RRB Nr. 507/2013
Kulturförderung, Zürcher Theater Spektakel, Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
507. Kulturförderung, Zürcher Theater Spektakel (Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge)
Erwägungen
1. Der Kanton kann an öffentliche und private Institutionen nach deren finanzieller Leistungsfähigkeit Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren (§ 2 Kulturförderungsgesetz, LS 440.1). Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 25. August 2008 leistet der Lotteriefonds bis 2016 jährlich einen Beitrag von höchstens 5 Mio. Franken an die Fachstelle Kultur für die Zusicherung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten vom Regierungsrat ausgewählter Kulturinstitutionen (Vorlage 4460). Mit Beschluss Nr. 51/2010 hat der Regierungsrat die Kriterien festgelegt, die zusätzlich zu § 2 des Kulturförderungsgesetzes für die Verwendung dieser Lotteriefondsmittel anwendbar sind. Gleichzeitig hat er beschlossen, dass er über die konkrete Anerkennung der Beitragsberechtigung für Betriebsbeiträge über Fr. 200 000 entscheidet.
2. Das Zürcher Theater Spektakel ist ein Theater- und Tanzfestival, das seit 1980 jedes Jahr von Mitte August bis Anfang September auf der Landiwiese stattfindet. Es bietet innovativen Künstlerinnen und Künstlern aus In- und Ausland, die gesellschaftlich und ästhetisch massgebliche Themen in einer künstlerisch anspruchsvollen Form zum Ausdruck bringen, eine aussergewöhnliche Bühne. Das vielfältige Programm umfasste 2012 über 50 Produktionen von Gruppen und Kunstschaffenden aus vier Kontinenten und 30 Ländern. Das Zürcher Theater Spektakel erfreut sich einer grossen Beliebtheit beim Zürcher Publikum: Im letzten Jahr besuchten erneut 26 000 Zuschauerinnen und Zuschauer die rund 160 kostenpflichtigen Veranstaltungen (2011: 110) und etwa 120 000 Personen (2011: 110 000) – darunter viele Familien mit Kindern – begaben sich auf die Landiwiese, um die eintrittsfreien Vorstellungen von Strassenkünstlerinnen und -künstlern sowie die einzigartige Atmosphäre am See zu geniessen. Das Zürcher Theater Spektakel mit seinem unverwechselbaren und bedeutenden Angebot ist seit Jahren ein Leuchtturm der kantonalen Kultur.
3. Die Fachstelle Kultur unterstützte das Zürcher Theater Spektakel jahrelang mit Projektbeiträgen von höchstens Fr. 30 000. Zudem gewährte der Lotteriefonds mehrmals Jubiläumsbeiträge, zuletzt 2009 einen solchen von Fr. 300 000 (RRB Nr. 704/2009).
Mit Beschluss Nr. 533/2010 anerkannte der Regierungsrat das Zürcher Theater Spektakel für die Jahre 2010–2012 als beitragsberechtigt und sicherte ihm eine Subvention von höchstens Fr. 300 000 zu.
4. Mit Schreiben vom 25. Juni 2012 und 13. Februar 2013 ersucht die Stadt Zürich, Abteilung Kultur, als Trägerin des Zürcher Theater Spektakels um Erneuerung der Beitragsberechtigung für die Jahre 2013–2016 und um Zusprechung eines jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrages von Fr. 330 000. Das Zürcher Theater Spektakel bietet ein qualitativ hochstehendes, sorgfältig ausgewähltes Programm, dessen Veranstaltungen für die kantonale Bevölkerung gut zugänglich sind. Dank seiner mehrjährigen, erfolgreichen Tätigkeit und der professionellen Leitung ist es nicht nur lokal sehr gut verankert, sondern hat auch überregionale Bedeutung und Ausstrahlung. Zudem sind die budgetierten Aufwendungen angemessen und nachvollziehbar und das Finanzierungskonzept ist schlüssig. Das Zürcher Theater Spektakel erfüllt die in RRB Nr. 51/2010 Ziff. 2 lit. a festgelegten Kriterien, weshalb es weiterhin als beitragsberechtigt anzuerkennen ist.
5. Gemäss Jahresrechnung 2012 des Zürcher Theater Spektakels beträgt das anrechenbare Defizit bei einem Gesamtaufwand von Fr. 4 270 046 und eigenen Einnahmen von Fr. 1 258 894 (Billetteinnahmen Fr. 814 524, Restaurantprovisionen und Benutzungsgebühren Fr. 276 029, Vermietungen Fr. 168 341) Fr. 3 011 152. Die vorgesehene jährlich wiederkehrende Subvention von Fr. 330 000, die tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits ist und somit in Einklang mit § 2 des Kulturförderungsgesetzes steht, trägt der anhaltend positiven Entwicklung des Zürcher Theater Spektakels gebührend Rechnung. Der Beitrag ist im Budget 2013 und im KEF 2013–2016 der Fachstelle Kultur eingestellt. Lediglich der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass der Beitrag aus Lotteriefondsmitteln und nicht aus Steuergeldern bezahlt wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Zürcher Theater Spektakel (Stadt Zürich, Abteilung Kultur) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2013 als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Die Beitragsberechtigung ist befristet bis 31. Dezember 2016.
III. Dem Zürcher Theater Spektakel (Stadt Zürich, Abteilung Kultur) wird für 2013–2016 eine Subvention als gebundene Ausgabe bis zur Hälfte der beitragsberechtigten Kosten, jährlich jedoch höchstens Fr. 330 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Stadtpräsidentin der Stadt Zürich, die Abteilung Kultur der Stadt Zürich, das Zürcher Theater Spektakel (E) (je durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern), die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi