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Staumanagement auf den Nationalstrassen mithilfe des Pannenstreifens

11.3597 · Postulat · 2011-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der Pannenstreifen auf Nationalstrassen bei Stausituationen als zusätzliche Fahrbahn freigegeben werden kann.

Weiter gilt es zu klären, welche Anforderungen bei der Pannenstreifenfreigabe an das Verkehrsmanagement entstehen.

Auch gilt es aufzuzeigen, ob und in welcher Höhe ein solches situationsgerechtes Verkehrsmanagement Kosten verursacht.

Gleichzeitig soll im Bericht aufgezeigt werden, welche Nationalstrassenabschnitte dafür infrage kommen und ob eine solche Möglichkeit Engpassbeseitigungen ersetzen kann.

Begründung

Die zunehmenden Staus auf den Nationalstrassen verursachen jedes Jahr volkswirtschaftliche Schäden in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken. Rechnet man die extern entstehenden Kosten dazu, wären es 5 bis 6 Milliarden Franken, dies gemäss Professor Eichenberger von der Universität Freiburg.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Attraktive und zuverlässige Verkehrsinfrastrukturen sind nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiger Standortfaktor der Schweiz. Die räumlich und zeitlich begrenzte Freigabe der Pannenstreifen für den Verkehr kann zu einer verbesserten Zuverlässigkeit der Nationalstrassen beitragen. Die daraus entstehenden Vor- und Nachteile sind allerdings sorgfältig abzuwägen. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb bereits eine gesamtschweizerische Analyse zur umfassenden Prüfung der Thematik in Auftrag gegeben. Die Analyse soll aufzeigen, wo lokale Pannenstreifenumnutzungen erfolgversprechend sein könnten, welche Anforderungen dazu erfüllt sein müssen und welche Kosten damit verbunden wären. Entsprechende Erfahrungen werden derzeit im Rahmen des Pilotversuchs auf der A1 zwischen Morges und Ecublens gesammelt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.