26.3046 · Motion · 2026-03-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen finanziellen Mittel für die nachhaltige Stärkung der Schweizer Armee sicherzustellen. Er orientiert sich dabei am Zeithorizont und Finanzvolumen, die er in seinen Eckwerten vom 28. Januar 2026 festgehalten hat. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament konkrete Vorschläge zur Priorisierung bestehender Mittel und berücksichtigt in seinen Überlegungen ebenfalls einmalige Kapitalmobilisierungen. Steuererhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, sind auszuschliessen, solange nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Begründung
Die sicherheitspolitische Lage hat sich verschlechtert. Eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit ist von elementarer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung und die Souveränität unseres Landes. Die FDP setzt sich für eine starke und einsatzfähige Armee ein. Wer Sicherheit will, muss auch bereit sein, diese zu finanzieren. Es ist jedoch falsch, die Stärkung der Armee über Steuern zu finanzieren. Steuererhöhungen belasten den Mittelstand und die Wirtschaft in einer Zeit, in der die internationalen Wettbewerbsherausforderungen bereits beträchtlich sind. Zusätzliche Steuern würden den Standort Schweiz und den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung schwächen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte nur als allerletzter Ausweg in Betracht gezogen werden, da sie die Bevölkerung und die Wirtschaft stark belastet, falsche Anreize schafft und zudem hochriskant ist, da sie dem obligatorischen Referendum unterliegt.
Damit die Finanzierung der Armee solide ist, muss sie über eine Schwerpunktsetzung im ordentlichen Haushalt und nichtsteuerliche Mehreinnahmen erfolgen. Das Ausgabenwachstum im Sozialbereich, die steigenden gebundenen Ausgaben und die Übernahme von kantonalen Aufgaben machen den Bund unfähig, seine Kernaufgaben – darunter die Sicherheit des Landes – zu erfüllen. Der unverhältnismässige Anstieg der Ausgaben schränkt den finanzpolitischen Spielraum erheblich ein und erfordert die Umsetzung des EP27. Auch die Personalkosten müssen stabilisiert werden (siehe Mo. Portmann 25.3974). Zusätzlich müssen weitere Finanzierungsoptionen in Betracht gezogen werden, z.B. einmalige Kapitalmobilisierungen – etwa ein Teilverkauf der Swisscom oder die Privatisierung der PostFinance – oder eine zweckgebundene Zuweisung der Zusatzausschüttungen der SNB (siehe Mo. Dittli 25.4457).
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beurteilt die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer (Vernehmlassungsvorlage "Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer") als die geeignetste Lösung zur Finanzierung des zusätzlichen Bedarfs der Armee und der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben: Die zusätzlichen Einnahmen der Mehrwertsteuererhöhung lassen sich verlässlich beziffern und mittels einer Übergangsbestimmung in der Verfassung kann die befristete Erhöhung rasch und unkompliziert umgesetzt sowie die Mehrmittel zweckgebunden werden. Diese Übergangsbestimmung tritt nach Ablauf der Übergangsfrist bzw. der definierten Geltungsdauer automatisch ausser Kraft. Als Konsumsteuer verzerrt die Mehrwertsteuer im Weiteren weder die Investitionsentscheidungen der Unternehmen noch die Sparentscheidungen der Haushalte. Die Eidgenössischen Räte haben zuletzt in der Frühlingsession 2026 im Rahmen des Entlastungspakets 2027 (EP27) (26.063) eine Vielzahl von ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen mit und ohne Gesetzesänderungen diskutiert. Rund 40 Prozent der vom Bundesrat vorgeschlagenen Entlastung wurde dabei abgelehnt. Der Bundesrat hat die erwähnten Motionen 25.3974 Portmann und 25.4457 Dittli zur Ablehnung beantragt. Er erachtet weder eine pauschale Kürzung der Personalausgaben um jährlich 3 Prozent noch ein Teilverkauf der Swisscom-Aktien oder die Zuweisung der Zusatzausschüttungen der SNB zur Finanzierung der Armee als zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.