AS 2009 3169
Verordnung über die politischen Rechte
Verordnung über die politischen Rechte
Änderung vom 17. Juni 2009
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 24. Mai 19781 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:
Art. 27c Abs. 2 2 Der Bundesrat achtet darauf, dass kein Versuch mehr als 10 Prozent der eidgenös- sischen Stimmberechtigten betrifft. Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend ist, werden überdies nicht mehr als 20 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zur elektronischen Stimmabgabe zugelas- sen; bei der Berechnung des Anteils werden die stimmberechtigten Auslandschwei- zer nicht mitgezählt.
II Diese Änderung tritt am 1. September 2009 in Kraft.
17. Juni 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 161.11
2009-1393 3169
Verordnung über die politischen Rechte AS 2009
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