19.4639 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 (SNE) wurde im vergangenen Sommer evaluiert.
Eines der Ergebnisse dieser externen Studie war, dass nicht klar ist, inwieweit die Strategie Nachhaltige Entwicklung zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen soll. Die für die Evaluation Verantwortlichen haben auch bemängelt, dass die Strategie keine eigenen Massnahmen definiert, sondern sich auf die Aufzählung bereits bestehender Massnahmen beschränkt und keine Instrumente zu deren Koordinierung vorschlägt. Ihr Beitrag zur Sicherstellung einer kohärenten Nachhaltigkeitspolitik ist also bescheiden.
Die aktuelle SNE läuft Ende 2019 aus. Im März 2019 hat der Bundesrat angekündigt, dass die nächste Strategie die Jahre 2020 bis 2030 abdecken und das Hauptinstrument zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz darstellen wird.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wird die Schweiz im Jahr 2020 tatsächlich weder über eine SNE noch über Instrumente verfügen, um die Agenda 2030 umzusetzen, wo diese doch schon in zehn Jahren ausläuft?
2. Falls der Bundesrat wirklich eine SNE 2020-2030 ausarbeiten will: Wie ist der Stand der Vorbereitung und wann kann mit der Veröffentlichung gerechnet werden?
3. Werden die Empfehlungen der externen Evaluation für die SNE 2020-2030 berücksichtigt? Darf mit mehr als nur einer Zusammenstellung bereits vereinbarter Massnahmen gerechnet werden, was in der Evaluation kritisiert wurde?
4. Wie will die nationale Strategie das Leitprinzip der Agenda 2030, laut dem "niemand zurückgelassen" wird, konkret umsetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Der Bundesrat hat im März 2019 beschlossen, dass die Strategie Nachhaltige Entwicklung künftig einen Zehnjahreshorizont haben wird. Der Aktionsplan wird zeitlich entkoppelt und jeweils Massnahmen für eine Legislaturperiode festlegen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ist gegenwärtig in Erarbeitung. Zu dieser wird 2020 erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Laut aktueller Planung ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und den Aktionsplan 2020-2023 bis Ende 2020 verabschiedet. Auf der institutionellen Ebene hat der Bundesrat zwei Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030 zur operativen Leitung der Umsetzungsarbeiten ernannt und ein Direktionskomitee Agenda 2030 als strategisches Steuerungs- und Koordinationsgremium auf Bundesebene eingesetzt, das seine Arbeit im Juni 2019 aufgenommen hat.
3. Die Empfehlungen aus der Evaluation der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 werden bei der Überarbeitung der kommenden Strategie wo möglich berücksichtigt. Der Aktionsplan 2020-2023 wird ausgewählte Massnahmen in jenen Bereichen enthalten, in denen der Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesstellen am grössten ist. Er wird auf die bestehenden Strategien und Aktionspläne verweisen und ausgewählte zusätzliche Massnahmen in jenen Bereichen festlegen, in denen auf der Grundlage der erfolgten Bestandsaufnahme und des Länderberichts 2018 zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz noch Lücken oder Zielkonflikte bestehen.
4. Der Bundesrat misst dem Prinzip "Leave no one behind" der Agenda 2030 eine grosse Bedeutung bei. Einerseits stellt der Aspekt der Chancengleichheit ein wichtiges Schwerpunktthema der künftigen Strategie dar und andererseits ist bei der Ausgestaltung der Politik den unterschiedlichen Anliegen verschiedener Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen.
Antwort des Bundesrates.