08.327

Einspeisevergütung für erneuerbare Energien

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Die Begrenzung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien ist auf Bundesebene aufzuheben, und die Vergütungen für alle angemeldeten Projekte, welche die Rahmenbedingungen erfüllen, sind kostendeckend zu gestalten.