Corporate-Governance-Bericht. Angemessene Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen im Anforderungsprofil von Verwaltungs- und Institutsräten
07.3773 · Postulat · 2007-11-23
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob der fünfte Leitsatz mit den Kriterien der angemessenen Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen zu ergänzen ist.
Begründung
Der fünfte Leitsatz im Corporate-Governance-Bericht lautet: "Der Bund erstellt ein Anforderungsprofil, das die für eine eigenständige sowie sach- und fachgerechte Willensbildung nötigen Voraussetzungen des Verwaltungs- oder Institutsrates definiert. Der Bundesrat übt sein Wahlrecht auf der Grundlage dieses Anforderungsprofils aus und sorgt für eine angemessene Vertretung der Interessen des Bundes im Verwaltungs- oder Institutsrat verselbstständigter Einheiten."
Der Leitsatz ist unvollständig. Es fehlt der Grundsatz über die angemessene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen. Zudem ist bei der Besetzung der Verwaltungs- oder Institutsräte auch auf die angemessene Vertretung von gesellschaftlichen Gruppen oder von Regionen zu achten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der Verantwortung, der ein Leitungsorgan zu entsprechen hat, ist bei seiner Zusammensetzung zwingend darauf zu achten, dass es über das nötige fachliche und betriebliche Wissen verfügt. Die zusätzlichen Kriterien der Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen runden das Profil der Leitungsorgane ab.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.