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17.4226 · Motion · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, Artikel 5 des Bundesbeschlusses zur Festlegung des Mehrjahresprogrammes 2016-2023 der neuen Regionalpolitik (NRP) dahingehend anzupassen, dass bei den Förderkriterien neben dem Exportbasis-Ansatz auch andere regionalökonomische Entwicklungsmodelle berücksichtigt werden. Mit der Anpassung und Erweiterung der Kriterien soll dem Entwicklungspotenzial, den spezifischen Wirtschaftsstrukturen und den Bedürfnissen der Regionen besser Rechnung getragen werden.

Begründung

Artikel 5 des erwähnten Bundesbeschlusses legt fest, dass vom Bund geförderte Massnahmen "gemäss Exportbasis-Ansatz zur Stärkung der Gebiete als Standorte für exportfähige wirtschaftliche Leistungen beitragen". Als Export wird ein Güter- oder Leistungstransfer aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz hinaus verstanden. Diese einseitige Ausrichtung auf das Exportbasismodell ist in verschiedener Hinsicht problematisch und wirft in der Anwendung zahlreiche Fragen auf.

Der Exportbasis-Ansatz wirkt stark einengend und führt in den Kantonen immer wieder zu Diskussionen, ob ein Projekt den Förderkriterien des Bundes entspricht oder nicht. Projekte, die primär regionale Wirtschaftskreisläufe stärken, werden nicht berücksichtigt, obschon sie einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag an die wirtschaftliche Entwicklung leisten. Der Exportbasis-Ansatz trägt zudem dem Umstand nicht Rechnung, dass regionale Projekte auch dazu beitragen können, Importe in die Region zu verringern. Eine solche Importsubstitution stärkt in den Regionen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäss den Handlungsprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Sie entspricht daher voll und ganz den Zielen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

Konzeptionell ist die einseitige Ausrichtung auf den Exportbasis-Ansatz fragwürdig. Er stellt nur eines von vielen Modellen der Regionalentwicklung dar. Die Modelle der endogenen Regionalentwicklung und der zirkulären Wirtschaft beispielsweise orientieren sich an den spezifischen wirtschaftlichen Strukturen einer Region und zielen auf eine nachhaltige Stärkung der intraregionalen Kreisläufe. Das für die Schweiz besonders relevante Modell der residenziellen Ökonomie erkennt das Potenzial, das sich aus der Stärkung regionaler Netzwerke und Kooperationen ergibt. Eine einseitige Fokussierung der Fördertätigkeit wird dem Anspruch einer umfassenden Regionalpolitik nicht gerecht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt die verschiedenen regionalökonomischen Konzepte und die Weiterentwicklung von Gesellschaft und Arbeitsformen ernst. Er wird in den kommenden Jahren prüfen, ob der Exportbasis-Ansatz angepasst oder ergänzt werden sollte. Dazu wird er vertiefende Abklärungen vornehmen, die unter anderem auch auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung und die Entwicklung der Regionalpolitik im internationalen Kontext eingehen, und wird 2020 bis 2023 entsprechende Pilotprojekte starten.

Der Exportbasis-Ansatz als Grundlage für die NRP hat sich grundsätzlich bewährt. Im Vergleich zu anderen regionalökonomischen Entwicklungsmodellen entfaltet er die grösste Hebelwirkung und wirkt nachhaltig. Das regionalwirtschaftliche Erklärungsmodell des Exportbasis-Ansatzes geht davon aus, dass der Wohlstand und das Entwicklungspotenzial einer Region von denjenigen wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt werden, die Wertschöpfung durch die Exporte von Gütern und Dienstleistungen aus diesen Regionen in andere Regionen oder Kantone oder auch ins Ausland erarbeiten. Empirische Untersuchungen im schweizerischen Alpenraum haben gezeigt, dass diese Regionen nur dann am allgemeinen Wachstum partizipieren können, wenn ihre Unternehmen stark auf die Nachfrage überregionaler und internationaler Märkte ausgerichtet sind und sie auf diesen Märkten wettbewerbsfähig sind. Die rein regional ausgerichteten Wirtschaftszweige hängen vom Treiber Exportwirtschaft ab. Die OECD hebt die Relevanz von überregional handelbaren Gütern und Dienstleistungen für die regionale Wettbewerbsfähigkeit unter anderem im jüngsten "OECD Regional Outlook" aus dem Jahr 2016 hervor.

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Seco und den Kantonen zur Vorbereitung des Mehrjahresprogramms 2016-2023 wurde dieser Ansatz bekräftigt. Die Aktivitäten, die im Fokus der NRP-Förderung stehen, sind darauf ausgerichtet, die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit von Unternehmungen und ganzen Regionen zu verbessern.

In der Debatte zum Mehrjahresprogramm 2016-2023 hat das Parlament den Exportbasis-Ansatz als Grundlage für die NRP bestätigt. In der Debatte wurde, wie nun von der Motion erneut angeregt, eine Ergänzung von Artikel 5 des Bundesbeschlusses zur Festlegung des Mehrjahresprogramms 2016-2023 der neuen Regionalpolitik, in dem der Exportbasis-Ansatz verankert wird, beantragt. Das Parlament hat den Antrag in der Herbstsession 2015 abgelehnt. Mit dem Abstützen der NRP auf den Exportbasis-Ansatz trägt das Parlament der Tatsache Rechnung, dass die breite Wohnattraktivitätsförderung, wie sie im Investitionshilfegesetz (IHG) praktiziert wurde, nur bedingt zielführend war.

Eine Ergänzung des Exportbasis-Ansatzes während des laufenden Mehrjahresprogramms scheint aufgrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen mit der auf überregional handelbare Güter und Dienstleistungen ausgerichteten NRP und der bereits angedachten vertiefenden Abklärungen sowie mit Blick auf die klare Positionierung des Parlamentes vor zwei Jahren nicht angebracht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.