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Kulturförderung, Zürcher Theaterspektakel, Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge, Neufestsetzung 2024-2027

RRB Nr. 91/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 25 schan. 2023

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-91-2023/de/kulturforderung-zurcher-theaterspektakel-beitragsberechtigung-und-betriebsbeitrage-neufestsetzung-2024-2027

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RRB Nr. 91/2023

Kulturförderung, Zürcher Theaterspektakel, Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge, Neufestsetzung 2024-2027

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023

91. Kulturförderung, Zürcher Theaterspektakel (Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge; Neufestsetzung 2024–2027)

Erwägungen

1. Die Finanzierung der Kulturförderung speist sich aus zwei Quellen: den Staatsmitteln und den Kulturfondsmitteln (vgl. Postulat KR- Nr. 248/2015 betreffend Finanzielle Neuregelung der Kulturförderung, Vorlage 5530). Im Grundsatz sollen die Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen und die Kulturprogramme der Gemeinden aus Staatsmitteln (Leistungsgruppe Nr. 2234), die übrigen Betriebsbeiträge sowie Projektbeiträge und Investitionsvorhaben hingegen aus Kulturfondsmitteln finanziert werden (Leistungsgruppe Nr. 2934). Vollständig umsetzen lässt sich dieses Zweisäulenmodell aber erst nach einer Aufstockung der budgetierten Staatsmittel nach 2024. In der Periode 2024 bis 2027 können darum noch nicht alle Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen aus Staatsmitteln finanziert werden (Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan [KEF] 2023–2026). Für die Übergangsphase 2022 und 2023 bleiben die Betriebsbeiträge der meisten Kulturinstitutionen unverändert. Für die Periode 2024 bis 2027 erfolgt eine Neufestsetzung. Die Fachstelle Kultur hat in Zusammenarbeit mit den für den Fachbereich spezialisierten Mitgliedern der kantonalen Kulturförderungskommission und einzelnen externen Expertinnen und Experten eine breite Auslegeordnung vorgenommen und die Tätigkeiten der Kulturinstitutionen vertieft geprüft und neu beurteilt. Dabei hat sie einerseits die kulturpolitische Bedeutung der Kulturinstitutionen und den Ausbau des Angebots seit der letzten Erhöhung des kantonalen Beitrags berücksichtigt. Anderseits hat sie ähnliche Kulturinstitutionen miteinander verglichen. Ein besonderes Gewicht hat die Fachstelle auf die Umsetzung der vom Regierungsrat festgelegten Schwerpunkte Teilhabe (Diversität und Vermittlung) und Kreation (faire Gagen an externe Kulturschaffende) gelegt (RRB Nr. 165/2015). Die aus Staatsmitteln finanzierten Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen richten sich nach § 2 des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1), wonach der Kanton an öffentliche und private Organisationen des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Diese Subventionen gelten als gebundene Ausgaben (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz [LS 132.2]). Über die Anerkennung der Beitragsberechtigung und die Gewährung

von Betriebsbeiträgen über Fr. 200 000 pro Jahr entscheidet der Regierungsrat abschliessend (e contrario § 3 Abs. 2 lit. d und e Kulturförde- rungsverordnung [LS 440.11] in Verbindung mit § 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2], § 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]).

2. Das Zürcher Theaterspektakel (nachfolgend Theaterspektakel), dessen Betriebsbeitrag seit 2013 jährlich Fr. 330 000 beträgt (RRB Nr. 507/2013), ersucht um Gewährung eines jährlichen Betriebsbeitrags von Fr. 360 000. Das Theaterspektakel ist ein Theater- und Tanzfestival, das seit 1980 jedes Jahr von Mitte August bis Anfang September auf der Landiwiese in Zürich stattfindet. Es bietet innovativen Künstlerinnen und Künstlern aus In- und Ausland, die gesellschaftlich und ästhetisch massgebliche Themen in einer künstlerisch anspruchsvollen Form zum Ausdruck bringen, eine aussergewöhnliche Bühne. Das vielfältige Programm umfasste 2022 55 Produktionen von Gruppen und Kunstschaffenden aus fünf Kontinenten und 23 Ländern. Das Theaterspektakel erfreut sich einer grossen Beliebtheit beim Zürcher Publikum: 2022 besuchten 15 600 Zuschauerinnen und Zuschauer die 101 kostenpflichtigen Veranstaltungen und etwa 100 000 Personen – darunter viele Familien mit Kindern – begaben sich auf die Landiwiese, um die 110 frei zugänglichen und kostenlosen Vorstellungen von Strassenkünstlerinnen und -künstlern sowie die Atmosphäre am See zu geniessen. Das Theaterspektakel mit seiner einzigartigen Mischung aus Avantgarde-Theater, Strassenkunst und Familienfest ist eines der wichtigsten europäischen Festivals für zeitgenössische Formen der darstellenden Künste aus der ganzen Welt und somit seit Jahren ein Leuchtturm der kantonalen Kultur. Das Theaterspektakel ist demnach mit Wirkung ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 als beitragsberechtigt zu anerkennen.

3. Bei der Bemessung des Betriebsbeitrags gilt es insbesondere zu beachten, dass das Theaterspektakel seit der letzten Beitragserhöhung 2013 sein Angebot im Bereich der Vermittlung und der Teilhabe stetig erweitert hat. So sind Zugänglichkeit und Inklusion ein zentrales Anliegen des Theaterspektakels, das dem Publikum unter anderem Audiodeskriptionen, Induktionsschleifen und deskriptive Übertitel zur Verfügung stellt. Zudem will das Theaterspektakel aufgrund eines in den letzten Jahren durchgeführten Coachings für eine diversitätsorientierte Organisationentwicklung eine zusätzliche Stelle der Beauftragten oder des Beauftragten für Diversität einrichten, zumal ein Festival mit einer derart grossen Zahl internationaler Gäste auf ein hohes Mass an interkulturellem Wissen und Sensibilität angewiesen ist. Schliesslich plant das Theaterspektakel, vermehrt lokalen und internationalen Kunstschaffenden als Koproduktionspartner zur Seite zu stehen, um sie bei der künstlerischen Entwicklung und dem Zugang zu Auftrittsmöglichkeiten zu unterstützen, was ebenfalls zusätzliche Mittel erfordert. Als Ergebnis der erfolgten Leistungsüberprüfung mit vergleichender Betrachtung ähnlicher Kulturinstitutionen und unter Berücksichtigung der weiteren genannten Gründe erweist sich ein jährlicher Betriebsbeitrag von Fr. 360 000 als angemessen. Dieser steht in Einklang mit § 2 KFG, zumal er tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits ist. Er ist im KEF 2023–2026 in der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Zürcher Theaterspektakel (Stadt Zürich, Kultur) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 als beitragsberechtigt anerkannt.

II. Der Stadt Zürich wird für das Zürcher Theaterspektakel ein Betriebsbeitrag, bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite, von jährlich höchstens Fr. 360 000 (insgesamt höchstens Fr. 1 440 000) als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert.

III. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, Auf- ‌lagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung festzulegen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an das Zürcher Theaterspektakel, Stadt Zürich, Kultur, Murielle Perritaz, Stadthausquai 17, 8001 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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