AS 2007 6053
Verordnung über die beschwerdeberechtigten Organisationen im Bereich der Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen
Verordnung über die beschwerdeberechtigten Organisationen im Bereich der Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen
vom 7. November 2007
Der Schweizerische Bundesrat gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20061 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), verordnet:
Art. 1 Beschwerdeberechtigte Behindertenorganisationen Beschwerdeberechtigt nach Artikel 9 IFEG sind die im Anhang aufgeführten Orga- nisationen.
Art. 2 Kontrolle
1 Ändern beschwerdeberechtigte Organisationen ihren statutarischen Zweck, ihre
Rechtsform oder ihre Bezeichnung, so müssen sie dies dem Eidgenössischen Depar- tement des Innern (EDI) unverzüglich mitteilen.
2 Das EDI kontrolliert, ob die beschwerdeberechtigten Organisationen die Voraus-
setzungen für das Beschwerderecht noch erfüllen. Stellt es fest, dass eine Organisa- tion diese nicht mehr erfüllt, so beantragt es dem Bundesrat, den Anhang entspre- chend zu ändern.
Art. 3 Gesuche weiterer Organisationen Organisationen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 9 IFEG erfüllen, werden auf Gesuch in das Verzeichnis der beschwerdeberechtigten Organisationen aufge- nommen (Anhang).
Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
7. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
SR 831.261 1 SR 831.26; AS 2007 6049
2007-1958 6053
Beschwerdeberechtigte Organisationen im Bereich der Institutionen AS 2007 von invaliden Personen
Anhang (Art. 1)
Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen
Association suisse des paralysés ASPr/SVG AUTISMUS SCHWEIZ Elternverein CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz FRAGILE Suisse insieme Schweiz – für Menschen mit geistiger Behinderung INSOS Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz parepi – Schweizerische Vereinigung der Eltern epilepsiekranker Kinder pro audito schweiz PRO INFIRMIS Schweiz Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB Vereinigung Cerebral Schweiz visoparents Schweiz – Eltern blinder, seh- und mehrfachbehinderter Kinder