17.4190 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Ist er im Energie- und Forschungsbereich bereit, gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) zuerst die CO2-wirksamsten, preisgünstigsten und landschaftsschonenden Massnahmen, wie z. B. Minergie-P/Plus-Energie-Bauten (PEB), zu fördern, um die Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen?
2. Sind ihm effizientere und preisgünstigere Massnahmen als Minergie-P/PEB bekannt, die mehr CO2-Emissionen senken und gleichzeitig mehr Gebäudestrom im Inland generieren? Falls ja, ist er bereit, solche Massnahmen auch gemäss Artikel 89 Absatz 3 zweiter Satz BV zu unterstützen?
3. Warum unterstützt der Bund
a. längst überholte "Forschungsprojekte" für landschaftszerstörende "freistehende Fotovoltaikanlagen", die von Volk und Solarbranche seit Jahrzehnten abgelehnt werden? (Verhältnis: 450 netzgekoppelte Gebäude-/Infrastruktur-Fotovoltaikanlagen zu 1 "freistehenden" Fotovoltaikanlagen bzw. 1331 zu 2 Gigawattstunden pro Jahr!)
b. keine Informationsgrundlagen für effiziente, CO2-senkende, landschaftsschonende, preisgünstige und ästhetisch vorbildliche Minergie-P/PEB?
Begründung
1990 stimmten über 70 Prozent (Art. 89 BV) und 2017 58 Prozent (EnG) des Volkes für energieeffizientere Massnahmen und mehr einheimische umweltverträgliche Energien. Im Energiebericht 2012 bzw. in der EnG-Botschaft 2013 erklärte der Bundesrat, Gebäude spielen "eine Schlüsselrolle ... um die Ziele der Energiestrategie 2050" zu erreichen. Die innovative Schweizer Gebäudebranche und der Bundesrat bestätigen seit Jahren, dass eine konsequente Umsetzung von Minergie-P-Bauten die Energieziele des Bundesrates am besten erfüllt, weil effiziente Minergie-P-Gebäude den Energieverbrauch um 80 Prozent (bis 90 Terawattstunden pro Jahr; Interpellation 10.3873) senken und entsprechend CO2-Emissionen reduzieren können.
Würden Minergie-P-Gebäude ihre Dächer ganzflächig (und wo sinnvoll evtl. auch ihre Fassaden) für Solarstrom nutzen, könnte der Schweizer Gebäudepark einerseits 90 Terawattstunden pro Jahr Energieverluste reduzieren und andererseits gleichzeitig rund 100 Terawattstunden pro Jahr Gebäudestrom generieren, wie EW-Messungen von über 125 PEB in 18 Kantonen bestätigen. Dazu ein Beispiel: Ein 1765 errichtetes Emmentaler Haus reduzierte den Gesamtenergieverbrauch als Minergie-P-Bau von knapp 200 000 Kilowattstunden pro Jahr um 87 Prozent. Für 4 Familien reichen 26 000 Kilowattstunden pro Jahr; das Min-P/PEB-Gebäude erzeugt aber 90 500 Kilowattstunden pro Jahr. Mit dem Solarstromüberschuss von 64 000 Kilowattstunden pro Jahr können 46 Elektroautos jährlich 12 000 Kilometer CO2-frei fahren.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Gebäudebereich spielt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele. Die Gesetzgebung im Gebäudebereich liegt gemäss Bundesverfassung vor allem bei den Kantonen.
Zur Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäude und der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele existieren heute bereits verschiedene Instrumente. Mit der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen werden Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger gesetzt. Jährlich werden rund zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel (max. 450 Millionen Franken) der CO2-Abgabe fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie zum Beispiel Sanierungen von Bauten nach Minergie-P- und Minergie-A-Standard. Der Bundesrat will das Gebäudeprogramm gemäss seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes bis 2025 weiterführen.
Die Stromproduktion aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mittels der kostendeckenden Einspeisevergütung respektive der Einmalvergütung unterstützt. Mit den neuen Möglichkeiten, sich zum Eigenverbrauch zusammenzuschliessen, werden auch Anreize gesetzt, an günstigen Standorten die Dimensionierung der Fotovoltaikanlagen zu maximieren und den erzeugten Strom z. B. an die Nachbargebäude zu liefern. Die erfolgte Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) führt dazu, dass die Kantone aktuell ihre Vorschriften für Neubauten in Richtung eines Nullenergie-Gebäudes verschärfen: Künftig muss ein Neubau einen Teil seines Strombedarfs selber decken.
Im Forschungsprogramm "Gebäude und Städte" des Bundesamtes für Energie (BFE) ist unter anderem das "Gebäude als Kraftwerk" einer der aktuellen Forschungsschwerpunkte. Der Bundesrat unterstützt somit die Entwicklung neuer Ansätze sowie deren Erprobung im Rahmen des Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprogramms. Um der Immobilienbranche klare Signale zu geben, unterstützt das BFE mit seinem Programm Energie Schweiz vier unterschiedliche Instrumente: den Gebäudeenergieausweis der Kantone, Minergie, den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz und die 2000-Watt-Areale.
Der Bundesrat erachtet eine zusätzliche, spezifische Förderung deshalb weder als notwendig noch als angebracht. Eine solche wäre mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden.
3a. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Ausbau der Fotovoltaik prioritär auf Gebäuden erfolgen soll. Bei freistehenden Fotovoltaikanlagen sind die Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz häufig gross, und es fehlt oft die Erschliessungsinfrastruktur. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Projekte im Bereich freistehende Fotovoltaikanlagen bekannt. Allfällige Gesuche um Unterstützung würden mit grosser Zurückhaltung behandelt.
3b. Informationsgrundlagen für effiziente, CO2-senkende, landschaftsschonende, preisgünstige und ästhetisch vorbildliche Bauten sind auf der Website www.energieschweiz.ch publiziert.
Antwort des Bundesrates.