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19.3237 · Motion · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit:

1. immer weniger Menschen dem Strassenlärm (der die Belastungsgrenzwerte nach der Lärmschutz-Verordnung überschreitet) ausgesetzt sind und die Bevölkerung damit dauerhaft vor dieser Art von Belästigung geschützt wird, wie dies die Bundesverfassung verlangt;

2. die finanzielle Unterstützung der Kantone und Gemeinden durch den Bund mittels Programmvereinbarungen gewährleistet bleibt, dies in derselben Grössenordnung wie in den drei vorangehenden Programmperioden (2008-2018).

Begründung

Die Zahlen des Bundesamtes für Umwelt im Bericht über die Lärmbelastung in der Schweiz (2018) sind alarmierend: 1,1 Millionen Menschen werden tagsüber durch übermässigen Strassenlärm belästigt, in der Nacht sind es eine Million Menschen; dies entspricht 14 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Die damit verbundenen externen Kosten belaufen sich auf rund zwei Milliarden Franken (55 Prozent davon sind Gesundheitskosten, 45 Prozent durch den Wertverlust von Immobilien generierte Kosten). Menschen, die Lärm ausgesetzt sind, erleiden eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Gebäude in lärmigen Zonen erleiden einen Wertverlust, dies mit beträchtlichen gesellschaftlichen Auswirkungen.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Bund Lösungen findet und weiterhin Investitionen tätigt, damit eine grösstmögliche Zahl von Menschen dauerhaft vor Strassenlärm geschützt werden kann.

Seit 2013 hat sich die Zahl der Menschen, die vor Lärmbelästigungen geschützt werden, pro Jahr von 5000 auf 20 000 vervierfacht, dies insbesondere durch das Ausbringen "leiser" Strassenbeläge. Die Wirksamkeit von Programmvereinbarungen, in denen die wirksamsten Massnahmen durch Subventionen verstärkt werden, ist dadurch unter Beweis gestellt worden.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat bei der Beratung zu meiner Interpellation 18.4192 gesagt, dass gemäss den in den Programmvereinbarungen vereinbarten Zielen bis zum 31. Dezember 2022 190 900 Personen geschützt werden sollten und dass gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen die mittels Programmvereinbarungen erbrachten Leistungen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr gesichert seien.

Betrachtet man die guten Resultate, welche die getroffenen Massnahmen gezeitigt haben, und bedenkt man, welche Auswirkungen sie auf die weiter oben erwähnten externen Kosten haben, ist es angezeigt, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund über den 1. Januar 2023 hinaus geleistet wird, sodass Kantone und Gemeinden in ihrer ständigen Aufgabe - der Bekämpfung des Strassenlärms und dem dauerhaften Schutz der Menschen - unterstützt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840, 2017) hat der Bundesrat Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Strassenlärms definiert.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Weiterführung der Programmvereinbarungen sinnvoll ist. Analysen haben deutlich aufgezeigt, dass sich dank der Einführung der Programmvereinbarungen im Jahr 2008 die Zahl der Personen, die vor schädlichem Strassenlärm geschützt werden, deutlich erhöht hat und gleichzeitig die Kosten pro geschützte Person gesunken sind. Damit Art und Umfang der Lärmbekämpfungsmassnahmen ab 2023 definiert werden können, wird der Bundesrat dem Parlament innert nützlicher Frist einen Verpflichtungskredit vorlegen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), welche durch die Mineralölsteuer gespeist wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.