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17.3376 · Motion · 2017-05-31

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Zollgesetz dahingehend anzupassen, dass die von der Zollverwaltung seit 2009 bis 2016 gehandhabte Deklarantenstrafpraxis auf ausreichender rechtlicher Grundlage sinnvoll wieder fortgeführt werden kann.

Begründung

Mit der bisherigen Deklarantenstrafpraxis hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) seit 2009 bis Ende 2016 in geradezu vorbildlicher Weise aufgezeigt, dass sie die Anliegen von Wirtschaft und Politik für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung ernst nimmt. Kontrollen wurden rasch und unbürokratisch, Strafverfahren in Bagatellfällen nur dann durchgeführt, wenn Wiederholungen oder sonstige gravierende Gründe vorlagen. Die Zolldienstleister sowie die Logistikabteilungen der grossen Importeure respektive Exporteure haben sich in dieser Zeit zu wichtigen Partnern der Verwaltung entwickelt, ohne die die jährlich Millionen von Zollveranlagungen gar nicht mehr zu bewältigen wären. Die Hauptarbeit leisten dabei die Deklaranten. Die Zollbehörde beschränkte sich auf risikogerechte Kontrollen. Sie nahm Korrekturen dort vor, wo nötig und gerechtfertigt. Es war und ist aber nicht Aufgabe der EZV, den Zollanmelder für jeden geringfügigen einzelnen Arbeitsfehler zu bestrafen.

Seit Anfang 2017 wurde die bisher effiziente und bewährte Praxis ohne ersichtlichen Grund geändert und seitens EZV durch eine beinahe willkürliche, pedantische und rigide Strafpraxis abgelöst. Das Speditionsgewerbe, das von den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso betroffen ist wie andere Wirtschaftszweige, wird seither mit Tausenden zusätzlichen Bagatellstrafverfahren überflutet. Die Folge ist ein absolut unverhältnismässiger bürokratischer Mehraufwand, sowohl aufseiten der Wirtschaft wie auch bei der EZV selbst. Statt sich auf bedeutende, wirklich kriminelle Machenschaften mit Hinterziehungen von Abgaben in vielleicht Millionenhöhe zu fokussieren, werden mit den knappen Behördenressourcen grundsätzlich rechtschaffene, aber vielleicht nicht fehlerlose Deklaranten kriminalisiert.

Eine sinnvolle Deklarantenstrafpraxis behält die Möglichkeit einer Sanktion vor, wenn eine solche notwendig erscheint, und verzichtet auf eine solche bei unbedeutenden Widerhandlungen in Einzelfällen. Gleichzeitig entspricht sie den rechtspolitischen und wirtschaftspolitischen Anliegen der betroffenen Kreise und trägt der Forderung nach einem schlanken Staat Rechnung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Eidgenössische Finanzkontrolle erklärte die von 2009 bis Ende 2016 gehandhabte Deklarantenstrafpraxis als mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar und stellte auch eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechtsgleichheitsgebots in der Rechtsanwendung fest. Sie wies die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) an, die interne Weisung anzupassen. Das Departement hat daraufhin entschieden, ihre bisherige Praxis zu verschärfen. Der Bundesrat ist bereit, der Bundesversammlung eine Änderung des Zollgesetzes zu unterbreiten, die dem Anliegen des Motionärs nach einer sinnvollen Fortführung der Deklarantenstrafpraxis unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen so weit wie möglich gerecht wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.