24.3946 · Postulat · 2024-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt,
den 2013 publizierten 2. Kurzbericht zu Kosten und Nutzen von Schengen/Dublin mit den neusten Zahlen zu aktualisieren,
diesen mit dem nicht-monetären Nutzen im Polizeibereich, insbesondere beim Schutz der Aussengrenzen vor terroristischen Bedrohungen, zu ergänzen.
Begründung
Seit der Aktualisierung des Berichts hat sich die Migrationsdynamik verändert. Der Bundesrat soll deshalb die Kosten und Nutzen von Schengen-Dublin mit den neusten Zahlen und Informationen aktualisieren. Wie der Bericht von 2013 soll auch der neue Bericht eine Analyse enthalten, welche die monetären Kosten und Einsparungen klar aufzeigt und ins Verhältnis setzt. Die Verwendung kontinuierlicher Statistiken ist anzustreben, damit Aussagen über die Entwicklungen erfolgen und Vergleiche ermöglicht werden können.
Neben der notwendigen Aktualisierung der im letzten Bericht behandelten Themen ist eine Ergänzung des Berichts in Bezug auf die nicht-monetären Vorteile von Schengen-Dublin erforderlich. So können beispielsweise unsere Sicherheitskräfte mit den anderen Staaten zusammenarbeiten und haben Zugang zu sicherheitsrelevanten Personen. Es soll aufgezeigt werden, wie der Schutz der Aussengrenzen besser funktioniert und wie terroristische Gefahren erkannt werden können.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt mit dem Verfasser des Postulats überein, dass der 2. Kurzbericht von 2013 über die Kosten und Nutzen von Schengen/Dublin eine Aktualisierung mit gegenwärtigen Zahlen erfordert. Auch der nicht-monetäre Nutzen sollte berücksichtigt und in die Analyse einbezogen werden. Der Bundesrat stellt fest, dass er, neben dem Kurzbericht von 2013 auch einen umfassenderen Bericht, datiert vom 21. Februar 2018, über «Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz» verabschiedet hatte, der sich auf eine wirtschaftswissenschaftliche Studie einer externen Stelle stützte. Der Bundesrat wird im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Postulats auch prüfen, ob der Bericht von 2018 aktualisiert werden könnte.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.