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Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026

26.022 · Geschäft des Bundesrates · 2026-02-25

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Nationalrats

Zusammenfassung

Botschaft vom 25. Februar 2026 zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 und zum Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2026

Brandkatastrophe von Crans-Montana: Solidaritätsbeitrag sowie Unterstützung für aussergerichtliche Vergleichslösung und Kantone

Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken erhalten. Weiter will der Bund einen runden Tisch einberufen, der die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft für ein entsprechendes dringliches Bundesgesetz verabschiedet sowie beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite eingereicht. Zudem will der Bundesrat die betroffenen Kantone im Rahmen der Opferhilfe unterstützen.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag des Bundesrats geprüft, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana und deren Angehörigen Lücken bestehen und in welcher Form der Bund die Opfer und deren Angehörige unterstützen kann.

Die Analyse zeigt, dass das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist und bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl Geschädigter an seine Grenzen stösst. Bei Grossereignissen reichen das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem müssen die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Deshalb dauern die Verfahren bis zu einem Entscheid oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen, weil sie andere Versicherungsleistungen erhalten.

An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Analyse zur Kenntnis genommen und entschieden, die Betroffenen der Brandkatastrophe mit mehreren Massnahmen zu unterstützen.

Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jedes Opfer

Angesichts der ausserordentlichen Situation soll im Grundsatz für jedes Opfer ein Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken ausgerichtet werden. Der Bundesrat erachtet diesen als ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes. Der Solidaritätsbeitrag soll den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten.

Der Solidaritätsbeitrag soll denselben anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten. Grundsätzlich ist dies jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt. Der Bundesrat hat den entsprechenden Entwurf für ein neues Bundesgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit die Betroffenen möglichst schnell die notwendige Unterstützung erhalten, soll das neue Bundesgesetz in der Frühjahrssession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.

Runder Tisch soll Betroffene bei einer Vergleichslösung unterstützen

Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass ein runder Tisch unter der Leitung und auf Kosten des Bundes die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen soll. Mit einem aussergerichtlichen Vergleich könnten den Opfern und deren Angehörigen langwierige Gerichtsprozesse mit vielen Unsicherheiten erspart werden. Im neuen Bundesgesetz ist ausserdem vorgesehen, dass sich der Bundesrat an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.

8,5 Millionen Franken für die Opferhilfeleistungen der Kantone

Die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die kantonalen Opferhilfestellen. Angesichts der ausserordentlichen Konsequenzen des Ereignisses sind diese Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden. Aus Solidarität mit den Kantonen schlägt der Bundesrat vor, dass sich der Bund mit 8,5 Millionen Franken an diesen ausserordentlichen Ausgaben beteiligt. Diese Möglichkeit ist im OHG vorgesehen und muss entsprechend nicht im neuen Bundesgesetz verankert werden.

Für sämtliche finanziellen Aufwendungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 beim Parlament die entsprechenden Nachtragskredite eingereicht.

Dokumente

Leistungen nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Bericht des Bundesamtes für Justiz

Botschaft zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 und zum Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026

Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026. Entwurf

Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026. Entwurf

Verhandlungen

Entwurf 1 und 2

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 04.03.2026

Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana schafft erste Hürde

Der Ständerat ist für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS und deren Angehörige. Allerdings will er Regressforderungen des Bundes ermöglichen, und er bremst bei der Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen.

Mit 33 zu 3 Stimmen bei sieben Enthaltungen stimmte der Ständerat am Mittwoch dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version zu.

Mit 33 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei neun Enthaltungen hiess die kleine Kammer Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Dabei geht es zum einen um die Soforthilfe für die Betroffenen, zum anderen um die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.

Nicht im Beschluss enthalten ist die subsidiäre Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden. Die Rechtskommission beantragte, diese Frage im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren später und vertieft zu prüfen. Der Ständerat folgte ihr darin.

Noch in der Frühjahrssession wird sich nun als nächstes der Nationalrat mit dem Geschäft zu befassen haben.

7,8 Millionen Franken für Soforthilfe

Laut Finanzierungsbeschluss sollen für die geplanten Solidaritätsbeiträge von 50'000 Franken je Opfer insgesamt 7,8 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Bei der Brandkatastrophe in der Bar "Le Constellation" in Crans-Montana in der Silvesternacht verloren 40 Menschen ihr Leben. Ein weiterer junger Mann erlag später im Spital seinen Verletzungen. 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen - 85 von ihnen stationär.

Ob der Solidaritätsbeitrag allen oder - im Härtefall - einigen der 30 ambulant im Spital behandelten Personen zugute kommen soll, blieb zunächst unklar. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprechen sich in diesem Punkt. Grundsätzlich stütze sich die Rechtskommission auf das Kriterium der stationären Behandlung, erklärte Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR). Allenfalls müsse der Nationalrat als Zweitrat die Frage klären.

"Starker Vorschuss"

Die vorberatende Kommission argumentierte, es gehe darum, ein sichtbares Bekenntnis zur Solidarität und Anteilnahme der Schweizer Bevölkerung mit den Opfern der Katastrophe und ihren Angehörigen abzugeben. Sie beantragte dem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.

In ihrer Mitteilung zur Vorberatung der Vorlage hatte die Ständeratskommission Verständnis geäussert für Bedenken gegenüber dem unüblichen Eingreifen des Bundes. Für Opfer von anderen Unglücken könne dieses ungerechtfertigt erscheinen, und es werfe grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit auf, schrieb sie.

In diesem Zusammenhang steht das vom Rat nun beschlossene Regressrecht. Gegebenenfalls soll sich der Bund mittels dieses Instruments gegenüber den Verursachern des Schadens und ebenso gegenüber haftpflichtigen Dritten schadlos halten können.

Der Regress-Mechanismus solle greifen, wenn Haftpflichtige alle anderen Ansprüche befriedigt hätten, sagte Caroni. Realistischerweise komme dies im Falle einer Staatshaftung infrage. Der Solidaritätsbeitrag erhalte dadurch den Charakter eines "starken Vorschusses", nicht einer kumulativen Leistung. Bei Opfern Geld einzufordern, sei nicht vorgesehen, betonte er.

"Ein falsches Zeichen"

Pirmin Schwander (SVP/SZ) beantragte erfolglos Nichteintreten. Schon heute sehe das System der Opferhilfe Sofort- und Überbrückungshilfe vor, damit von Unglücken betroffene Familien nicht in finanzielle Not gerieten, kritisierte er. "Mit dieser Vorlage setzen wir international ein falsches Zeichen." Damit rufe man geradezu nach Begehrlichkeiten.

Als Alternative schlug Schwander vor, der Bund solle einen fixen Betrag in den Hilfsfonds des Kantons Wallis einzahlen. Diese Variante wollte auch Esther Friedli (SVP/SG) geprüft haben, ebenso wie eine Abstufung des Solidaritätsbeitrags. Sie wollte die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen, fand dafür aber keine Mehrheit.

Hohe Opferzahl entscheidend

Für die Vorlage setzte sich Isabelle Chassot (Mitte/FR) ein. Angesichts der knappen Zeit habe sie für sich entschieden, sich von den Bedürfnissen der Opfer leiten zu lassen, sagte sie. Zahlreiche Kosten - etwa der Erwerbsausfall von Angehörigen, die im Spital an der Seite Schwerverletzter seien - seien ohne Solidaritätsbeitrag nicht gedeckt.

Die Justiz werde für die Feststellung von Haftungsansprüchen Zeit brauchen, gab auch Mauro Poggia (MCG/GE) zu bedenken. In Wirklichkeit gehe es darum, dass die Opfer von Crans-Montana aufgrund ihrer grossen Zahl gegenüber anderen Opfern von Unglücken nicht benachteiligt würden.

Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte an die Katastrophe von Mattmark 1965. Damals wurden bei einem Abbruch des Allalingletschers 88 Bauarbeiter verschüttet, unter ihnen 56 Italiener. Damals habe es kein Zeichen der Solidarität der Schweiz gegeben. Er argumentierte, dies dürfe sich nicht wiederholen.

Die Ausserordentlichkeit der Brandkatastrophe habe viel mit der hohen Opferzahl zu tun, sagte Justizminister Beat Jans. Bereits in den Tagen nach dem Brand seien die Opferhilfestellen überlastet gewesen. Dies habe den Bundesrat zum Handeln bewogen. Jans verwies zudem auf die Lücken in der Deckung von Haftungsansprüchen. Das Haftungssubstrat reiche bei Weitem nicht aus.

Der Justizminister wies die nach seiner Aussage offensichtlichen Druckversuche aus Italien zurück. Sie seien jedoch nicht der Grund für den Beschluss des Bundesrates, versicherte er.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 09.03.2026

Parlament sagt Ja zu Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana

Nach dem Ständerat hat sich am Montag auch der Nationalrat für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörige ausgesprochen. Die grosse Kammer präzisierte zudem den Kreis der Anspruchsberechtigten. Der Ständerat muss sich somit erneut mit der Vorlage befassen.

Mit 124 Ja- gegen 66 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Montag dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission (RK-N) abgeänderten Version in der Gesamtabstimmung zu.

Einzig eine Minderheit aus SVP-Vertretenden wollte nicht auf die bundesrätliche Vorlage eintreten. Diese beinhalte eine Ungleichbehandlung für Opfer anderer Katastrophen. "Die Subsidiarität wird hier schwer verletzt", sagte Manfred Bühler (SVP/BE) namens der Minderheit im Rat.

Der Bund habe keine Schuld an dem Drama und die Schweiz ein "ausgeklügeltes Sozialversicherungssystem", so Bühler. Dieses könne dem Drama gerecht werden. Verantwortung für die Opfer müssten die Gemeinde und der Kanton Wallis übernehmen. Der Bund könne höchstens als Mediator auftreten.

Mehrheit hält Handeln des Bundes für richtig

"Die Gleichbehandlung ist eine wichtige Maxime im Rechtsstaat", sagte Barbara Steinemann (SVP/ZH). "Deshalb eine 'Lex Crans Montana' zu schaffen, ist heikel", so die Nationalrätin namens der SVP-Fraktion. Zuerst müssten sich die Verantwortlichen im Wallis bewegen. Crans-Montana sei keine Naturkatastrophe wie der Bergsturz von Blatten VS gewesen, sondern ein menschliches Versagen.

Der Nichteintretensantrag war im Rat allerdings chancenlos, wie sich anhand der Fraktionsvoten früh abzeichnete. "Dieser Fonds ist ein Zeichen der Solidarität, nicht eine Vorwegnahme der Frage der rechtlichen Verantwortung", sagte Patricia Von Falkenstein (LDP/BS) namens der FDP-Fraktion im Rat.

"Die grosse Anzahl Opfer rechtfertigt ein Handeln des Bundes", sagte Philipp Bregy (Mitte/VS). "Es gibt Situationen, da darf die Angst vor einem Präjudiz ein Handeln nicht verhindern."

"Es sind über 150 Jugendliche, die lebenslänglich die physischen und psychischen Folgen der Katastrophe tragen", sagte Jessica Jaccoud (VD) namens der SP-Fraktion. Mitgefühl reiche nicht, dem müssten Taten folgen. "Das ist genau der Sinn dieses dringlichen Gesetzes, dass wir heute beraten."

"Vergessen wir nicht, dass wir auch profitiert haben von unserem europäischen Netz", sagte Céline Weber (GLP/VD). Und das, obwohl die Schweiz eigentlich nicht Teil des Katastrophenmechanismus der EU sei. Man habe für die Hilfe keine Rechnung bekommen.

"Dies ist eine ausserordentliche Massnahme. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana ist aber kein Ereignis wie jedes andere", sagte Meret Schneider (ZH) für die Grüne Fraktion. Ausserordentliche Situationen erforderten ausserordentliche Massnahmen.

Die grosse Kammer trat denn auch mit 128 gegen 61 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein.

Nationalrat konkretisiert Kreis der Berechtigten

Analog zum Ständerat sprach der Nationalrat denn auch maximal 7,8 Millionen Franken Soforthilfe für die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige. Eine SVP-Minderheit, die einen maximalen Betrag von 6,3 Millionen Franken sprechen wollte, unterlag im Rat genauso wie eine weitere, welche den Pauschalbetrag nur Angehörigen von Toten sowie stationär behandelten Opfern auszahlen lassen wollte.

Mit den Entscheiden folgte der Nationalrat seiner Rechtskommission. Diese hatte vorgeschlagen, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern - im Härtefall - auch den ambulant im Spital Behandelten. Nach dem Willen des Nationalrates sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich: Der Ständerat stimmte im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zwar für die Version des Bundesrates, wonach jeder Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hatte, der Pauschalbetrag ausgerichtet wird.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 10.03.2026

Grünes Licht für Soforthilfe an Opfer von Brand in Crans-Montana

Der Ständerat folgt dem Nationalrat in der Differenzbereinigung zum dringlichen Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Nach dem Willen des Parlaments sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Auch der Ständerat sprach sich am Dienstag in der Differenzbereinigung dafür aus, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern - im Härtefall - auch den ambulant im Spital Behandelten. Den entsprechenden Vorschlag seiner Rechtskommission hatte der Nationalrat am Montag angenommen.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich: Der Ständerat stimmte im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zwar für die Ursprungsversion des Bundesrates, wonach jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hatte, der Pauschalbetrag ausgerichtet wird.

Maximal 7,8 Millionen Franken für Soforthilfe

Im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses hatte die kleine Kammer allerdings für den Betrag in der Höhe von maximal 7,8 Millionen Franken votiert - was in der Theorie maximal 50'000 Franken für alle bei dem Brand schwer Verletzten, also auch den ambulant Behandelten sowie den Angehörigen der Toten, entspricht.

Bei dem Brand in der Bar "Le Constellation" in Crans-Montana in der Silvesternacht kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen - 85 von ihnen stationär.

Beteiligung an Vergleichen bleibt offen

Bereits davor gutgeheissen hatten die eidgenössischen Räte zudem Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken. Darin enthalten sind zum einen die 7,8 Millionen Franken für die Soforthilfe an die Opfer, wie zum anderen auch die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.

Keine Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat gab es auch bei der Klärung der Modalitäten für den Runden Tisch und zur der Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Diese Punkte sollen in einen separaten Entwurf fliessen, über den erst später entschieden werden soll. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden.

Debatte im Ständerat und im Nationalrat, 16.03.2026

Annahme der Dringlichkeitsklausel

Entwurf 3

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 02.06.2026

Ständerat bewilligt bis zu 20 Millionen an Crans-Montana-Vergleiche

Die Unterstützung des Bundes für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana ist einen Schritt weiter. Der Ständerat ist einverstanden damit, dass sich die Schweiz mit maximal 20 Millionen Franken an Vergleichen beteiligt, die von Rundtischgesprächen des Bundes ausgehen.

Mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigte die kleine Kammer am Dienstag einen entsprechenden Passus des Bundesgesetzes über die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen.

Im März hatten sich Stände- und Nationalrat schon auf einen ersten Teil der Unterstützungsmassnahmen geeinigt. Damals bewilligten die eidgenössischen Räte im für dringlich erklärten Teil des Bundesgesetzes Solidaritätsbeiträge für Angehörige der Brandkatastrophe und schufen die gesetzliche Grundlage für die Rundtischgespräche.

Zu klären blieb, ob sich der Bund finanziell an Vergleichslösungen beteiligen solle und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen.

Vorgaben für Beteiligung gemacht

Während der Ständerat am Dienstag kaum ein Wort verlor zur finanziellen Beteiligung des Bundes, gaben die Vorschläge seiner Rechtskommission für formelle Vorgaben an diese Beteiligung zu reden. Die kleine Kammer entschied, dem Bundesrat mehrere Vorgaben zu machen.

So soll etwa im Gesetz stehen, dass die Beteiligung "in einem angemessenen Verhältnis zu den Vergleichsbeiträgen der betroffenen Versicherungsunternehmen und weiterer leistungspflichtiger Personen" stehen muss. Auch soll explizit im Gesetz stehen, dass die Gleichbehandlung der Opfer und ihrer Angehörigen gewährleistet ist.

Nicht figurieren soll im Gesetz hingegen, dass der Vergleich von einer Mehrheit der Opfer oder ihrer Angehörigen getragen wird. Der Ständerat nahm den entsprechenden Streichungsantrag von Isabelle Chassot an. Für die Freiburger Mitte-Ständerätin könnte eine solche Bestimmung die Suche nach Vergleichslösungen erschweren.

Bundesrat Beat Jans plädierte im Rat dafür, den Rundtischgesprächen eine möglichst grosse Autonomie zuzugestehen. "Vergleichslösungen lassen sich nicht am Reissbrett festlegen", sagte der Schweizer Justizminister.

Die Mehrheit der Rechtskommission begründete ihre Vorschläge damit, gewisse Eckwerte für die Rundtischgespräche seien sinnvoll. Es gehe schliesslich um Steuergelder, sagte ihr Sprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es seien Bestimmungen im Sinn eines gewissen Schutzes der Rundtischgespräche.

Nun wird sich der Nationalrat mit diesem Teil des Bundesgesetzes beschäftigen müssen.

Erste Solidaritätsbeiträge ausbezahlt

Bundesrat Jans hatte im Februar bekanntgegeben, dass der Bund zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe und ihrer Angehörigen bis zu rund 35 Millionen Franken bereitstellen will.

7,8 Millionen Franken sollen in Form von Solidaritätsbeiträgen von je 50'000 Franken an 156 besonders betroffene Personen fliessen. Diese Beiträge sind also schon genehmigt. Ebenfalls bewilligt sind Nachtragskredite. Wie Jans am Dienstag im Ständerat sagte, sind die dringlichen Teile des Bundesgesetzes am 21. März in Kraft getreten. Die Auszahlung der Solidaritätsbeiträge habe im Mai begonnen.

Die Rundtischgespräche sollen die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen. Jans sagte im Februar, es gehe darum, den Opferfamilien von Crans-Montana jahrelange Rechtshändel zu ersparen.

Noch kein Start der Gespräche

Jans sagte auch, es brauche weitere Gespräche bis zum Start der Rundtischgespräche. Dies angesichts der Komplexität der Aufgabe. Leiter der Gespräche ist der frühere Neuenburger Regierungsrat Laurent Kurth.

Beim Brand in der Silvesternacht in einer Bar in Crans-Montana kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen wurden verletzt.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)

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