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26.3341 · Postulat · 2026-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Arbeitskräftepotenzial von Arbeitnehmenden ab 55 Jahren beispielsweise mit flexiblen Erwerbsverläufen («Bogenkarrieren») durch gezielte Anpassungen im Arbeitsrecht, im Weiterbildungsrecht, in den Sozialversicherungen sowie im Steuerrecht gefördert werden kann.

Begründung

Die demografische Entwicklung stellt den Schweizer Arbeitsmarkt vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig verfügt die Schweiz über ein grosses, heute ungenutztes Arbeitskräftepotenzial bei Personen über 55 Jahren.

Dieses Potenzial muss in Zukunft besser genutzt werden.

Viele Arbeitnehmende wären beispielsweise bereit, ihr Pensum schrittweise zu reduzieren, projektbezogen weiterzuarbeiten oder ihr Wissen gezielt weiterzugeben. Die heutigen gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen erschweren jedoch solche flexiblen Erwerbsverläufe erheblich. Beispielsweise machen steigende Sozialversicherungsbeiträge ältere Arbeitnehmende weniger attraktiv. Dies führt dazu, dass viele qualifizierte und erfahrene Personen den Arbeitsmarkt vollständig verlassen, obwohl sie bereit wären, weiterhin einen Beitrag zu leisten.

Die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials von älteren Arbeitnehmenden soll gefördert und damit qualitatives Wachstum durch Erfahrung ermöglicht werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass bei älteren Personen ein Potenzial zur weiteren Steigerung der Arbeitsmarktbeteiligung besteht. Allerdings hat sich die Erwerbsquote über die letzten zehn Jahre in keiner Altersgruppe so deutlich erhöht wie bei den 55-64-Jährigen: zwischen 2015 und 2025 stieg sie von 73,2 Prozent auf 78,2 Prozent um 5 Prozentpunkte an. Die Ausschöpfung des verbleibenden Potenzials dürfte daher zunehmend anspruchsvoller werden.Das Schweizer Arbeitsgesetz ist flexibel, und ermöglicht unterschiedlichste Ausprägungen von Teilzeitbeschäftigungen. Teilzeitarbeit ist in der Schweiz allgemein stark verbreitet und bei 55-64-Jährigen sogar leicht überdurchschnittlich, womit grundsätzlich gute Voraussetzungen für Bogenkarrieren gegeben sind. Die mit dem Alter ansteigenden Altersgutschriften gemäss BVG stehen einem solchen Modell zudem nicht entgegen.Der Bundesrat hat sich in mehreren Berichten mit der Ausschöpfung von Arbeitskräftepotenzialen auseinandergesetzt, so etwa 2024 in seiner Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials oder aktuell in seinem Bericht zu Ursachen und Auswirkungen von Arbeitskräftemangel in Erfüllung der Postulate 23.3380 Müller Leo und 23.4094 Paganini. Diese Berichte bieten eine umfassende Übersicht zu laufenden und geplanten Massnahmen und stellen damit eine aktuelle Diskussionsgrundlage dar. Mit der Revision AHV 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, welche die Anreize zum Arbeiten bis zum AHV-Referenzalter und darüber hinaus weiter stärkt und damit einem wichtigen Anliegen des Postulats nachkommt. Schliesslich wurde der Bundesrat mit dem Postulat 25.4023 Rechsteiner Thomas beauftragt, einen Bericht zur steuerlichen Entlastung der Arbeit im Rentenalter vorzulegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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