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19.3272 · Motion · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass:

1. die Zusammenarbeit der Bundesämter Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Bundesamt für Landwirtschaft und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen betreffend Exportinitiativen für landwirtschaftliche Güter auf der gemeinsamen Basis von Switzerland Global Enterprise basieren;

2. auch im Agrarexport, wie bei der übrigen Wirtschaft, Mittel des Seco zur Exportförderung eingesetzt werden können.

Begründung

Auf meine Frage hat der Bundesrat bestätigt, dass Abklärungen betreffend Stärkung der Exporte von Agrargütern vorgenommen werden. Das Potenzial von Exporten, insbesondere im Bereich von Milchpulver als Babynahrung und beim Käse, ist unbestritten. Im Sinne einer Stärkung des Schweizer Agrarmarktes sind die nötigen Unterstützungsmassnahmen für einen erfolgreichen Export zusammen mit den Branchen so rasch wie möglich umzusetzen. Um effizient zu sein, scheint es zielführend, diese Umsetzungen auf dem bereits bestehenden Netzwerk von Switzerland Global Enterprise aufzubauen. Die vorhandenen Exporthubs und das entsprechende Know-how und Netzwerk in den Zielmärkten sind auch für Agrargüter zugänglich zu machen. Überdies ist eine entsprechende Exportförderung, analog den anderen Exportbranchen, durch das Seco zu sichern.

Am Beispiel von Irland ist zu sehen, wie erfolgreich Agrargüter mit hoher Wertschöpfung global positioniert werden können. Die Schweiz mit ihren weltweit einzigartigen Qualitätsprodukten im Agrarbereich hat hier auch beträchtliches Potenzial. Die hierfür notwendigen Mittel sind vom Bund ebenfalls sicherzustellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, dass in der Exportförderung Synergien genutzt werden sollen. Dennoch beantragt er die Motion aus folgenden Gründen zur Ablehnung:

1. Die Landwirtschaft verfügt über Absatzförderungsinstrumente, die über die klassische Exportförderung hinausgehen: Der Bund kann im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) und in Einklang mit den Artikeln 104 und 104a der Bundesverfassung Absatzförderungsmassnahmen für Agrarprodukte im In- und Ausland unterstützen, namentlich im Bereich der Marketingkommunikation. Zudem können Exportinitiativen für die Marktabklärung oder Markterschliessung befristet unterstützt werden.

Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht zur Agrarpolitik 22 plus angekündigt, dass er in diesem Rahmen den Aufbau einer Exportplattform der Branchenakteure unterstützen wird, welche zum Zweck hat, technische Handelshemmnisse in bestimmten Zielmärkten zu überwinden. Die Anschubfinanzierung ist auf den Aufbau der Plattform beschränkt und befristet; spätestens ab 2024 soll der Betrieb durch die Branche finanziert werden. Mit dem Aufbau der Plattform Agrarexporte soll exportorientierten Firmen aus der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft auf technischer Ebene Unterstützung geboten werden, ihre Produkte in schwierigen Ländern wie bspw. China und Russland zu registrieren. Die Aufgaben der Plattform umfassen insbesondere sämtliche Aspekte im Bereich der Zulassungen von Exportbetrieben sowie der Registrierungsverfahren im Ausland. Sie gehen damit über die von Switzerland Global Enterprise (S-GE) wahrgenommenen Aufgaben hinaus und benötigen spezifisches Fachwissen. Das Synergiepotenzial zu den Tätigkeiten von S-GE ist entsprechend gering.

2. In Ergänzung zur privaten Initiative fördert der Bund im Rahmen des Exportförderungsgesetzes (SR 946.14) Absatzmöglichkeiten im Ausland und unterstützt den Zugang zu ausländischen Märkten. Dies durch Information über Auslandmärkte, Beratung und Vermittlung von Kontakten, Geschäftsmöglichkeiten und Geschäftspartnern im Ausland sowie allgemeine Werbung im Ausland zugunsten schweizerischer Produkte und Dienstleistungen, einschliesslich der Beteiligung an Messen. Die genannten Dienstleistungen werden von S-GE den Schweizer Firmen aller Branchen angeboten, einschliesslich der Agrarexportbranche. S-GE stützt sich in den Zielmärkten auf die Swiss Business Hubs, welche Teil des Aussennetzes des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sind. Durch Vermittlung von S-GE kann die geplante Plattform Agrarexporte (ebenso wie einzelne Firmen) das Know-how und Netzwerk der Swiss Business Hubs jederzeit nutzen. Es ist auch nicht vorgesehen, dass die Plattform eigene Stützpunkte im Ausland aufbaut. Der Bundesrat erachtet daher die zweite Ziffer der Motion als erfüllt, weshalb er sie ebenfalls zur Ablehnung beantragt.

Nutzen und Wirkungen der vom Bund mit einer Anschubfinanzierung unterstützten Exportplattform sollen periodisch und mit Blick auf die Periode ab 2024 überprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.