasialen Maturitätszeugnisse gemäss der Maturitätsanerkennungsverordnung (SR 413.11) resp. dem gleichlautenden Maturitätsanerkennungsreglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK (www.edk.ch > Themen > Gymnasium) soll die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der Abschlüsse gesamtschweizerisch sichergestellt werden.3. Gemäss Bildungsberichterstattung besteht eine Korrelation zwischen den am Gymnasium erbrachten Leistungen und dem späteren Studienerfolg von Maturandinnen und Maturanden (vgl. Bildungsbericht Schweiz 2023, S. 171 f.). Eine mögliche Folge von schwachen Leistungen im Gymnasium sind Studienabbrüche durch die Studierenden, was für die Hochschulen eine Herausforderung darstellt. Ziel 5 der Erklärung 2023 über die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz ist gerade deshalb darauf ausgerichtet, die Studienabbruchsquote zu verringern, ohne die Qualitätsanforderungen zu senken. Die Massnahmen zur Verhinderung von Studienabbrüchen betreffen insbesondere den Übergang vom Gymnasium an die Universität.4. & 5. Sowohl Artikel 16 Absatz 1 des ETH-Gesetzes (SR 414.110) als auch Artikel 23 Absatz 1 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG; SR 414.20) sehen als Zugangsvoraussetzung zu den ETH bzw. den universitären Hochschulen eine gymnasiale Maturität vor. Gelten zusätzliche Anforderungen wie beispielsweise an den ETH für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis oder für den Eintritt ins Medizinstudium, sind diese zusätzlichen Voraussetzungen ebenfalls auf Gesetzesstufe geregelt (Art. 16a Abs. 1 und 2 des ETH-Gesetzes). Der Bundesrat hat deshalb nicht die Kompetenz, den ETH oder den kantonalen Universitäten eine Aufnahmeprüfung vorzuschreiben. Am Grundsatz des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität hält der Bundesrat fest. Obligatorische Aufnahmeprüfungen widersprechen diesem Grundsatz. Eine damit verbundene Abwertung der gymnasialen Maturität ist nicht zielführend. Bundesrat und Kantone setzen sich hingegen für die Sicherung der allgemeinen Studierfähigkeit ein. Dies jüngst im Rahmen der Totalrevision der Rechtsgrundlagen von Bundesrat und EDK für die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen, die im Juni 2023 beschlossen wurde (www.matu2023.ch). Ziel dieser Weiterentwicklung ist es, die Qualität der gymnasialen Maturität langfristig zu sichern und deren Vergleichbarkeit schweizweit zu erhöhen. Die Maturandinnen und Maturanden sollen auch in Zukunft nach erfolgreichem Abschluss der breiten Allgemeinbildung am Gymnasium einen ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechenden Studiengang frei wählen können. Um den Übergang vom Gymnasium an die Universität zu optimieren, hat die EDK im Juni 2019 mit swissuniversities ein Commitment unterzeichnet. Gleichzeitig setzen sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt dafür ein, dass die duale Berufsbildung attraktiv bleibt. Dazu zählen beispielsweise kognitiv anspruchsvolle berufliche Grundbildungen, die Förderung der Berufsmaturität und der höheren Berufsbildung sowie Förderkurse an Berufsfachschulen. Auch haben einzelne Kantone wie Genf oder Waadt Programme zur Stärkung der Berufsbildung lanciert. Das breite und qualitativ hochstehende Angebot sowohl von berufsbildenden als auch allgemeinbildenden Bildungsmöglichkeiten ist eine Stärke des Schweizer Bildungssystems, die der Bundesrat erhalten und weiter fördern will.

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