Deliberaziuns: Délit d'initié (02-10-2003),

Eingereicht von: Peter Jossen (12-06-2002)

Mitunterzeichnet von 13 Ratsmitgliedern: Jean-Nils de Dardel, Barbara Haering, Regine Aeppli, Boris Banga, Vreni Hubmann, Erwin Jutzet,

Vorberatende Kommission: CAJ-E

Verlauf

  1. 04-10-2002Cussegl naziunal: Adoption
  2. 02-10-2003Cussegl dals chantuns: Adoption

02.3246

Insider-Strafnorm

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Änderung von Artikel 161 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vorzuschlagen, wonach unter die Insider-Strafnorm auch Wertschriftenverkäufe fallen, die im Vorfeld einer Warnung vor einem Gewinneinbruch getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern.

Begründung

Das Bundesgericht hat im Urteil 2A.567/2002 vom 15. April 2002 entschieden, dass im erwähnten Fall eine Strafbarkeitslücke vorliegt, die der Gesetzgeber zu schliessen hat. Dies im Gegensatz zur Auslegung der Eidgenössischen Bankenkommission, welche Artikel 161 Ziffer 3 StGB auch für den erwähnten Tatbestand für anwendbar erklärte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.