17.4290 · Interpellation · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat räumt in seinem Bericht vom März 2017 in Erfüllung des Postulates 13.4237 ein, dass Massnahmen ergriffen werden müssen, um Investitionen in innovative Unternehmen zu fördern.
1. Welche Massnahmen sind gegenwärtig vorgesehen?
2. Im Bericht führt der Bundesrat aus: "Das WBF (Seco) prüft zur Stärkung und Weiterentwicklung des Schweizer Venture-Capital-Marktes die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) beispielsweise über Ausbildungsangebote für Pensionskassenvertreter und Schweizer Venture-Capital-Fonds oder die Nutzung des umfangreichen Datenmaterials des EIF." Wo steht man diesbezüglich heute?
3. Kann man Massnahmen vorsehen, um schweizerische Pensionskassen zu Investitionen zu ermutigen, z. B. indem man die BVV 2 so ändert, dass schweizerische Vorsorgeeinrichtungen in nicht in der Schweiz börsenkotierte schweizerische KMU investieren können, ohne dies in der Anlagekategorie der "Private Equity" unter den "alternativen Anlagen" tun zu müssen?
4. Sollten Investitionen in Unternehmen nicht steuerlich abgezogen werden können? Sollte nicht die Besteuerung des Vermögens in diesem Sinne revidiert werden, damit wenigstens eine Besteuerung des "Arbeitsinstruments" vermieden wird?
5. Was hält der Bundesrat vom Vorschlag von Prof. Thierry Obrist, Universität Neuenburg, einen "dritten Pfeiler der Innovation" zu schaffen, indem Investitionen in innovative KMU in die Liste der Abzüge in Artikel 33 DBG und Artikel 8 StHG aufgenommen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.4237 hat der Bundesrat im März 2017 betont, dass der Fokus weiterhin auf die kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen gelegt werden soll. Neben den damals bereits beschlossenen Massnahmen wurden im Bericht weitere künftige potenzielle Handlungsfelder ausgemacht:
- Erste Abklärungen betreffend die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind erfolgt (vgl. Punkt 2).
- Die Bereitschaft zur Prüfung der ökonomischen und finanziellen Auswirkungen einer weiteren Entlastung von der substanzzehrenden Kapital- und Vermögenssteuer hat der Bundesrat bei Vorliegen eines parlamentarischen Auftrages signalisiert.
- Im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision ist der Bundesrat bereit, die Frage der unbeschränkten Verlustverrechnung in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung für alle Unternehmen zu prüfen.
Der Bundesrat betrachtet es als Daueraufgabe, Verbesserungen der Rahmenbedingungen für sämtliche Unternehmen zu prüfen und nicht nur für einzelne Unternehmenstypen, damit die Schweiz ihre Attraktivität für Start-ups und Investoren bewahren und steigern kann.
2. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Schweiz vollumfänglich am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 assoziiert. Die vollständige Assoziierung sichert der Schweiz unter anderem Zugang zu den Innovfin-Risikofinanzierungsprodukten (InnovFin Business Angels, InnovFin Venture Capital und InnovFin Fund of Funds), die von der European Investment Bank Group (Europäische Investitionsbank, EIB, und Europäischer Investitionsfonds, EIF) im Rahmen von Horizon 2020 für die Frühphasenfinanzierung von Unternehmen in innovativen Sektoren vorgesehen sind. Die Abklärungen haben ergeben, dass dem EIF zurzeit rund 1,1 Milliarden Euro für Investitionsmandate in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, wovon auch Schweizer Risikokapitalfonds und Start-ups profitieren können.
Im November 2017 plante das SBFI, einen Informationsanlass mit der EIB zu den Risikofinanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von Horizon 2020 durchzuführen. Der Anlass wurde wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt. Der nächste Anlass ist für das zweite Quartal 2018 vorgesehen.
3. Der Bundesrat wird seine Haltung zu den Anlagevorschriften von Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der nichtkotierten schweizerischen Gesellschaften im Rahmen der Motion Derder 17.4286, "Pensionskassen zu Investitionen in Gesellschaften ermutigen, die nicht in der Schweiz börsenkotiert sind", darlegen.
4. Wie der Bundesrat im Bericht zum Postulat 13.4237 aufgezeigt hat, verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein attraktives steuerliches Umfeld und ist hinsichtlich des Risikokapitalsd auch ohne weitere fiskalische Anreize für Investoren attraktiver als Vergleichsländer, insbesondere auch wegen den steuerbefreiten Kapitalgewinnen.
5. Der Bundesrat hat bereits die Motion 13.3949 abgelehnt, die ein verwandtes Anliegen vortrug. Zudem ist das befristete Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften Ende April 2010 ohne Nachfolgegesetz ausgelaufen, weil es die Erwartungen nicht erfüllte und von den Investoren kaum genutzt wurde. Der Vorschlag von Prof. Obrist unterscheidet sich von den erwähnten Massnahmen, indem er eher kleinere Investitionsbeträge im Fokus hat, sodass auch natürliche Personen, die indirekt (über einen Fonds) investieren, den Abzug geltend machen könnten. Zudem handelt es sich hierbei um einen Abzug ohne Nachversteuerung, während z. B. in der Motion 13.3949 ein Steueraufschub gefordert wurde. Eine Reduktion der Einkommenssteuer für eine bestimmte Form von Investitionen würde dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwiderlaufen und zu einer rechtsungleichen Besteuerung führen.
Antwort des Bundesrates.