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24.4089 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Über die Medien wurden Neuigkeiten zur SERV verbreitet, weshalb der Bundesrat gebeten wird, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist es korrekt, dass die SERV eine neue Richtlinie zur Umsetzung der von der Schweiz anlässlich der COP26 in Glasgow unterzeichneten «Erklärung zur internationalen öffentlichen Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie» anfangs 2024 publiziert hat und dann kurz später in deutlich abgeschwächter Form revidiert hat?

  2. Stimmt es, dass in der gleichen Zeit ein grosses Gaskraftwerk in Turkmenistan versichert wurde und wie hoch sind dessen CO2-Emissionen über die erwartete Lebensdauer?

  3. Wie ist die Paris-Vereinbarkeit-Analyse der SERV für dieses Projekt ausgefallen? Ist die SERV zum Schluss gekommen, dass das Kraftwerk mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung bei 1.5°C kompatibel ist? Falls ja, wie und mit welcher Methode wurde dies gezeigt?

  4. Inwiefern erfüllt das Gaskraftwerk in Turkmenistan die in der Bundesratsantwort auf 24.7561 genannten Ausnahmen?

  5. Wie hoch sind die THG-Emissionen des derzeit bei der SERV versicherten Versicherungsbestandes ungefähr?

  6. Ist es richtig, dass die meisten von der SERV versicherten Fossilenergieprojekte aktuell von GE (General Electric) eingereicht werden und dass GE mittlerweile einer der grössten Kunden der SERV ist?

  7. Ist der neueste Monitoring Bericht der IISD vom August 2024 (Out With the Old, Slow With the New) korrekt, wonach die Schweiz das einzige Land der Unterzeichner der Glasgow-Erklärung ist, das die Versicherung respektive Unterstützung von Fossilenergiekraftwerken durch die SERV sogar erhöht hat seit 2019?

  8. Wird die Schweiz gezwungen sein später diese Gaskraftwerke mit Entschädigungszahlungen wieder vorzeitig ausser Betrieb zu nehmen, weil diese das restliche weltweite CO2-Budget sprengen?

  9. Ist es korrekt, dass weder das UVEK noch das WBF einen Handlungsbedarf erkennen, um sicherzustellen, dass öffentlichrechtliche Anstalten ihren Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommen leisten?

  10. Welche Position hat die Schweiz hinsichtlich der OECD-Verhandlungen vom November 2024 bezüglich der Überprüfung von Artikel 6 des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite und veröffentlicht die Schweiz diese Position, wie es auch die EU tat?

  11. Wie ist der Plan des Bundesrates, die SERV klimakompatibel auszugestalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1: Eine erste Publikation der Richtlinie erfolgte im Februar 2023. U.a. aufgrund der kritischen Gasversorgung in diesem Winter erwies sich der Umgang mit fossilen Energieprojekten unter den OECD-Ländern jedoch als überaus heterogen. Gaskraftwerke bleiben für die Energieerbringung und den wirtschaftlichen Fortschritt in Entwicklungs- und Schwellenländern oft wichtig, weshalb eine Abwägung von möglichen Zielkonflikten mit dem Förderauftrag der SERV nötig ist. Aus diesen Gründen wurde die Richtlinie überarbeitet und am 15. Mai 2024 auf der SERV-Webseite publiziert. Kohle-, Öl- und Torf-Projekte versichert die SERV grundsätzlich nicht.

Fragen 2 – 4: Die SERV hat Anfang 2024 eine Versicherungspolice im Rahmen einer Lieferung von Schweizer Turbinen für das Kraftwerk «Kiyanly» in Turkmenistan ausgestellt. Die Betriebslaufzeit des 1’574 MW Kraftwerks liegt gemäss Angaben des Exporteurs bei 26 Jahren. Die effektiv anfallenden CO2-Emissionen pro Jahr werden bei Vollbetrieb der Anlage 4’928'000 tCO2-Äq pro Jahr betragen.

Für einen Versicherungsentscheid berücksichtigt die SERV gemäss erwähnter Richtlinie verschiedene Kriterien. Ihre Klimabeurteilungsmethodik basiert auf derjenigen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und anderer internationaler Finanzinstitutionen. Für das genannte Projekt ist die isolierte Paris-Alignement-Prüfung der SERV negativ ausgefallen, während die SERV aufgrund von aussen- und entwicklungspolitischen Faktoren sowie unter Berücksichtigung weiterer Zielsetzungen des SERV-Gesetzes in Bezug auf Arbeitsplätze in der Schweiz zu einem positiven Versicherungsentscheid gelangte.

Frage 5: Es besteht derzeit kein internationaler Standard innerhalb der OECD, welcher für Exportrisikoversicherungen eine vergleichbare Erhebung der THG-Emissionen ihres Versicherungsbestandes ermöglicht. Die SERV schätzt die Höhe ihrer Portfolioemissionen für das Jahr 2023 auf 4,6 Mio. tCO2-Äq. Die Aussagekraft dieser Zahl ist beschränkt.

Frage 6: Es ist richtig, dass die SERV fossile Energieprojekte des Schweizer Exporteurs General Electric (GE) versichert hat. Die SERV zählt rund 350 aktive Kunden; davon sind gut 80 Prozent KMU, der Rest Grossunternehmen wie bspw. GE.

Frage 7: Die Aussagen im genannten Bericht können nicht verifiziert werden, da ein Vergleich der Unterstützung von fossilen Energieprojekten durch verschiedene Exportkreditversicherungen aufgrund von fehlenden Daten und unterschiedlichen Konzepten nicht möglich ist. Auf OECD-Ebene gibt es keine international vereinbarten Transparenz-Regeln betreffend fossile Energieprojekte. Zudem gibt es Exportrisikoversicherungen, welche fossile Geschäfte mit Produkten unterstützen, die nicht unter das OECD Arrangement fallen.

Die SERV ist sich der Wichtigkeit der Thematik bewusst. Sie nutzt Möglichkeiten, grüne Projekte, die dem Interesse und der Nachfrage der Schweizer Exportunternehmen gerecht werden, verstärkt zu unterstützen.

Frage 8: Es existieren keine internationalen Verpflichtungen zur Leistung solcher Entschädigungen. Dies gilt auch für Exportkreditagenturen.

Fragen 9 - 11: Die SERV hat zwei übergeordnete gesetzliche Ziele: Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen und zu erhalten und die Exporte von Schweizer Unternehmen zu fördern. Als öffentlich-rechtliche Organisation des Bundes hält sich die SERV an die aussen- und klimapolitischen Standards der Schweiz und berücksichtigt u.a. die relevanten OECD-Richtlinien. In Bezug auf Umwelt- und Klimathemen erwartet der Bundesrat für die Strategieperiode 2024-2027, dass die SERV im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie umsetzt und die Dekarbonisierung unterstützt. In diesem Sinne ist der Bundesrat auch bestrebt, das Pariser Abkommen und die Glasgow-Erklärung für den SERV-Bereich bestmöglich umzusetzen. Dies unter Berücksichtigung der weiter oben erläuterten Interessensabwägungen.

In Kohärenz mit diesen Zielen nimmt die Schweiz auch in der OECD-Diskussion um Artikel 6 eine konstruktive Haltung ein. Sie unterstützt für den Umgang mit fossilen Geschäften eine Lösung, die eine möglichst einheitliche Umsetzung unter den OECD-Ländern ermöglicht. Dies ist aus Sicht der Schweiz und weiterer Staaten derzeit noch nicht gegeben. Die OECD-Diskussion zielt im Übrigen nicht auf ein absolutes Verbot von fossilen Geschäften ab. Ausnahmen, die jedes Land unter noch zu bestimmenden Voraussetzungen eigenständig definieren kann («national policy approach»), sollen weiterhin möglich sein.