16.3733 · Postulat · 2016-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) anzuweisen ist, keine Weisung über neue Anforderungen an die Revisionsstelle zu erlassen. Gegebenenfalls ist die Regulierungskompetenz einzuschränken oder der Auftrag der OAK anzupassen.
Begründung
Die OAK macht im Rahmen ihres Weisungsentwurfes "Anforderungen an die Revisionsstellen" Gebrauch von der grundsätzlichen Regulierungskompetenz gemäss Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Der Weisungsentwurf "Anforderungen an die Revisionsstellen" geht aber weit über das eigentliche Mandat der OAK hinaus. Er stellt einen massiven Eingriff in den Markt der Pensionskassenprüfung dar. Eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung im Segment der Pensionskassenprüfungen wäre indes zu prüfen. Dies kann aber effizienter im Rahmen des laufenden bundesrätlichen Auftrags zur Überprüfung der Revision und Revisionsaufsicht gemacht werden. Dies verhindert Doppelspurigkeiten und Mehrfachregulierungen zwischen OAK und Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und verhindert eine unnötige bürokratische Belastung der Wirtschaft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ist sowohl administrativ als auch finanziell vom Bundesrat unabhängig. Folglich kann der Bundesrat keine Weisungen für sie erlassen.
Der Bundesrat kann indessen prüfen, ob der im Postulat erwähnte Weisungsentwurf dem geltenden rechtlichen Rahmen entspricht, und gegebenenfalls eine Anpassung in Erwägung ziehen. Er beantragt daher, das Postulat in diesem Sinne anzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.