05.3138 · Postulat · 2005-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die schweizerische Adoptionspraxis der letzten zehn Jahre vorzulegen.
Beantwortet werden sollen insbesondere folgende Fragen:
- Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Adoption zu?
- Welche Rolle spielt die Adoption in der Familienpolitik des Bundes?
- Soll - gemäss Bundesrat - die Zentralstelle des Bundes als öffentlicher Dienst prioritär die Interessen des Kindes oder die der Eltern wahrnehmen?
- In der Schweiz gibt es 26 kantonale Zentralbehörden. Wie garantiert der Bundesrat eine Gleichbehandlung der Eltern bezüglich der Abklärungen, der Rahmenbedingungen (Höchstalter der Gesuchstellenden; Einzeladoptionen; gesundheitliche Schwächen der Gesuchstellenden, HIV; Höchstalter der aufzunehmenden Kinder usw.) und der Wartezeit bis zum Erhalt einer Pflegeplatzbewilligung?
- Welche Kriterien gelten für die Fähigkeit des Paares zur Adoption?
- Auf welchen fachlichen Grundlagen beruhen diese Abklärungskriterien?
- Hält es der Bundesrat nicht auch für opportun, das Adoptionsverfahren zu vereinfachen und administrativ zu erleichtern sowie effizienter (maximal sechs Monate Bearbeitungsfrist) und transparenter zu gestalten?
- Welche Bedingungen sind zu erfüllen, um ein Kind adoptieren zu können (rechtsvergleichende Studie Schweiz/andere europäische Länder)?
- Verfügt der Bund über genaue Statistiken, was die internationale Adoption betrifft?
- Wie erklärt der Bundesrat, dass die Zentralstellen des Bundes und der Kantone gegenüber den Vermittlungsstellen die konkrete Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern als unerlässlich bezeichnen, obwohl diese Tätigkeiten im BG-HAÜ nicht vorgesehen sind?
- Wie erklärt sich der Bundesrat, dass in gewissen Kantonen Adoptionen z. B. aus Marokko oder über das Reisebüro En Route aus der Ukraine zugelassen werden, in anderen Kantonen jedoch nicht?
- Wie viele offizielle Adoptionsverfahren sind in der Schweiz hängig, wie viele wurden durchgeführt (Statistik der letzten zehn Jahre, im Speziellen auch Vergleich vor/nach der Einführung des Haager Abkommens)?
- Aus welchen Ländern stammen die adoptierten Kinder?
- Wie viele Einreisebewilligungen erteilte der Bund in den letzten zehn Jahren?
- Wie viele Verfahren laufen schätzungsweise inoffiziell (nicht über vom Bund bzw. den Kantonen zugelassene Vermittlungsstellen)?
- Wie werden die Bedingungen zur Freigabe eines Kindes und das Verfahren im Heimatland kontrolliert, speziell wenn es sich um einen Nichtvertragsstaat des Haager Abkommens handelt?
- Wie attraktiv sind Adoptionen, die durch staatlich beaufsichtigte Vermittlungsstellen getätigt werden, gegenüber Privatadoptionen?
- Wie garantiert der Bundesrat, dass zu adoptierende Kinder nicht aufgrund von Kinderhandel in die Schweiz gelangen?
- Warum werden Privatadoptionen nicht verboten, obwohl man weiss, dass sie häufig durch illegale Machenschaften und kommerzielle Transaktionen zustande kommen?
- Wer überprüft die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Adoptionsbereich?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.