AS 2007 3631
Verordnung
über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland
weilende Schweizer Staatsangehörige
Änderung vom 4. Juli 2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 3. Juli 20021 über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:
Art. 13 Abs. 2
Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.
4. Juli 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Schweizer Staatsangehörige