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17.4093 · Motion · 2017-12-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen für die einseitige automatische Information über Finanzkonten an Staaten zu schaffen, mit denen er den automatischen Informationsaustausch (AIA) nicht auf der Basis der Gegenseitigkeit einführen kann.

Begründung

Zur wirksamen Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung hat die OECD am 15. Juli 2014 den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) genehmigt. In der Schweiz sind die für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Schweiz hat den AIA mit 38 Partnerstaaten für 2017/18 aktiviert und plant mit der Vorlage 17.040, den AIA mit weiteren 41 Partnerstaaten für 2018/19 zu aktivieren, insgesamt also mit knapp 80 Partnerstaaten. Die meisten sind wirtschaftlich stark: Mitgliedstaaten der EU und der G-20, weitere wichtige Wirtschaftspartner der Schweiz sowie solche mit einem sektoriell oder regional bedeutenden Finanzplatz.

Nicht vom AIA profitieren viele Entwicklungsländer. Gerade sie sind aber zur Finanzierung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung besonders auf eine wirksame Bekämpfung der Steuerflucht angewiesen. Die Schweiz hat sich mit der Addis-Abeba-Aktionsagenda sowie der Uno-Agenda 2030 politisch verpflichtet, mit Informationen und technischer Hilfe das Steueraufkommen in Entwicklungsländern zu stärken und unlautere Finanzflüsse zu bekämpfen.

Die Erfahrung zeigt, dass ein blosser Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss Artikel 26 des OECD-Standards nicht genügt und dass viele Entwicklungsländer den AIA trotz Pilotprojekten vorläufig nicht einführen werden. Deshalb braucht es zusätzlich die Möglichkeit, eine einseitige automatische Lieferung von Informationen über Finanzkonten zu gewährleisten. Deshalb sollen unter bestimmten Bedingungen auch jene rund 120 Staaten von Informationen über Finanzkonten profitieren können, die dem AIA-Netzwerk nicht angehören. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage, um die einseitige Lieferung von Informationen über Finanzkonten mittels bilateraler Abkommen aktivieren zu können. Darin sind als Bedingungen - im Sinne des Bundesbeschlusses über den AIA-Prüfmechanismus (Botschaft 17.040) - ein starker Rechtsschutz, damit Datenschutz-Good-Governance und die Beachtung der Menschenrechte festzulegen, damit die zu liefernden Daten nicht missbraucht werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der internationale Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) statuiert das Prinzip der Reziprozität des Datenaustauschs. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat am 8. Oktober 2014 die Verhandlungsmandate über die Einführung des AIA verabschiedet, wonach explizit "reziproke Abkommen verhandelt werden, die das Spezialitätsprinzip, den Datenschutz und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten aller Strukturen einhalten". Der globale Standard sieht ferner die Möglichkeit vor, den AIA auch auf einer nichtreziproken Grundlage umzusetzen, so insbesondere wenn die Partnerstaaten keine Steuern erheben, die in den Geltungsbereich der einschlägigen multilateralen Übereinkommen fallen.

Die einseitige Einführung des AIA mit den Entwicklungsländern wirft zahlreiche Fragen auf. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass auch die nichtreziproke Einführung des AIA den Entwicklungsländern keinen Nutzen bringt, wenn ihnen die erforderlichen Grundlagen für die standardkonforme Umsetzung des AIA fehlen.

Der AIA allein vermag keine Steuertransparenz zu schaffen und die Steuerhinterziehung nicht zu vermeiden, wenn die ausgetauschten Daten nicht zielführend verwendet werden können. Damit der AIA effizient und effektiv gegen Steuerflucht eingesetzt werden kann, bedarf es als Grundvoraussetzungen einer soliden Basisinfrastruktur in Form von Rechtsgrundlagen, Systemen, Verfahren sowie einer funktionsfähigen Steuerverwaltung. Die meisten Entwicklungsländer verfügen nach eigenen Angaben nicht über diese Grundvoraussetzungen. Insbesondere fehlt es oft auch an den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhaltung der Vertraulichkeit und Sicherheit der ausgetauschten Informationen, sodass ein hohes Risiko für den Missbrauch dieser Kontodaten besteht.

Angesichts zumeist fehlender Grundvoraussetzungen wird es vorerst vor allem darum gehen, die Entwicklungsländer beim Aufbau einer für den AIA unerlässlichen Basisinfrastruktur zu unterstützen.

Anlässlich seiner Plenarsitzung im November 2017 in Yaoundé (Kamerun) hat das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) einen Aktionsplan über die Einführung des AIA in den Entwicklungsländern angenommen. Es wird festzulegen sein, welchen Beitrag die Schweiz in diesem Rahmen leisten kann.

Seit 2015 unterstützt die Schweiz das Global Forum im Bereich der Technical Assistance. Der finanzielle Beitrag der Schweiz ist für die Afrika-Initiative des Global Forum bestimmt, die darauf abzielt, gemeinsam mit verschiedenen Organisationen, wie das African Tax Administrators Forum (ATAF) und die Weltbank, afrikanische Staaten beim Kapazitätsaufbau für den Informationsaustausch in Steuersachen zu unterstützen.

Auf dieser Grundlage sollte der AIA langfristig auch in den Entwicklungsländern nutzbringend und nachhaltig umgesetzt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.