RRB Nr. 372/2020
Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II: Regionalstrategie «Oberland / Unterland / Glattal / ZH-Nord», Kenntnisnahme, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2020
372. Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II; Regionalstrategie «Oberland / Unterland / Glattal / ZH-Nord»
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss der Bevölkerungsprognose des Statistischen Amts des Kantons Zürich wächst die Bevölkerung im Kanton Zürich von 1,52 Mio. (2018) bis 2040 auf rund 1,82 Mio. an (+20%). Dies führt in den nächsten Jahren zu einer Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe II. Bis 2040 wird für die Region Unterland mit einer Zunahme von rund 270 (+23%) Mittelschülerinnen und Mittelschülern gerechnet, für die Region Glattal rund 550 (+34%) und für die Region Oberland rund 350 (+19%). Im Bereich der Berufsbildung wird in den Berufsfachschulen dieser beiden Regionen, bei gleichbleibender Verteilung, insgesamt mit einem Wachstum von rund 1770 (+27%) Lernenden gerechnet. (Quelle: Bildungsplanung, Prognosen Sekundarstufe II, September 2019). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 376/2013 die Grundsätze für die Entwicklung der räumlichen Infrastruktur für den Schulraum der Sekundarstufe II festgelegt. Er hat die Bildungsdirektion beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Baudirektion regionale Strategien auszuarbeiten und entsprechende Anträge zu unterbreiten. Inzwischen wurden die folgenden regionalen Strategien beschlossen: – Regionalstrategie 1: Stadt Zürich «Bildungsmeile» Berufsbildung (RRB Nr. 850/2016); – Regionalstrategie 3: «Pfauen» und rechtes Zürichseeufer, Mittelschulen (Vorlage 5261, Errichtung einer Kantonsschule in Uetikon am See, RRB Nrn. 1064/2014 und 975/2016 betreffend Verlegung des Bildungszentrums für Erwachsene (BiZE) in die Militärkaserne); – Regionalstrategie 4: Knonaueramt/Limmattal/Zürich-West (RRB Nr. 1375/2014); – Regionalstrategie 5: Enge-Wiedikon / linkes Zürichseeufer (Vorlage 5409, Errichtung einer Kantonsschule in Wädenswil; – Regionalstrategie 6: Winterthur und Umgebung (RRB Nr. 1098/2017) Die Erarbeitung der Regionalstrategie «Oberland / Unterland / Glatttal / ZH-Nord: Sekundarstufe II» erfolgte über die beiden Teilstrategien Berufsbildungsamt beauftragte die Wüest Partner AG, Zürich, mit der
Erarbeitung der Bestandesanalysen, Bedarfsermittlung bis 2030 sowie Lösungsansätzen für die Abdeckung des Schulraumbedarfs. Die Regionalstrategie umfasst die Kantonsschule Zürcher Unterland, die Berufsschule Bülach, die Kantonsschule Zürich Nord sowie die Kantonsschule Uster, die Berufsfachschule Uster, die Kantonsschule Zürcher Oberland, die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, die private Wirtschaftsschule Kaufmännischer Verband Wetzikon und die Berufsschule Rüti.
2. Ergebnisse
2.1 Schulraumbedarf Mittelschulen und Berufsfachschulen Grundlage für die Berechnungen der Auslastungen bilden die Raumangebote der bestehenden und kürzlich fertiggestellten Schulbauten in Uster und Rüti sowie die im Bau befindlichen Schulanlage an der Schellerstrasse in Wetzikon. Die Berechnungen zeigen, dass die Auslastungen von Unterrichtszimmern bei den Mittelschulen teilweise bereits über der organisatorisch vorgegebenen Zielauslastung von 70% liegen. Bei der Kantonsschule Zürich Nord liegt die Auslastung bei 73%, bei der Kantonsschule Uster bei 100% und bei der Kantonsschule Zürcher Oberland bei 77%. Der Mehrbedarf wird zurzeit durch organisatorische Massnahmen aufgefangen und in Uster durch die weitere Nutzung des provisorischen Parkschulcampus. Mit dem erwarteten Anstieg der Schülerzahl bis 2030 werden die angestrebten Werte bezüglich Auslastung bei den Kantonsschulen deutlich übertroffen. Bei gleichbleibendem Einzugsgebiet der Kantonsschulen Uster und Wetzikon entsteht bei der Kantonsschule Uster ein Bedarf an insgesamt 20 zusätzlichen Unterrichtszimmern. Die Kantonsschule Zürcher Oberland benötigt in diesem Zeitraum insgesamt 25 zusätzliche Unterrichtszimmer und eine Turnhalle. Bei der Kantonsschule Zürich Nord, deren Gebäude voraussichtlich ab 2023 bis 2026 instand gesetzt wird, kann das prognostizierte Wachstum von 880 Schülerinnen und Schülern nicht mehr aufgenommen werden. Bei der Kantonsschule Zürcher Unterland soll der Bedarf an zwei bis drei Unterrichtszimmern durch organisatorische Massnahmen gedeckt werden. Es zeigt sich, dass die bestehenden Räume der Kantonsschulen mittelbis langfristig das Wachstum aus den betreffenden Regionen nicht aufnehmen können. Eine Erweiterung der Schulanlagen der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach, der Kantonsschule Zürich Nord in Oerlikon und der Kantonsschule Zürcher Oberland in Wetzikon ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar und aus einer Gesamtsicht auch nicht zielführend.
Aus dem Bedarf der beiden Teilregionen «Oberland/Glattal» und «Unterland/ZH-Nord» ergibt sich bis 2030 ein theoretischer Gesamtbedarf von rund 810 bis 1160 Schülerinnen und Schülern ohne Fachmittelschule. Dies entspricht aus betrieblicher Sicht einer idealen Grösse für eine Mittelschule. Bei der Standortwahl eines allfälligen neuen Mittelschulstandorts im Raum Glattal sind die Auswirkungen auf die bestehenden Schulen im Einzugsgebiet, insbesondere in der Stadt Zürich, zu berücksichtigen. Umteilungen von Schülerinnen und Schülern sollten möglichst gering gehalten werden. Damit wird deutlich, dass im Raum Glatttal Kapazität für 1000 zusätzliche Mittelschülerinnen und Mittelschüler geschaffen werden muss. Bei den Berufsfachschulen liegen die heutigen Auslastungen im Bereich der angestrebten Werte. Mit dem erwarteten Zuwachs an Lernenden bis 2030 steigt der prognostizierte Bedarf an der Berufsfachschule Uster auf fünf Unterrichtszimmer und bei der Berufsschule Rüti auf fünf Unterrichtszimmer und eine Turnhalle. Kein weiterer Bedarf wird für die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon nach Verschiebung der Wirtschaftsschule des Kaufmännischen Verbands an die Schellerstrasse erwartet. Bei der Berufsschule Bülach wird ein Bedarf von fünf Unterrichtszimmern erwartet.
2.2 Umsetzungsvarianten Mittelschulen Gestützt auf dem prognostizierten Raumbedarf wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft. Berücksichtigt wurden die räumlichen Abhängigkeiten von der Berufsfachschule Uster im gemeinsam genutzten Bildungszentrum. – In der Variante A wird der zusätzliche Bedarf der Kantonsschule Uster mit der weiteren, teilweisen Nutzung des provisorischen Parkschulcampus abgedeckt und die Kantonsschule Zürcher Oberland durch entsprechende Auslagerung an die Schellerstrasse in Wetzikon entlastet. – Bei Variante B wird der Bedarf der Kantonsschule Uster mit der weiteren Nutzung des provisorischen Parkschulcampus abgedeckt. Der Bedarf der Kantonsschule Zürcher Oberland wird durch einen Ausbau der Schule gedeckt. – Die Variante C sichert mit der Weiternutzung des provisorischen Parkschulcampus den Raumbedarf der Kantonsschule Uster und ermöglicht die Abdeckung des Bedarfs infolge der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet der Kantonsschule Zürcher Oberland. – Die Variante D schlägt eine vollständige Belegung des Bildungszentrums durch die Kantonsschule Uster vor und die Verteilung des Berufsschulunterrichts auf andere bereits bestehende Standorte.
Als bildungspolitisch, organisatorisch und längerfristig tragfähigste Variante erweist sich die Variante C. Ein Wachstum der Kantonsschule Uster auf eine betrieblich, organisatorisch und pädagogisch optimale Grösse ermöglicht eine Entlastung der Kantonsschule Zürcher Oberland. Die weitere Nutzung des provisorischen Parkschulcampus ist eine direkt umsetzbare und wirtschaftlich günstige Lösung. Als Herausforderung bleibt die zeitlich bis zum Jahr 2022 begrenzte Nutzung des Parkschulcampus mit angestrebter Verlängerung. Für einen künftigen Ausbau stehen gemäss einer Abklärung des Immobilienamts ausreichend kantonale Landreserven bereit. Bei der Kantonsschule Zürich Nord, deren Einzugsgebiet sich von der Stadt Zürich bis in das Glattal und Zürcher Unterland erstreckt, hat die Schule mit rund 2120 Schülerinnen und Schülern, davon 620 in der Fachmittelschule, eine Grösse erreicht, die aus organisatorischen, pädagogischen und betrieblichen Gründen nicht überschritten werden sollte. Die Kantonsschule Zürcher Unterland soll auf der Grundlage der bevorzugten Variante und des prognostizierten, geringen Wachstums im bisherigen Rahmen weitergeführt und wo nötig organisatorisch verbessert werden. Anzustreben ist die Entlastung der Kantonsschulen in der Stadt Zürich von Schülerinnen und Schülern, die aus der Region in die Stadt pendeln. Dies soll deshalb erfolgen, um einerseits den öffentlichen Verkehr zu entlasten und anderseits in der Stadt Zürich genügend Schulraum in erster Linie für die in der Stadt Zürich wohnhaften Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.
2.3 Umsetzungsvarianten Berufsfachschulen Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln, und bestimmt das Einzugsgebiet der Schulen. Im Rahmen des Projekts «Kompetenzzentren» wurde eine umfassende Neuregelung der Berufszuteilung erarbeitet. Mit Beschluss vom 3. Februar 2020 hat der Bildungsrat die Neuregelung der Berufszuteilung festgelegt (BRB Nr. 1/2020). Gestützt auf den prognostizierten Raumbedarf wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft. Bei allen Varianten werden für die Berufsschule Rüti betriebliche und organisatorische Massnahmen zur Bedarfsdeckung – ohne weiteren Schulausbau – angenommen. Für die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon besteht mit der bereits geplanten Auslagerung der Wirtschaftsschule Kaufmännischer Verband Wetzikon an die Schellerstrasse in Wetzikon kein weiterer Raumbedarf. Der Bedarf der Berufsfachschule Uster ist durch die Nutzung von Unterrichtszimmern im Neubau des Bildungszentrums gedeckt.
Bei der Berufsschule Bülach wird zurzeit ein Zusammenzug der beiden Standorte gemäss Teilstrategie Unterland in die Nähe des Bahnhofs geprüft. Sollte eine solche Lösung mit der kantonalen Immobilienstrategie nicht vereinbar sein, müsste das Wachstum mit organisatorischen und baulichen Massnahmen bewältigt werden.
2.4 Zeitlich befristeter Schulraumbedarf 2022–2033 Im Mittelschulbereich zeichnet sich auf der Grundlage der Schülerprognose und des geplanten Schulraumaufbaus ab, dass in der Aufbauphase ein Mangel an Schulraum entsteht. Auf der Grundlage der Prognoseerwartungen und unter Berücksichtigung bekannter Planungen wächst das Defizit ab 2022 bis 2026 auf über 2000 Schülerinnen und Schüler und baut sich bis 2033 wieder auf voraussichtlich 800 Schülerinnen und Schüler ab. Für diesen Zeitraum sind geeignete befristete Lösungen an bestehenden und neuen Standorten zu evaluieren.
3. Nächste Schritte Bei den Berufsfachschulen ist auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Teilstrategie eine Abstimmung mit dem Entscheid des Bildungsrates zur Neuregelung der Berufszuteilung an den Berufsfachschulen vorzunehmen. Bei den Mittelschulen sind einerseits die Grundlagen für die weitere Nutzung des provisorischen Parkschulcampus über 2022 hinaus zu schaffen und die Bewilligungen zeitgerecht zu beantragen. Anderseits ist die Standortevaluation für Räume zur Beschulung von ungefähr 1000 Mittelschülerinnen und Mittelschülern im Raum Glattal (südlichster Teil des Bezirks Bülach, nördlicher Teil des Bezirks Uster, ausserhalb des Stadtgebiets von Zürich) einzuleiten. Für den zwischenzeitlichen Schulraumbedarf der Mittelschulen von 2022 bis 2033 sind entsprechende organisatorische Massnahmen vorzubereiten und geeignete befristete Möglichkeiten rund um die S-Bahn-Haltestellen Dübendorf, Stettbach und Wallisellen zu suchen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Bericht «Teilstrategie Oberland/Glattal, Schulen Sekundarstufe II» vom 24. Mai 2018 und der Bericht «Teilstrategie Unterland/ZH- Nord, Schulen Sekundarstufe II» vom 9. September 2019 und «Konklulen Sekundarstufe II» vom 2. September 2019 von Wüest Partner AG, Zürich, werden zur Kenntnis genommen.
II. Die Teilstrategie wird gemäss Abschnitt 2 der Erwägungen festgesetzt.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, eine definitive Bewilligung für den Parkschulcampus in Uster einzuholen.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, eine Standortevaluation für eine befristete Nutzung in der Nähe der S-Bahn-Haltestellen Dübendorf, Stettbach und Wallisellen sowie für eine dauernde Nutzung für 1000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler im Raum Glattal einzuleiten.
V. Die Bildungsdirektion und die Baudirektion werden mit der Umsetzung beauftragt.
VI. Mitteilung an die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli