08.327
Einspeisevergütung für erneuerbare Energien
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Die Begrenzung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien ist auf Bundesebene aufzuheben, und die Vergütungen für alle angemeldeten Projekte, welche die Rahmenbedingungen erfüllen, sind kostendeckend zu gestalten.